FAZ 15.05.2026
13:01 Uhr

Darmstädter Stadtpolitik: Bettelverbot gelockert: Passanten ansprechen erlaubt


Vor einem Jahr haben die Grünen im Darmstädter Stadtparlament noch der Verschärfung des Bettelverbots zugestimmt. Nun setzen sie durch, es  rückgängig zu machen.

Darmstädter Stadtpolitik: Bettelverbot gelockert: Passanten ansprechen erlaubt

Bettlern wird in Darmstadt wieder erlaubt, Passanten anzusprechen. Das haben die Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung mit einer knappen Mehrheit entschieden. Mit dem Beschluss wird die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt entsprechend geändert. Demnach ist es nun erlaubt, um Geld zu bitten. Verboten bleiben aber aufdringliche Methoden des Bettelns, wie hartnäckiges und nachdrückliches Ansprechen oder der Einsatz von Kindern und Tieren, um Mitleid zu erregen. Ebenfalls verboten bleibt das Betteln in organisierten Banden. Mit dieser Entscheidung wird eine Verschärfung des Bettelverbots zurückgenommen, die erst vor einem Jahr beschlossen worden war. Seitdem war es untersagt, Passanten zum Betteln anzusprechen, und zwar auch dann, wenn dies nicht hartnäckig erfolgte. Mit dem jüngsten Beschluss wird die Verordnung so geändert, dass nur das nachdrückliche oder hartnäckige Ansprechen verboten wird. Beschlossen wurde das mit den Stimmen von Grünen, Volt, der Wählergruppe Uffbasse und der gemeinsamen Fraktion von der Linken und der Tierschutzpartei. Gegen die Änderung stimmten SPD, CDU, FDP, AfD und die Fraktion KADA. Grüne: Betteln ist Ausdruck von Notlage Den Antrag für den Beschluss hatten die Grünen eingereicht, die vor einem Jahr, damals noch Koalitionspartner der CDU, der Verschärfung zugestimmt hatten. Heiko Depner (Die Grünen) sagte, im vergangenen Jahr habe man mit der Zustimmung einen Fehler gemacht, der nun korrigiert werde. Bettler seien oft Personen, die „durch das Sozialsystem fallen“ und keine Bezüge erhielten. Nicht jedes Ärgernis sei eine Gefahr, die mit der Verordnung beseitigt werden müsse. In der Begründung des Antrags der Grünen heißt es, die bisherige Regelung, die das Ansprechen generell verbiete, sei zu pauschal gefasst und werde den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht: „Betteln ist in vielen Fällen Ausdruck sozialer Notlagen und Armut.“ Ein völliges Verbot führe vor allem zur Verdrängung aus dem öffentlichen Raum. Auch nach der Entschärfung sei ein aufdringliches Betteln in belästigender Art untersagt. Mit der Änderung sei eine „angemessene Abwägung“ gefunden zwischen dem Schutz der öffentlichen Ordnung und den Rechten der Menschen, die andere um Geld bitten wollten. Ordnungspolitische Eingriffe sollten sich auf Verhaltensweisen beschränken, die eine tatsächliche Gefahr darstellten. Die Ursachen von Armut müssten in den Blick genommen werden, um die passenden Hilfsangebote zu schaffen. Kerstin Lau (Uffbasse) sagte, ihre Fraktion sei immer schon gegen das weitergehende Bettelverbot gewesen, deshalb stimme Uffbasse dafür, es rückgängig zu machen. Dem hielt Caroline Groß (CDU) entgegen, das bisherige, weitergehende Bettelverbot sei die richtige Regelung. Das Verbot des Ansprechens sei seit seiner Einführung vor einem Jahr auf Zustimmung von Gewerbetreibenden in der Innenstadt gestoßen. Ohnehin könne das Spenden von Kleingeld keine sozialen Probleme lösen. Auf Antrag von SPD, CDU und FDP wurde ergänzend beschlossen, die Wirkung des Bettelverbots zu untersuchen und den Fraktionen in einem Bericht die Sichtweisen und Erfahrungen von Ordnungskräften, Sozialarbeitern und Gewerbetreibenden darzustellen.