FAZ 22.05.2026
06:00 Uhr

Armutszuwanderung: Alleine kommt das Ruhrgebiet gegen Sozialmissbrauch nicht an


Städte wie Hagen haben schwer mit Schrottimmobilien zu kämpfen, mit denen Kriminelle viel Geld verdienen. Wie können Land und Bund den Kommunen helfen?

Armutszuwanderung: Alleine kommt das Ruhrgebiet gegen Sozialmissbrauch nicht an

Im Kampf gegen Sozialmissbrauch und Problemimmobilien ist ein langer Atem nötig. Und an vielen Stellen muss von Bund, Land und betroffenen Kommunen gleichzeitig angepackt werden. Immer wieder wird das an diesem Vormittag im Hagener Ratssaal deutlich. Die nordrhein-westfälische Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) ist in die Stadt am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets gekommen, um in großer Runde mit Oberbürgermeister und Parteikollege Dennis Rehbein, mehreren Dezernenten sowie Vertretern örtlicher Wohnungsbaugesellschaften den „Hagen-Pakt“ zu unterzeichnen. Er sieht vor, dass der Stadt mit 197.000 Einwohnern in den kommenden zehn Jahren aus verschiedenen Töpfen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes 80 bis 100 Millionen Euro zufließen, um etwa 230 der insgesamt 350 Schrottimmobilien, die es mittlerweile in Hagen gibt, zu sanieren oder abzureißen. „Wir sind auf diese Unterstützung angewiesen, alleine würden wir es nicht schaffen“, sagt Rehbein. Seine Stadt ächzt unter einer Schuldenlast von einer Milliarde Euro. Rehbein will Tempo machen. Noch dieses Jahr soll die erste Tranche in Höhe von 13 Millionen Euro abgerufen werden. „Wir müssen endlich loslegen.“ Hagen soll wieder zu einer lebenswerten, sozial stabilen und zukunftsfähigen Stadt werden, aus der „gefühlten Abwärtsspirale“ herauskommen. Es ist das Kernversprechen, mit dem sich Rehbein im vergangenen Herbst im Oberbürgermeisterwahlkampf gegen seinen Konkurrenten von der AfD durchgesetzt hat. Mehr als die Hälfte der Armutszuwanderer bezieht Sozialleistungen Wie Duisburg oder Gelsenkirchen zählt Hagen zu den vom Strukturwandel besonders betroffenen Ruhrgebietskommunen, die seit der EU-Osterweiterung mit einem weiteren Problem konfrontiert sind: der Armutsmigration vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien. Meist handelt es sich um Roma, die in ihrer alten Heimat ausgegrenzt sind. Als EU-Bürger nutzen sie ihr gutes Recht, nach Deutschland zu kommen: die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Was die Menschen ins Ruhrgebiet zieht – wo es kaum Jobs für Nicht- oder Geringqualifizierte gibt –, sind die Sozialleistungen und der leer stehende Wohnraum. Allein in Hagen leben rund 7000 EU-Bürger aus Südosteuropa. Mehr als die Hälfte von ihnen bezieht Sozialleistungen. In den von Armutszuwanderung betroffenen Kommunen ist ein perfektioniertes mafiöses System entstanden, mit dem skrupellose „Vermittler“ den Staat gleich mehrfach melken. Sie erwerben gezielt heruntergekommene Häuser und vermieten die Wohnungen dann zu horrenden Summen an mit Grundsicherung, Kindergeld, Mietübernahme und anderen Leistungen staatlich alimentierte Armutsmigranten. In Interviews und bei einem Besuch in einem heruntergekommenen Gelsenkirchener Stadtviertel hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) das System beschrieben. „Die Leute werden gezielt hierhin gelockt, erhalten eine Bruchbude, kriegen – wenn sie Glück haben – einen Miniarbeitsvertrag und ergänzen dann mit Sozialleistungen, die ihnen am Ende abgezockt werden“, sagte Bas in Gelsenkirchen. Oft stammten von den Vermietern auch die fingierten Arbeitsverträge. Umso erstaunlicher war, dass Bas Anfang Mai in einer Regierungsbefragung im Bundestag äußerte, es gebe keine Einwanderung in die Sozialsysteme. Bas brauchte eine Weile, bis sie ihre Äußerung korrigierte. Bundesratsinitiative gegen Vermieter von Schrottimmobilien „Ich habe mir nach den Worten im Bundestag von Kollegin Bas verwundert die Augen gerieben“, sagt NRW-Kommunalministerin Scharrenbach im Gespräch mit der F.A.Z. Bas sei doch aus ihrer Heimatstadt Duisburg mit den Problemen vertraut. Das Land Nordrhein-Westfalen und die betroffenen Kommunen arbeiteten seit Jahren engagiert gegen Sozialleistungsmissbrauch zusammen, aber ohne den Bund gehe es nicht, sagt Scharrenbach. Sie verweist auf eine jüngst vom Bundesrat angenommene Gesetzesinitiative aus NRW, die darauf zielt, das Geschäftsmodell skrupelloser Vermieter von Problemimmobilien auszutrocknen, die staatliche Leistungen für Heizung, Wasser oder Strom einfach nicht an die Versorgungsunternehmen weiterleiten. Konkret fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Sozialgesetz für solche Fälle „Zurückbehaltungsrechte“ einzuführen. „Sozialleistungen sind zweckgebunden und dürfen nicht länger zur Finanzierung von kriminellen Geschäftsmodellen mit Problemimmobilien dienen“, sagt Scharrenbach. Mit der Gesetzesinitiative hätten die Länder kraftvoll ihre Bereitschaft verdeutlicht, auf Kosten der Steuerzahler betriebene kriminelle Geldkreisläufe wirksam zu durchbrechen. Auch im Rahmen der geplanten großen Sozialstaatsreform müsse sich die Bundesregierung nun der Themen Sozialleistungsbetrug und Einwanderung in die Sozialsysteme „beherzt annehmen“. Zwar würden derzeit in Berlin endlich Arbeitsgruppen eingerichtet, dem Vernehmen nach jedoch keine zu den beiden Themen. „Das wäre aber sehr wichtig, damit die besonders betroffenen Gemeinden und Bundesländer ihre Erfahrungen einbringen könnten“, so Scharrenbach, „denn Arbeitnehmerfreizügigkeit ist keine Sozialleistungsfreizügigkeit.“ Der Webfehler der Arbeitnehmerfreizügigkeit Scharrenbach spielt auf ein Detail der Regelung an, das als Webfehler gilt. Wer als EU-Bürger einen Job mit nur fünfeinhalb Wochenstunden hat, bekommt nach bisheriger Auslegung durch Gerichte den Arbeitnehmerstatus und somit auch vollen Zugang zu Sozialleistungen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei einer der schönsten Erfolge der europäischen Integration, ein großer Gewinn. „Diese Freiheit können wir nur schützen, wenn wir sie vor Missbrauch sichern.“ Eine Anpassung des Rechts sei dringend nötig, weshalb sie im engen Austausch mit dem Bund und der EU stehe. Wie wirksam das Drehen an dieser Stellschraube ist, zeigt das Beispiel Gelsenkirchen. Die Stadt legt das Recht strenger aus, auf eigenes Risiko. Dort gilt ein EU-Zuwanderer erst dann als Arbeitnehmer, wenn er ein Drittel seines Lebensunterhalts selbst verdient. Rund 600 Osteuropäer verloren dort im vergangenen Jahr die Arbeitnehmerfreizügigkeit und damit den Zugang zu Sozialleistungen.