FAZ 30.09.2026
13:36 Uhr

Budapest: Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre


Das Berufungsgericht in Budapest hat das Urteil gegen die Linksextremistin grundsätzlich bestätigt. Einen Teil der Anklage hält es aber für nicht bewiesen.

Budapest: Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre

Im Fall der in Ungarn inhaftierten Linksextremistin Maja T. hat ein Budapester Berufungsgericht das Urteil grundsätzlich bestätigt, die Strafe aber von acht auf sieben Jahre Gefängnis reduziert. Maja T, die sich selbst als non-binäre Person definiert, war im Februar wegen einer Serie von Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest im Jahr 2023 verurteilt worden. Damals hatten Aktivisten der sogenannten „Hammerbande“ Personen überfallen, die sie wegen ihres Aussehens als Teilnehmer des rechtsextremen Treffens „Tag der Ehre“ in Budapest ausgemacht hatten. Die Opfer wurden von der Gruppe teils brutal verprügelt. In Deutschland erregte der Fall allerdings vor allem deshalb Aufsehen, weil Unterstützer befürchteten, dass Maja T. in Ungarn keinen fairen Prozess erwarten könne, da das Land zu jener Zeit noch von dem inzwischen abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán regiert wurde. Auch die Umstände der Auslieferung sorgten für Kritik. Maja T. war 2023 in Berlin festgenommen und nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts noch in der Nacht nach Ungarn überstellt worden, bevor sie sich mit einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht wenden konnte. Die Karlsruher Richter erklärten die Aktion später für rechtswidrig. Inhaltlich bezogen sie sich aber nur auf den Umstand, dass das Kammergericht nicht ausreichend geprüft habe, welche Haftumstände eine non-binäre Person in Ungarn erwarte. Ungarn irritiert über Kritik an dem Verfahren In ungarischer Haft protestierte Maja T. im vergangenen Jahr mit einem Hungerstreik gegen ihre Haftumstände. Ungarische Juristen zeigten sich damals jedoch irritiert über die internationale Kritik an dem Verfahren, da es keinerlei Belege für politische Einflussnahme gab. Vor allem Richter versuchten sich damals gegen die Übergriffe der Regierung Orbán zu behaupten und ihre Unabhängigkeit zu verteidigen. Auch in einem weiteren Prozess zu der „Hammerbande“ gab es keinen Beleg für politische Einflussnahme. Der deutsche Linksextremist Tobias E. wurde 2024 zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, die in zweiter Instanz auf ein Jahr und zehn Monate reduziert wurde. Anders als Maja T., die im Prozess keinerlei Einsicht oder Reue zeigte, war Tobias E. jedoch geständig. Ilaria Salis genießt weiter Immunität Für noch größeren Unmut sorgte in Ungarn der Fall der Italienerin Ilaria Salis, der ursprünglich gemeinsam mit Maja T. verhandelt wurde. Salis soll sich ebenfalls an gewalttätigen Überfällen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt haben. Nachdem in Italien Bilder für Empörung sorgten, auf denen Salis in Ketten vor dem Richter zu sehen ist, setzten die italienischen Grünen die Linksextremistin 2024 auf ihre Liste für die Europawahl. Dort genießt sie seither als EU-Parlamentarierin Immunität. Auch deutsche Gerichte werteten die Angriffe rund um den Budapester „Tag der Ehre“ als schwere Gewalttaten. So verurteilte das Oberlandesgericht München die Linksextremistin Hanna S. wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf läuft derzeit noch ein weiteres Verfahren gegen sechs mutmaßliche Linksextremisten. Im Fall von Maja T. erachtete das Budapester Berufungsgericht die Beteiligung an fünf Angriffen mit insgesamt neun Opfern ebenfalls als erwiesen, wertete allerdings Majas Tatbeitrag anders. Deshalb wurde die Gesamtstrafe um ein Jahr reduziert. Zudem bestätigten die Richter eine zweijährige Haftstrafe gegen eine weitere Deutsche, die in Abwesenheit verurteilt wurde. Im Fall eines ebenfalls mitangeklagten Italieners wurde die Strafe von sieben auf sechs Jahre gemindert.