FAZ 18.05.2026
10:01 Uhr

Kritik an Schwarz-Rot: Ein Klima-Ultimatum für die Regierung


Der Expertenrat für Klimafragen verlangt von Umweltminister Carsten Schneider, das Klimaschutzprogramm zu verschärfen. Auch Katherina Reiches neues Heizungsgesetz kommt nicht gut an.

Kritik an Schwarz-Rot: Ein Klima-Ultimatum für die Regierung

Es ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung und für deren zentrale Klimaschutzbehörde, das Umweltbundesamt (UBA): Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen stellt in einem aktuellen Prüfbericht fest, dass das UBA in seinen Projektionsdaten für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zu geringe Treibhausgasemissionen erwarte. Die angestrebten Klimaziele seien nicht erreichbar, teilten die Wissenschaftler während der Vorlage des Berichts am Montag mit, auch nicht mit dem jüngsten Klimaschutzprogramm von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). „Daher empfiehlt der Expertenrat der Bundesregierung eine Überarbeitung des Klimaschutzprogramms“, heißt es in den Ratschlägen ungewöhnlich deutlich. Zudem erwarten die Fachleute, „dass der Bundesregierung weitere Klagen gegen ihre Klimapolitik drohen könnten“. Schon 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Klimaschutzprogramm von 2023 für unzureichend erklärt und die Regierung zu Nachbesserungen verpflichtet. Auch gegen Schneiders aktuelles Programm ist die DUH Anfang Mai vor das Gericht gezogen. CO₂-Budget bis 2030 wird überschritten Der jetzige Prüfbericht des Expertenrats bezieht sich auf die Berechnungen der Treibhausgasemissionen für 2025 und auf die Projektionsdaten von 2026 bis 2050. In diesen Studien hatte das Umweltbundesamt, das Schneider untersteht, unter anderem ermittelt, dass Deutschland zwischen 2021 und 2030 die Vorgaben des Bundesklimaschutzgesetzes zum Emissionsbudget einhalte. Es gebe sogar einen geringen Puffer von 4,5 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten. Nach der Prüfung der Angaben teilt der Expertenrat jetzt mit, „dass die Projektionsdaten 2026 die zu erwartenden Emissionsmengen bis 2030 unterschätzen“. Statt des Puffers werde es, im Gegenteil, eine leichte Überschreitung des zulässigen Ausstoßes geben, und zwar um vermutlich 60 bis 100 Millionen Tonnen. Das entspricht den deutschen Gesamtemissionen von ein bis zwei Monaten. Rat sieht „dringenden politischen Handlungsbedarf“ Die Fachleute resümieren mit einer Spitze gegen das UBA: „Der Expertenrat kann die von den Projektionsdaten 2026 ausgewiesene sehr knappe Zielerreichung bis 2030 deshalb nicht bestätigen, sondern geht im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.“ Die Abweichungen seien zwar nicht gravierend, zumal die Tendenz stimme, dass die Emissionen insgesamt sänken. Schwerer wiege aber, dass die Ziele am Ende der Spanne und danach nicht zu erreichen seien, einschließlich der Treibhausgasneutralität 2045 und der negativen Emissionen bis 2050. „Alle diese sektorenübergreifenden Ziele werden nach den Projektionsdaten verfehlt“, kritisierte die Ratsvorsitzende Barbara Schlomann vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe. „Aus unserer Sicht folgt aus diesen Zielverfehlungen dringender politischer Handlungsbedarf, zumal die Zielverfehlungen gegenüber den Projektionsdaten des Vorjahrs größer geworden sind.“ Leichter CO₂-Rückgang für 2025 ist korrekt berechnet Die für die Jahre nach 2030 festgestellten Negativannahmen seien „noch größer“, als vom UBA ohnehin zugestanden. Dieser Hinweis bezieht sich unter anderem auf die Erwartungen des Amts, dass weder die angestrebten CO₂-Minderungen bis 2030 und 2040 zu schaffen seien noch die Zielvorgaben der europäischen Lastenteilungsverordnung ESR. Für das einzelne Berichtsjahr 2025 bestätigt der Expertenrat die Ergebnisse des UBA allerdings. Mit dem korrekt berechneten Rückgang um „lediglich“ 0,1 Prozent auf 648,9 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente seien die Emissionen nahezu konstant geblieben. Die Minderungen in der Industrie und in der Energiewirtschaft hätten die Anstiege im Verkehr und in den Gebäuden weitgehend ausgeglichen. Doch für die Folgejahre sehen die fünf Wissenschaftler schwarz. Die Abweichungen zum Schlechten bis 2030 erklären sie damit, dass die Emissionen aus der Energiewirtschaft und den Gebäuden höher seien als vom UBA angenommen. Weitere Risiken lägen in neuen Regularien der Bundesregierung, etwa im soeben vom Kabinett verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz. Übertriebene Erwartungen an Heizungstausch und Windräder Die UBA-Unterschätzung der Emissionen in der Energiewirtschaft erklären die Experten mit zu optimistischen Annahmen beim steigenden CO₂-Preis im Emissionshandel, beim Kostenabstand zwischen Kohle und Gas und beim Zubau erneuerbarer Energien. Auch könnten die Erwartungen an die Volllaststunden von Windkraft auf See und an Land übertrieben sein. Im Gebäudesektor setze das UBA die Sanierungseffekte und den Austausch fossiler Heizungen im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetzes“) zu hoch an, monieren die Experten. Dabei seien dessen Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz noch nicht einmal berücksichtigt: „Mit Umsetzung dieser Änderungen könnte es im Gebäudesektor eine noch höhere Überschreitung der Jahresemissionsmengen (…) geben.“ Sind Reiches Heizungspläne verfassungswidrig? Die neue, von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorangetriebene Heizungsregelung erhält auch aus den eigenen Reihen Feuer. Die Klimaunion, ein Zusammenschluss von CDU-Mitgliedern, hält das Gebäudemodernisierungsgesetz für verfassungswidrig. Grundlage für diese Einschätzung ist ein Papier, wonach die Novelle „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoße. Vor allem deshalb, weil sie den Weiterbetrieb fossiler Heizungen theoretisch über das Jahr der Klimaneutralität 2045 hinaus ermögliche. Kürzlich hatte Umweltminister Schneider sein „Klimaschutzprogramm 2026“ vorgelegt, das vor allem die Spanne bis zum Jahr 2030 in den Blick nimmt. Der Katalog aus 67 Schritten gehe aber, so die Kritik des Expertenrats, von falschen Annahmen aus und versäume es daher, die richtigen Weichen für die Zeit danach zu stellen. „Nach unserer Einschätzung dürfte die tatsächliche Minderungswirkung des Programms deutlich geringer ausfallen als von der Bundesregierung angenommen“, sagte Schlomann. Der Expertenrat erwartet, „dass selbst bei vollständiger Umsetzung des Programms keines der gesetzlichen Ziele bis 2040 erreicht werden würde“. Die Gutachter warnen explizit „vor einer zunehmenden Diskrepanz zwischen Projektionsdaten und Zielen ab dem Jahr 2030“. Lage nach 2030 noch schlimmer als vom Umweltbundesamt befürchtet Das ist harter Tobak und bedeutet, dass es Deutschland trotz Schneiders Anstrengungen nicht schaffen wird, bis zum Jahr 2030 seine Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 65 Prozent zu verringern und bis zum Jahr 2040 um 88 Prozent. Fünf Jahre später will man „netto null“ erreichen, die Klimaneutralität. Es sollen dann nicht mehr Treibhausgase entweichen, als sich binden lassen durch natürliche Senken wie Wälder und Moore oder durch technische wie Biomasseplantagen oder das Einsaugen von CO₂. Der Rat warnt jetzt, dass Deutschland im Jahr 2040 nicht, wie zulässig, 150 Millionen Tonnen emittieren werde, sondern fast das Doppelte, weit mehr als 250 Millionen Tonnen. Zudem dürften die „sektoralen Budgetziele“ je nach Ausstoßquelle zwischen 2031 und 2040 kumuliert um mehr als 580 Millionen Tonnen gerissen werden. Die Schwierigkeiten sind bekannt, die Gutachter halten sie aber für gravierender als angenommen. Das gilt auch für die europäische Lastenteilung LSR. Diese schreibt jedem EU-Land verbindliche jährliche Emissionsobergrenzen für jene Sektoren vor, die nicht Teil des europäischen Emissionshandels ETS sind, etwa für Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall. Deutschland reißt auch die europäischen Klimaziele Bis zum Jahr 2023 hat Deutschland die Vorgaben aus Brüssel eingehalten. Seit 2024 verfehlt es sie jedoch und dürfte das auch in Zukunft tun. Bis 2030 werden zusammengenommen fast 260 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente zu viel erwartet. Der Expertenrat fürchtet nun, der Überschuss werde noch größer. Um ihn zu kompensieren, muss sich Deutschland entweder einem Vertragsverletzungsverfahren mit möglichen Strafzahlungen stellen oder Emissionszertifikate in anderen EU-Ländern zukaufen. Dies sei in Zeiten angespannter Haushalte ein wachsendes Risiko für die Steuerzahler, warnt der Rat. Das in seinen Entscheidungen freie Gremium besteht seit dem Jahr 2020 als Teil des Klimaschutzgesetzes. Wenn die Runde zweimal hintereinander feststellt, dass das Emissionsbudget überschritten wird – was im kommenden Jahr 2027 der Fall sein könnte, wie die Autoren ausdrücklich schreiben –, dann ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm mit zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen. Neues Sorgenkind neben Verkehr und Gebäude: die Landnutzung Diese Nachsteuerungspflicht entfällt jedoch, wenn es schon ein neues Klimaschutzprogramm gibt, das nachweislich die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sowie die notwendigen Schritte finanziert und verwirklicht, um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen. Der Expertenrat sieht das aber nicht als gegeben an. Und erwartet daher entweder eine Nachbesserung von Schneiders aktuellem Programm – oder weitere Klagen. Immer wichtiger wird ein lange vernachlässigtes Thema, das sich „Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ (LULUCF) nennt. Es umfasst unter anderem Wälder, Moore, Wiesen und Felder, die bestenfalls Kohlendioxid aufnehmen und daher als natürliche CO₂-Senken dienen. Zauberwort „Paludikultur“, die Wiedervernässung der Moore Der Expertenrat stellt jedoch fest, dass der Sektor das Gegenteil bewirke, etwa wegen des Borkenkäferbefalls in Wäldern oder des Trockenlegens von Mooren: LULUCF bleibe „bis 2050 durchgängig eine Treibhausgasquelle“. Die Notwendigkeit, das zu ändern, sei erheblich, lasse sich mit den bisherigen Instrumenten aber nicht bewältigen. Auch hier gelte, dass die Negativeffekte vermutlich noch höher seien als vom UBA befürchtet. Schneiders Idee zur Stärkung von LULUCF ziele in die richtige Richtung, etwa zur Paludikultur, der Wiedervernässung von Mooren, so der Rat. Die Anstrengungen reichten aber bei Weitem nicht aus. Das Aufgabenfeld müsse daher in der Klimaschutzstrategie eine größere Berücksichtigung erfahren.