FAZ 29.05.2026
11:29 Uhr

Hessen: Eltern fordern Systemwechsel bei Schulplatzvergabe


Eltern in Frankfurt und andernorts in Hessen sehnen sich nach mehr Gerechtigkeit bei der Schulplatzvergabe. Sie wollen, dass gute Schulnoten beim Wechsel aufs Gymnasium honoriert werden. Das Land lehnt das ab.

Hessen: Eltern fordern Systemwechsel bei Schulplatzvergabe

Eltern von Viertklässlern in Frankfurt, die vor dem Wechsel auf die weiterführende Schule stehen, erwarten in diesen Tagen wichtige Post. Das Staatliche Schulamt teilt ihnen mit, auf welche weiterführende Schule die Kinder nach den Sommerferien gehen werden. Für viele Schüler und Eltern bedeuten die Briefe eine Erleichterung: Sie haben einen Platz an ihrer Wunschschule erhalten. Für andere bringt die Post hingegen eine große Enttäuschung. Denn diese Kinder werden „gelenkt“, wie es die Behörde nennt. Wenn an einer Schule die Zahl der Anmeldungen die der verfügbaren Plätze übersteigt, wird gelost. Wer Pech hat, geht leer aus und wird einer Schule zugewiesen, die er eigentlich nicht besuchen wollte. In Frankfurt waren in den vergangenen Jahren zwischen 450 und 600 Schüler davon betroffen. Wie viele es diesmal sind, ist noch nicht bekannt. Auch für Familie Neufert aus Oberursel kam im Frühsommer 2025 mit der Post zunächst eine schlechte Nachricht. In der Kleinstadt direkt hinter der Frankfurter Stadtgrenze sind die Schulen ebenfalls derart überlaufen, dass nicht jedes Kind seinen Wunschplatz erhält. Bei Familie Neufert war das der Fall. „Wir haben das Glück, dass unser Sohn ein guter Schüler ist, und hatten uns an der Empfehlung der Grundschule orientiert“, erinnert sich Tobias Neufert. Doch auf der Wunschschule, einem nahe gelegenen Gymnasium, war zu wenig Platz. „Wir werden alle gleichgemacht“ Das Staatliche Schulamt verwies den Jungen deshalb an eine integrierte Gesamtschule. Als einziges Kind seiner Grundschulklasse erhielt er eine Absage. Und das, obwohl der Junge zu den Klassenbesten gehörte. Denn in Hessen spielen die Leistungen der Schüler und auch die Empfehlungen der Grundschule für die Wahl der weiterführenden Schule keine Rolle. Allein der Elternwille entscheidet. Zu viele Eltern setzen sich aber über die Empfehlung der Grundschule hinweg. Weil deswegen vor allem in den Großstädten viele Gymnasien überlaufen sind, entscheidet das Los über die Bildungslaufbahn. Und das kann jeden treffen, ganz egal, ob er nun ein guter oder ein schwacher Schüler ist. Der Junge war zerknirscht. „Das muss ein Kind erst mal verkraften“, sagt Neufert. Er legte Einspruch ein, und im Nachrückverfahren gelang es tatsächlich noch, auf die Wunschschule zu wechseln. Also, Ende gut, alles gut? Neufert hätte es dabei bewenden lassen können. „Aber dieses Drama betrifft viele Eltern jedes Jahr aufs Neue. Wie will man sein Kind weiter motivieren, etwas für die Schule zu tun, wenn die Leistung keine Rolle spielt? Wir werden alle gleichgemacht. Nach diesem System ist es egal, ob du in der Grundschule eine Eins oder eine Vier schreibst“, sagt der Vater. Er wollte es deshalb genauer wissen: Warum hält Hessen an einem System fest, das offenbar zu unfairen Entscheidungen führt? Neufert richtete deshalb eine Petition an den Hessischen Landtag mit der Bitte, das Verfahren zum Übergang von der vierten in die fünfte Klasse zu prüfen und zu reformieren. „Derzeit erscheint das Verfahren zur Wahl des Bildungsgangs und zur Zuweisung der weiterführenden Schule vielen Eltern, Kindern und Lehrkräften äußerst intransparent, wenig gerecht und bildungspolitisch fragwürdig“, schrieb er. Kultusministerium sieht keinen Bedarf für Änderungen Seine Kritik: Mit der „Lotterie“ machten es sich die Behörden einfach, um wohl juristisch möglichst nicht angreifbar zu sein. „Aber Bildung darf kein Glücksfall sein.“ Wenn gute Schüler bei der Schulplatzverlosung leer ausgingen, habe sich Leistung für diese Kinder nicht gelohnt. Zugleich würden Kinder überfordert, die objektiv nicht fürs Gymnasium geeignet sind, aber durch elterlichen Wunsch in diese Schulform gezwungen werden. Neufert schreibt: „Wenn Eltern, Lehrkräfte und politische Vertreter quer durch alle Couleur ein Verfahren ablehnen, das Bildungschancen, Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit nicht ausreichend gewährleistet, dann wird das Vertrauen in das öffentliche Bildungssystem und in die demokratische Teilhabe unterminiert.“ Mitte März hat das Kultusministerium auf die Petition geantwortet: Es gebe keine Bestrebungen, das Übergangsverfahren zu ändern. Das Losverfahren sei ein „etabliertes, transparentes und gerechtes Verfahren“, heißt es in dem knappen Text. Nach der Rechtsprechung seien das Heranziehen von Grundschulzeugnissen und ein damit verbundenes Ranking nicht geboten. Das Bundesverfassungsgericht habe außerdem entschieden, dass laut dem Grundgesetz die Eltern über den Bildungsweg des Kindes entscheiden könnten. Die Antwort stellt Neufert nicht zufrieden. „Das ist eine Abwehrreaktion“, sagt er. Die Antwort wirkt auf ihn wie ein formales „Abwimmeln“, das sich hinter Paragraphen verschanzt, anstatt auf die lebensnahen Probleme näher einzugehen. „Durch das Zitieren punktueller Urteile wird eine rechtliche Alternativlosigkeit suggeriert, die faktisch nicht existiert.“ Während andere Bundesländer zeigten, dass eine leistungsorientierte Steuerung verfassungskonform möglich ist, verstecke sich das Hessische Kultusministerium hinter dem Elternrecht, um eine notwendige Reform der Auswahlkriterien zu umgehen. Andere Bundesländer berücksichtigen nicht nur den Elternwunsch Viele Gespräche bestätigen ihn in seiner These, dass der Großteil der Bevölkerung einen Änderungsbedarf an einem System sieht, das er für pädagogisch fragwürdig hält. „Aber die Politik hält stur daran fest.“ Er will nicht falsch verstanden werden. Der Elternwunsch sollte seiner Ansicht nach weiterhin wichtig sein. Aber er sollte ergänzt werden durch objektive Kriterien. So wie in vielen anderen Bundesländern: Dort entscheiden die Eltern nicht allein, auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen soll. In Baden-Württemberg ist eine entsprechende Empfehlung der Grundschule die verbindliche Voraussetzung für den Zugang zum Gymnasium. Wer sie nicht hat, kann einen Aufnahmetest machen. In Bayern entscheidet der Notendurchschnitt. Der Elternwille ist nachrangig. Auch in Thüringen und Brandenburg ist es ähnlich: Die Grundschulempfehlung ist bindend. Wer davon abweicht, muss einen Aufnahmetest bestehen. Und auch in Berlin gibt es neuerdings einen Eignungstest, wenn der Notenschnitt nicht fürs Gymnasium reicht. Bei einer Übernachfrage an den Schulen werden 60 Prozent der Plätze nach Grundschulempfehlung und Durchschnittsnote vergeben. Erst über den Rest entscheidet das Los.