Dlf 31.03.2026
01:10 Uhr

Krankenkassen - So will die Expertenkommission die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung senken


Die von Bundesgesundheitsministerin Warken angestoßene Expertenkommission hat 66 Maßnahmen vorgeschlagen, um die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten. Sie geht davon aus, dass dadurch im kommenden Jahr 42 Milliarden Euro eingespart werden können. Die wichtigsten Empfehlungen im Überblick.

Krankenkassen - So will die Expertenkommission die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung senken
Das größte Einsparpotenzial sieht das Gremium bei Einschnitten, die Arztpraxen, Krankenhäuser und Hersteller betreffen. Die Kommission schlägt vor, dass die Vergütungen nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen - in den vergangenen Jahren hatte das Wachstum der Vergütungen in der Regel deutlich höher gelegen. Die Kommission geht von möglichen Einsparungen von fast 20 Milliarden Euro im kommenden Jahr aus.

Bund soll Grundsicherungsbeiträge übernehmen

Bei gesetzlichen Kassenpatienten und -patientinnen, die Grundsicherung beziehen, zahlen die Krankenkassen derzeit mehr als der Bund ihnen an Beiträgen für diese Gruppe gibt. Die Kommission schlägt stattdessen eine "kostendeckende" Übernahme dieser Beiträge durch den Bund vor. Sie erwartet dadurch Einsparungen in Höhe von bis zu zwölf Milliarden Euro im Jahr.

Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung und geringeres Krankengeld

Viele Einsparungsempfehlungen treffen aber auch die Versicherten selbst, so etwa die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung: Bislang sind Ehepartner und -partnerinnen kostenlos mitversichert, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Die Kommission spricht sich für eine Abschaffung des Konzepts aus. Für die bislang Mitversicherten würde das Kosten von rund 240 Euro pro Monat bedeuten, damit sollen 2027 rund 3,5 Milliarden Euro eingespart werden. Von der Regel ausnehmen will die Kommission Familien mit Kindern unter 6 Jahren. Das Gremium hat sich außerdem für einen geringen Krankengeld-Zahlbetrag ausgesprochen und für eine Erhöhung der Beiträge bei Minijobs.

Höhere Zuzahlung für Medikamente und keine Erstattung für Homöopathie

Bei Rezepteinlösungen in der Apotheke ist für gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung fällig. Derzeit liegt sie bei mindestens fünf, höchstens zehn Euro. Die Kommission rät zu einer Erhöhung des Mindestsatzes auf 7,50 Euro. Erhoffte Mehreinnahmen: 1,9 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Außerdem empfiehlt das Gremium, Homöopathie aus dem Leistungskatalog auszuschließen, sodass Ausgaben für homöopathische Mittel nicht länger erstattet werden.

Abschaffung des Hautkrebs-Screening

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Ob das Screening Krankheits- und Todesfälle reduziert, ist aber nicht belegt. Das Gremium will die Früherkennung deshalb aussetzen. Geprüft werden soll, ob ein Screening für Risikogruppen empfehlenswert ist.

Zweitmeinungen bei Operationen

Bei bestimmten planbaren Operationen rät die Kommission dazu, die Meinung eines weiteren Arztes oder einer weiteren Ärztin einzuholen. Die Empfehlung des Gremiums ist, bei Knieprothesen anzufangen. Damit könnten laut Schätzungen vorerst 200 Millionen Euro eingespart werden, später bis zu 1,2 Milliarden Euro.

Steuern auf Tabak, Spirituosen und zuckerhaltige Getränke

Damit weniger gesundheitsschädigende Genussmittel wie Tabakprodukte oder höherprozentiger Alkohol gekauft und konsumiert werden, empfiehlt die Kommission eine höhere Tabak- und Spirituosensteuer. Außerdem schlägt sie vor, eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen, die nach Zuckergehalt gestaffelt wird. Auch diese könnte sowohl für höhere Einnahmen sorgen, als auch das Risiko für viele durch hohen Zuckerkonsum begünstigte Krankheiten herabsenken. Insgesamt erhofft sich die Expertengruppe durch die Steuern Einnahmen von rund 1,9 Milliarden Euro.

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Vorschläge für Reform der Gesetzlichen Krankenkassen (Audio)
Diese Nachricht wurde am 31.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.