FAZ 09.03.2026
08:02 Uhr

(+) Arbeitsrecht: Sexuelle Belästigung – wie vorgehen bei einem Verdacht?


Arbeitgeber sollten bei eventuellem sexuellen Fehlverhalten im Betrieb zügig ermitteln. In schwerwiegenden Fällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich.

(+) Arbeitsrecht: Sexuelle Belästigung – wie vorgehen bei einem Verdacht?

Eine zweideutige Bemerkung, eine beiläufige Berührung – so etwas haben viele Arbeitnehmer schon einmal am Arbeitsplatz erlebt. Aber was, wenn kein eindeutiges Fehlverhalten nachweisbar ist? Auch dann sind Betroffene nicht schutzlos gestellt.

Ein Betriebsrat kann einen Sozialplan und damit Abfindungen erzwingen. Aber was, wenn er erst gewählt wird, wenn eine Stilllegung oder Verlagerung des Betriebs schon läuft? Ein aktuelles Urteil gibt Antworten.

Sei es für eine Hausarbeit oder beim Verzweifeln am Rechenweg: Künstliche Intelligenz ist ein ständiger Begleiter im Studium geworden. Doch ist es wirklich gut, immer direkt die KI zu fragen, statt erst mal selbst zu überlegen?

Wer Anteile an einem Unternehmen hält, für das er arbeitet, soll oft hohe Steuern zahlen. Das muss nicht sein.

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