FAZ 06.05.2026
19:33 Uhr

Bundessozialgericht: Solidarprinzip


Ein Privatversicherter ist vor dem Bundessozialgericht damit gescheitert, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Aus gutem Grund, denn es gilt das Solidarprinzip.

Bundessozialgericht: Solidarprinzip

Es gibt keine Massenflucht aus der privaten Krankenversicherung. Vielmehr gibt es eine kleine Wanderungsbewegung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hin zur privaten Krankenversicherung (PKV). Nach den letzten Zahlen von 2024 ergab sich für die PKV ein Saldo von plus 80.000 Personen. Medial steht allerdings die Gegenbewegung im Vordergrund, also der Wechsel von der PKV in die GKV: Verbraucherschützer warnen, die private Krankenversicherung könne im Alter zur „echten Kostenfalle“ werden, Beratungsfirmen werben mit Beitragsvorteilen von bis zu 69 Prozent beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Weiter angeheizt wird die Debatte dadurch, dass der Wechsel von der PKV in die GKV im Alter immer schwieriger wird. Der Gesetzgeber erhöhte zu Jahresbeginn die Hürden für Privatversicherte, über die Familienversicherung oder einen Umweg über das EU-Ausland in die GKV zu wechseln. Diese Woche hat nun das Bundessozialgericht ein neues Urteil zum Kassenwechsel verkündet. Es betrifft die vergleichsweise kleine Fallgruppe, über Wiedereingliederungsmaßnahmen in die gesetzliche Krankenversicherung zu gelangen. Die obersten Sozialrichter haben die Klage des Versicherten aus guten Gründen abgewiesen. Die Techniker Krankenkasse musste ihn nicht wenige Tage vor seinem 55. Geburtstag aufnehmen. Die GKV ist ein Solidarsystem.  Deswegen ist es richtig, einem Wechsel im kostenintensiven fortgeschrittenen Alter enge Grenzen zu setzen.