Vor zehn Jahren sind mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung stark individualisiert und verbessert worden. Die Unterbringung in stationären Einrichtungen wurde durch das Gesetz nachrangig, im Vordergrund steht seither die eigenständige Lebensführung. 1995 wurden noch 77 Prozent der Eingliederungshilfen an stationäre Einrichtungen gezahlt, 2019 nur noch 52 Prozent. Das ist auch ein Erfolg der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Nach dem universellen Menschenrechtsbegriff der UN ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ein Menschenrecht und kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Gleichzeitig erwies sich die Umsetzung der UN-Konvention in nationales Recht als Kostentreiber, vor allem für die Kommunen. Lagen die Gesamtkosten der Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2016 bundesweit noch bei 16,5 Milliarden Euro, waren es 2024 schon 29,5 Milliarden Euro. Vor allem die Sozialhaushalte in den Landkreisen werden dadurch belastet. Angesichts dieser enormen Steigerung wird aber oft übersehen, dass die Individualisierung der Eingliederungshilfen nicht der stärkste Kostentreiber ist. Laut einer Berechnung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftsforschung sind diese Kosten zwischen 2017 und 2023, isoliert betrachtet, nur um 1,8 Milliarden Euro gestiegen. In der Praxis verursacht das BTHG dennoch erhebliche administrative und finanzielle Probleme. „Was dürfen uns Teilhabeprozesse kosten?“ Im Landkreis Göppingen im Osten Baden-Württembergs leben 258.000 Menschen, etwa 2000 von ihnen haben nach dem Bundesteilhabegesetz einen Anspruch auf eine Eingliederungshilfe, können also Hilfen zum Wohnen oder für die häusliche Betreuung beantragen. Im Jahr 2022 lagen die BTHG-Kosten im Sozialhaushalt des Landkreises hierfür bei 46 Millionen Euro, 2026 werden es etwa 68 Millionen Euro sein. Landrat Markus Möller (CDU) hält wenig davon, das Problem mit markigen Worten anzuprangern und von „Zuständen wie im Schlaraffenland“ zu sprechen, wie es der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) kürzlich tat. Das verhindere nur eine sachliche Debatte, sagt Möller. Er nähert sich dem Problem gemeinsam mit dem Leiter des Sozialamtes, Marco Lehnert, mit einer grundsätzlichen Fragestellung: „Wir haben stark steigende Sozialkosten, und gleichzeitig gibt es eine wirtschaftliche Abstiegsentwicklung. Wir müssen also wieder die Chance bekommen, diese Entwicklung in Einklang zu bringen, sodass die Ausgaben nicht bei rückläufigen Einnahmen ständig zunehmen“, sagt Möller. Im derzeitigen Haushalt musste der Landrat bei den freiwilligen Aufgaben schon 16 Millionen Euro sparen. Sollte dies in den Folgejahren wieder nötig werden, würden es alle Bürger zu spüren bekommen, etwa im Nahverkehr. Je mehr die Sozialkosten steigen, desto stärker muss Möller also darauf hoffen, dass die Kreisumlage angehoben wird. „Es handelt sich um ein sensibles Thema. Aber es muss erlaubt sein, darüber zu sprechen, was uns die Teilhabeprozesse eigentlich kosten dürfen, ob es nicht vielleicht auch finanzielle Obergrenzen bei der Integration von Menschen mit Behinderungen geben sollte“, sagt Möller. Der Landrat und sein Sozialamtsleiter nennen als Beispiel zwei Fälle, die mitursächlich sind für die signifikanten Kostensteigerungen: Eine 48 Jahre alte Frau, schwer an Multipler Sklerose erkrankt, wird individuell in ihrer familiären Umgebung betreut und gepflegt. Die Kosten für die Eingliederungshilfe belaufen sich pro Monat auf 19.700 Euro. Würde sie in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut, müsste der Landkreis nur mit etwa 4000 Euro Kosten rechnen. Ein zweiter Fall: Ein 68 Jahre alter Mann leidet unter Kollateralerkrankungen seiner Querschnittslähmung. Er wird zu Hause gepflegt, was 22.800 Euro pro Monat kostet. Die Pflege in einem Heim würde den Landkreis etwa 5000 Euro im Monat kosten. Individuelle Förderung beibehalten Möller ist dafür, den Teilhabeanspruch und die individuelle Förderung durch das Gesetz beizubehalten. Dies sei ein gesellschaftlicher Fortschritt, den man nicht rückabwickeln könne. Aber er fragt sich, ob es nicht möglich wäre, für die individuelle Pflege einheitliche Modelle der Eingliederungshilfe zu entwickeln und – ähnlich wie bei der Pflegeversicherung – eine Möglichkeit zu schaffen, auch das Schonvermögen von einer gewissen Grenze an anzutasten. „Wir sollten die Leistungen wieder stärker pauschalisieren. Das muss nicht dazu führen, dass die Hilfen dann nicht mehr personenzentriert sind. Es wäre aber kostengünstiger, und der Verwaltungsaufwand wäre geringer, denn wir mussten aufgrund des Bundesteilhabegesetzes seit 2018 auch 13,5 zusätzliche Vollzeitstellen für die Administrierung der Leistung aufbauen“, sagt Sozialdezernent Marco Lehnert. Für die Kostensteigerung bei den Eingliederungshilfen ist einerseits die bessere individuelle Förderung behinderter Menschen verantwortlich, andererseits auch gesellschaftliche Veränderungen: Die älter werdende Gesellschaft, die abnehmende Bedeutung der Familie und der medizinische Fortschritt vergrößerten in den vergangenen Jahren den Kreis der Anspruchsberechtigten. Die individualisierte Betreuung ist nur für 4,5 Prozent der Kostensteigerungen verantwortlich – die bürokratischen Begleitkosten und die Anspruchsausweitung sind viel größere Kostentreiber. Papier mit Kürzungsvorschlägen der Bundesregierung Seitdem die schwarz-rote Koalition in Berlin über Einsparungen in Höhe von bis zu 8,6 Milliarden bei den Eingliederungshilfen und in der Kinder- und Jugendhilfe debattiert und ein 108 Seiten starkes Papier mit Kürzungsvorschlägen aus dem Bundesarbeitsministerium kursiert, ist der Grundsatzstreit über die Sinnhaftigkeit des Bundesteilhabegesetzes neu entbrannt. In dem Papier werden allein für die Eingliederungshilfen in zwölf Fällen Kürzungen vorgeschlagen: Individuelle Hilfen sollen künftig der Ausnahmefall sein, die Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben soll die Bewilligung von Hilfsmitteln nicht mehr rechtfertigen, spezialisierte Fahrdienste sollen zugunsten öffentlicher Verkehrsangebote eingestellt und Lohn- und Tarifsteigerungen für Fachkräfte, die in der Eingliederungshilfe arbeiten, nicht mehr automatisch übernommen werden. Außerdem ist geplant, Einkommens- und Vermögensfreigrenzen zu senken. Leistungen aus der Pflegeversicherung sollen künftig vor den Eingliederungshilfen bewilligt werden. Die Wohlfahrtsverbände halten viele dieser Vorschläge für nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. In jedem Fall polarisieren die Vorschläge: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die zum sogenannten „Pooling“ von Leistungen zurückwollen, sodass die individuellen Bedürfnisse kaum noch analysiert und kompensiert würden. Auf der anderen Seite verteidigen vor allem die Träger und die Sozialverbände das Prinzip der individuellen Hilfe. Die Mängel des Gesetzes liegen in der Bürokratie In Baden-Württemberg forderten die Sozialunternehmen, welche Eingliederungshilfen organisieren und die Menschen betreuen, die neue Landesregierung auf, auch im Sozialbereich endlich mit dem Bürokratieabbau zu beginnen und vor allem die Abrechnungsprozesse zu digitalisieren. Fragt man zum Beispiel die Verantwortlichen bei der Diakonie Stetten, einem großen Träger im württembergischen Landesteil, dann erfährt man, dass die Mängel des Gesetzes vor allem in der Bürokratie liegen. In Baden-Württemberg hatte man sich dafür entschieden, die Abrechnung nicht zentral auf Landesebene zu organisieren, sondern es den etwa 200 Trägern zu überlassen, eigene Abrechnungsmodelle zu entwickeln. Nicht jeder einzelne Träger entwickelte dann tatsächlich ein eigenes Modell, doch die Landkreisverwaltungen sind insgesamt mit 30 unterschiedlichen Verfahren konfrontiert. Vor der Reform waren es fünf. „Wir haben die BTHG-Reform 2016 inhaltlich sehr begrüßt, aber es fließt zu viel Zeit und Geld in bürokratische Abläufe. Die Stadt Stuttgart hat zum Beispiel zur Abrechnung der Eingliederungshilfen in erheblichem Umfang zusätzliche Stellen aufgebaut. Trotzdem sind viele Bescheide, die wir benötigen, bis heute nicht ausgestellt“, sagt Dietmar Prexl, der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Stetten. Der Träger betreut an mehr als 60 Standorten in sogenannten „besonderen Wohnformen“ 1300 Menschen, von denen viele schwer geistig behindert sind, und erhält für seine Leistungen einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. „Diese Leistungen individuell und für jeden Landkreis in anderer Form abzurechnen, ist sowohl für uns als auch für die Stadt- und Landkreise viel zu kompliziert. Wir müssen die Prozesse für alle Beteiligten dringend standardisieren, digitalisieren und entbürokratisieren“, sagt Prexl. Selbst schwerst Behinderte müssen Bedarf alle zwei Jahre nachweisen Das Land könne im Sinne des neuen Koalitionsvertrags mit einer Verwaltungsanordnung dazu einen Beitrag leisten. „Dass wir zum Beispiel von der Stadt Stuttgart die Bescheide erst mit einer mehr als einjährigen Verspätung erhalten und bei 188 Klienten nur die für vier rechtzeitig bewilligt wurden, hat mit einer effizienten Leistungserbringung für die betroffenen Menschen nichts zu tun.“ Prexl bezeichnet es auch als absurd, dass pro Monat für die Abrechnungen 3000 Seiten ausgedruckt werden müssen und bei Klienten mit einer permanenten und sehr schweren Behinderung alle zwei Jahre die Leistungsberechtigung neu geprüft werden muss. Anstatt an den Leistungen für die Menschen zu sparen, sagt Prexl, müssten die Landesregierung, die Stadt- und Landkreise sowie die Träger hieran arbeiten. Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) stellte schon 2025 im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums fest: Die durch die BTHG-Reform erwarteten Einspareffekte seien nicht eingetreten, auch weil die Vergütung sich teilweise immer noch an den alten Hilfsbedarfsgruppen orientiere. Der Brüsseler Kreis, ein Verein von Sozialunternehmen mit christlichem Menschenbild, ließ die bürokratische Praxis des Bundesteilhabegesetzes im April von der Unternehmensberatung KPMG untersuchen. Auch das Ergebnis dieser Erhebung ist ausgesprochen ernüchternd: „Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen übereinstimmend, dass die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes eingeführten Regelungen in der Praxis mit erheblichen administrativen Mehrbelastungen einhergehen.“ „Missverhältnis von Aufwand und Nutzen“ Die „heterogenen Bedarfsermittlungsinstrumente“ und eine „föderal und stark verfahrensorientierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe“ verursachten ein Missverhältnis zwischen administrativem Aufwand und wahrgenommenem Nutzen. „Die Untersuchung liefert keine Hinweise darauf, dass der gestiegene Bürokratieaufwand bislang in vergleichbarem Umfang zu qualitativen Verbesserungen der Leistungserbringung beigetragen hätte“, heißt es in der Untersuchung. Mitarbeiter in den Sozialämtern arbeiten laut der Berechnung von Anfang Januar bis Mitte März ausschließlich für die Verwaltung der Eingliederungshilfen. 75 Prozent der befragten Mitarbeiter der Träger berichten von einem administrativen Mehraufwand. 80 Prozent müssen administrative Tätigkeiten, etwa Abrechnung oder Finanzbuchhaltung, sogar an externe Dienstleister delegieren, weil sie sonst am Bürokratieaufwand scheitern würden. Es fehlen einheitliche IT-Standards, digitale Schnittstellen sowie bundeseinheitliche Standards bei der Bedarfsermittlung. Die Diakonie Stetten und der Landkreis Rems-Murr nordöstlich von Stuttgart wollen die Entscheidungen in Berlin nicht abwarten: Sie planen, modellhaft die Entgeltverhandlungen und die Rechnungsabwicklung zu digitalisieren. Dass das Bündnis „Nicht am Menschen sparen“ in Baden-Württemberg kürzlich symbolisch 44 Aktenordner vernichtete, um gegen das bürokratische Durcheinander zu protestieren, ist kein Zufall. Aus Sicht des Bündnisses sollte nicht mehr jeder Landkreis einen eigenen Weg gehen.
