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13.09.2026
07:50 Uhr
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Bundeszwang, Rechtsaufsicht, Beamtenklagen: Das Verfassungsrecht kennt scharfe Mittel gegen eine rechtsextreme Landesregierung. Doch viele davon wurden noch nie erprobt. Ein Szenario.

Ratlos und schockiert schaut die Republik nach dem Wahlsonntag auf Sachsen-Anhalt, wo die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD zwar nicht die absolute Mehrheit der Mandate im Landtag errungen, durch den Einzug des BSW ins Parlament aber eine ernsthafte Machtoption hat. Überraschend ist dieser Ausgang nicht. Seit etwa einem Jahr haben die Wahlumfragen ein entsprechend starkes Ergebnis der AfD vorhergesagt. Der Landtag selbst hat daher schon im vergangenen Frühjahr versucht, die demokratischen Institutionen für diesen Ernstfall vorzubereiten.
Merz will alles tun, um nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt das Grundgesetz durchzusetzen – und verweist auf die Bundestreue. Was meint er damit?
Die NPD wurde nicht verboten, weil sie zu unbedeutend war. Das ist ein starkes Argument dafür, die AfD vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Die einen laufen mit schwarz-rot-goldenen Socken herum, während die anderen ihren Heimatbegriff problematisieren: Am Wahlabend in Sachsen-Anhalt treffen die Reste der Zivilgesellschaft auf Sieger ohne Redebedarf.
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