Die Bundesregierung will mit ihrer Kehrtwende beim Heizungsgesetz die Bürger um rund fünf Milliarden Euro jährlich entlasten. Das geht aus dem Gesetzentwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorlag. Die Summe ergibt sich demnach vor allem durch den Wegfall der Pflicht, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energieträger betrieben werden müssen. Stattdessen sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2029 schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dazu müssen sie einen wachsenden Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der bis zum Jahr 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Für die Wirtschaft wird die Entlastung durch den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe auf 2,3 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. In Regierungskreisen hieß es, die Ressortabstimmung über den Entwurf sei eingeleitet worden. Federführend sind das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) und das Bauministerium von Verena Hubertz (SPD). Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll durch das neue Gesetz ersetzt werden, das laut Entwurf „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ sein soll. Eigentümer sollen demnach mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch haben. 60 Prozent Beimischungsquote bis 2040 Statt der Vorgabe für einen 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energie bleibt der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen zulässig. Für sie gilt ab 2029 eine Beimischungsquote für klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl. Die Quote soll bei zehn Prozent starten und über die Stufen 15 Prozent (2030) sowie 30 Prozent (2035) auf 60 Prozent im Jahr 2040 ansteigen. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hatte eingeräumt, dass diese Beimischung ein Kostenrisiko birgt. Sie hatte sich vorige Woche daher auf eine stärkere Kostenbeteiligung von Vermietern verständigt, wenn sie neue Gas- oder Ölheizungen einbauen. Demnach sollen ab 2028 die Kosten für den CO2-Preis sowie die Gasnetzentgelte hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Gleiches soll für die Preisaufschläge der ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe gelten. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundeskabinett eine Übergangslösung auf den Weg gebracht, um aus Gründen der Rechtssicherheit das ursprüngliche Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel zum 1. Juli 2026 um vier Monate auf den 1. November 2026 zu verschieben. Damit sollte verhindert werden, dass die Anforderung für kurze Zeit Geltung erlangt, bevor sie durch das neue Gesetz wieder abgeschafft wird. Heftige Kritik kam von den Grünen. Wirtschaftsministerin Reiche treibe Deutschland weiter in die Abhängigkeit von Öl und Gas, sagte Vizefraktionschefin Julia Verlinden. „Dieser Entwurf macht Wohnen für Mieterinnen und Mieter teurer, er wird Jobs zerstören, die Wirtschaft schwächen und gefährdet unsere Klimaziele.“ Das Vorgehen von Union und SPD sei eine „Scheinlösung aus der Feder der Öl- und Gaslobby auf dem Rücken der Menschen und des Klimas“.
