FAZ 09.05.2026
14:37 Uhr

Alterssicherung: Die AfD und die Rente – unhaltbare Versprechen


Die AfD verbreitet falsche Furcht vor Altersarmut. Und ihre Rezepte sprengen nicht nur finanzielle Grenzen. Von den vielen Milliarden würden vor allem bessergestellte Rentner profitieren.

Alterssicherung: Die AfD und die Rente – unhaltbare Versprechen

In der Rentenpolitik richtet sich das öffentliche Interesse vor allem auf die Koalitionsparteien. Es sind CDU/CSU und SPD, die über die nächste Reform entscheiden werden. Die Rentenpläne der anderen Parteien geraten aus dem Blickfeld. Das gilt auch für die der AfD, die in der Wählergunst immer weiter zuzulegen scheint. Es ist an der Zeit, ihr rentenpolitisches Programm einmal genauer anzuschauen, soweit sich konkrete Aussagen dazu finden lassen. Zunächst einmal macht die AfD den Istzustand schlecht. So hieß es in ihrem Bundestagswahlprogramm 2025, dass ein „großer Teil der Rentner bittere Altersarmut“ leide. Es sind aber nur drei Prozent der Altersrentner ergänzend auf Grundsicherung angewiesen; sie haben zu kurz oder zu wenig in die Rentenversicherung eingezahlt. Paare über 65 hatten 2023 ein Durchschnittseinkommen von 3759 Euro. Männer kamen auf 2213 Euro, Frauen auf 1858 Euro. Niedrige Rente und niedriges Alterseinkommen sind nicht dasselbe Diese Beträge liegen deutlich über den durchschnittlichen Altersrenten. Sie betrugen 2024 für Männer 1340 Euro und für Frauen 981 Euro; für Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren waren es 1891 Euro beziehungsweise 1459 Euro. Daher ist es falsch, von niedrigen gesetzlichen Renten auf Altersarmut zu schließen. Richtig ist, dass Deutschland laut einer OECD-Studie von 2025 mit einem Sicherungsniveau von 53 Prozent unter dem Durchschnitt von 62,4 Prozent liegt, den die Studie für die 38 Industrieländer ermittelt hat. Die Türkei kommt demnach auf mehr als 100 Prozent. Österreich, dessen Rentensystem für die AfD Vorbild ist, käme auf 87 Prozent. Bei den Gründen, mit denen die AfD den Unterschied zu Deutschland erklärt, fehlt einer der wichtigsten: Wer in Österreich weniger als 15 Jahre Beiträge eingezahlt hat, erhält keine Rente. In Deutschland beträgt die Wartezeit nur fünf Jahre. Schon deshalb taugt Österreich als Vergleich und Vorbild nicht. In den offiziellen Programmen sieht das Rentenkonzept der AfD unter anderem vor, Politiker und die meisten Beamten in die Rentenversicherung einzubeziehen, eine abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu ermöglichen und bei Witwen- und Witwerrenten auf die Anrechnung anderer Einkommen zu verzichten. Den angeblich bitterarmen Rentnern würde keiner dieser Vorschläge helfen, sie würden überwiegend bessergestellte Gruppen begünstigen. Rentenniveau rauf? Das kostet 165 Milliarden Euro mehr im Jahr Weder das „Programm für Deutschland“ (2016) noch das „Konzept zur Sozialpolitik“ (2020) noch das Bundestagswahlprogramm 2025 der AfD enthalten Aussagen zum Rentenniveau. Sie finden sich aber, im Internet nachlesbar, in vielen Aussagen von AfD-Führungspersonen. Danach soll das Rentenniveau von heute 48 Prozent auf 70 Prozent angehoben werden. Das wäre schön, würde aber die Rentenausgaben – 360 Milliarden Euro im Jahr 2025 – um mehr als 165 Milliarden auf 525 Milliarden Euro erhöhen. Der Beitragssatz stiege von derzeit 18,6 auf 26,9 Prozent. Von den Mehrkosten entfielen 141 Milliarden Euro auf die Beitragszahler, davon die Hälfte auf die Arbeitgeber, und 24 Milliarden Euro auf den Bundeszuschuss. Zur Finanzierung wird auf die Beiträge der Beamten verwiesen, die man in die Rentenversicherung einbeziehen will. Doch dem steht die Verfassung entgegen. Das Grundgesetz schützt als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5) auch die Beamtenversorgung, das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aber selbst, wenn man es mit Zweidrittelmehrheit ändern und die Beamten in die Rentenversicherung einbeziehen würde, müssten deren Beiträge für viele Jahrzehnte zur Finanzierung der besitzgeschützten Pensionsanrechte eingesetzt werden. Es wäre nicht einmal ein Nullsummenspiel für die Rentenversicherung, denn Beamte haben im Schnitt eine um zwei Jahre längere Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung. Überversorgung durch Änderung der Witwenrente Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy erklärte kürzlich in einer Fernsehdiskussion, dass die Mehrkosten aus Steuermitteln aufgebracht werden sollen, gegenfinanziert durch eine Streichung der Entwicklungshilfe (2025: 11,2 Milliarden Euro), durch Einschränkungen einer nicht näher bezeichneten Auslandsunterstützung und eine Reform des Bürgergeldes. Selbst wenn man diesen Vorschlag ernst nähme, käme damit nie eine Summe von 165 Milliarden Euro zusammen. Außerdem verlöre die Rentenversicherung bei einer so hohen Steuerfinanzierung ihren Charakter als beitragsfinanzierte Versicherung. Die AfD hat für die Finanzierung eines Rentenniveaus von 70 Prozent kein tragfähiges Konzept, es ist ein unhaltbares, weil unfinanzierbares Versprechen. Zusätzlich würden auch noch die anderen genannten Vorschläge der AfD erhebliche Mehrkosten verursachen. So würde der Verzicht auf die Einkommensanrechnung auf Witwen- und Witwerrenten viele Milliarden kosten und in sehr vielen Fällen zu einer Überversorgung von Versicherten mit höheren anderen Einkommen führen. Auch dieser Vorschlag macht deutlich, wie gering die Kompetenz der AfD in Rentenfragen ist. Im Zentrum der aktuellen Rentenpolitik steht die Frage nach einer nachhaltigen und gerechten Reaktion auf den demographischen Wandel. Dazu findet sich bei der AfD nichts. Im Oktober 2025 hat sie im Bundestag gefordert, die Altersgrenze von 67 Jahren nicht, wie von vielen für unverzichtbar gehalten, weiter anzuheben, sondern auch noch die Rente nach 45 Versicherungsjahren unabhängig von einer Altersgrenze ohne Abschläge zu gewähren. Das aber würde den absehbaren Anstieg des Beitragssatzes nicht nur nicht mindern, sondern weitere Mehrkosten verursachen. Fazit: Die Rentenpolitik der AfD hat außer falschen Versprechungen nichts zu bieten. Franz Ruland war von 1992 bis 2005 Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und von 2009 bis 2013 Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung.