Es kommt Bewegung in den Streit um die EU-Verpackungsverordnung: Die Bundesregierung will die viel kritisierten Auflagen für das Entsenden von Paketen und Päckchen in andere EU-Staaten nach Informationen der F.A.Z. teilweise aufschieben. Wer weniger als zehn Tonnen Verpackungsmüll im Jahr in einem EU-Land erzeugt, soll darüber hinaus von den weitgehendsten Anforderungen befreit werden. Konkret schlage die Bundesregierung vor, die Registrierungspflicht so lange aufzuschieben, bis es ein einheitliches EU-System gibt, heißt es in Brüssel. Das könne die Europäische Kommission bis Mitte 2028 schaffen. Die betroffenen Unternehmen müssten sich dann nicht mehr aufwendig in jedem einzelnen EU-Staat separat registrieren. Unternehmen, die wenig Verpackungsmüll erzeugen, sollen darüber hinaus von der Pflicht befreit werden, einen Bevollmächtigten in jedem EU-Staat zu bestellen. Faktisches Exportverbot für kleine Händler Die Verpackungsverordnung ist am 12. August in Kraft getreten. Sie hat einen Aufschrei vor allem bei kleineren Händlern hervorgerufen, die sich von den Vorgaben überfordert fühlten. Onlineplattformen wie Ebay verlangen, dass Händler nachweisen, dass sie die EU-Vorgaben erfüllen. Ansonsten werden die Angebote nicht mehr eingeblendet. „Für sehr kleine Unternehmen kann die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten im Ausland prohibitiv teuer werden und sich angesichts von kleinen Versandmengen nicht lohnen“, hatte die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt im August gewarnt. Die EU-Verpackungsverordnung führt in der EU das Prinzip ein, dass die Unternehmen für die Kosten aufkommen, die durch den von ihnen erzeugten Müll entstehen. Auf Englisch ist die Rede von „Extended Producer Responsibility“ oder kurz EPR. Wer Produkte in einem anderen EU-Staat verkaufen will, muss sich dort registrieren lassen. Ein Bevollmächtigter muss die Hersteller lizenzieren. Schließlich fallen EPR-Gebühren an. Diese Gebühren sollen die Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen abdecken. Die Kosten dafür sind hoch. Allein die Registrierung und die Gebühren für den Bevollmächtigten belaufen sich nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf 300 bis 500 Euro je Land im Jahr. Die EPR-Gebühren kommen dann noch hinzu. 300 bis 500 Euro Kosten je EU-Staat im Jahr „Bei Herstellern, die in einem bestimmten Mitgliedstaat nur eine geringe Menge an Verpackungen in Verkehr bringen, übersteigen die Kosten für die Benennung eines Bevollmächtigten häufig den Warenwert“, hieß es am Montagabend aus Kreisen des Bundesumweltministeriums zur Begründung des deutschen Vorschlags. Im Fall von Verpackungen – im Gegensatz zu anderen Produktströmen, die EPR-Verpflichtungen unterlägen – sei eine extrem große Zahl von Unternehmen betroffen, da nahezu alle Produkte in irgendeiner Form verpackt werden müssten. Zudem sei der Anteil sehr kleiner Unternehmen sehr hoch. Die Europäische Kommission hatte frühzeitig erkannt, dass die strikten Regeln kleine Händler überfordern. Sie hatte im sogenannten Umwelt-Omnibus vorgeschlagen, die Benennung des Bevollmächtigten bis zum Jahr 2035 aufzuschieben. Das hatten die Mitgliedstaaten, inklusive Deutschland, allerdings abgelehnt. Das gilt auch für den alten Vorschlag der Kommission, eine zentrale Meldestelle in der EU für die Registrierung einzurichten – exakt das, was die Bundesregierung nun vorschlägt. Ob sich Berlin nun im Ministerrat durchsetzen kann, ist offen. Seit dem Aufschrei im Sommer ist aber auch in die Verhandlungen dort Bewegung gekommen, heißt es in Diplomatenkreisen. Im Europäischen Parlament, das ebenfalls zustimmen muss, dürfte der Vorstoß hingegen auf Zustimmung treffen. Burkhardt spricht von einem „wichtigen Impuls“, der kleine Unternehmen von unverhältnismäßiger Bürokratie entlaste, ohne die Finanzierung der Abfallentsorgung zu gefährden. Die Zeit drängt. Eigentlich müssen die Mitgliedstaaten seit dem 12. August gegen säumige Händler vorgehen. Die Europäische Kommission hatte den Staaten – in einem ungewöhnlichen Schritt – allerdings empfohlen, das geltende Recht zu ignorieren.
