FAZ 20.09.2026
08:56 Uhr

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Grundrechte spielen auch auf der Arbeit eine große Rolle


Eine neue und eine alte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigen: Arbeitgeber müssen nicht nur die Religionsfreiheit ihrer Arbeitnehmer besonders achten, sondern unter Umständen auch deren Gewissensfreiheit.

(+) Kolumne „Mein Urteil“: Grundrechte spielen auch auf der Arbeit eine große Rolle

Ende Januar hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) abermals mit der Frage beschäftigt, ob ein Schadenersatzanspruch nach Paragraph 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufgrund der Benachteiligung wegen des Tragens eines Kopftuches begründet ist (Aktenzeichen: 8 AZR 49/25). Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber einen sachlichen Grund benennen kann, wonach ein Kopftuchverbot und der damit verbundene Eingriff in die Religionsausübungsfreiheit gerechtfertigt sein könnte.

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