Ein Sprecher des Hauptzollamts Köln sagte, es gehe vor allem darum, die Fahrer anzutreffen. Diese würden häufig um ihren Mindestlohn gebracht, indem etwa bestimmte Arbeitszeiten wie Pausen, Wartezeiten oder Leerfahrten nicht erfasst würden. In solchen Fällen stehe der Mindestlohn von 13 Euro 90 nur auf dem Papier, die Fahrer hätten nichts davon, betonte der Sprecher. Später werde man Geschäftsunterlagen überprüfen, ob der Mindestlohn auch wirklich gezahlt werde.
Diese Nachricht wurde am 06.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
