Deutschland hat in Europa mit 29 Prozent eine der höchsten Teilzeitquoten. Sie wird nur von den Niederlanden und Österreich übertroffen. Gleichzeitig fällt Deutschland durch eine große Diskrepanz zwischen den Teilzeitquoten von Männern und Frauen auf: Bei weiblichen Beschäftigten liegt die Quote bei 48 Prozent, bei männlichen bei zwölf Prozent. Die hohe Teilzeitquote von Frauen hat – in Westdeutschland – eine lange Geschichte. Das gesellschaftliche Leitbild war und ist es teilweise noch, dass es in einer Familie mit Kindern eine Aufgabenteilung geben sollte, bei der sich Männer auf den Beruf und Frauen vorrangig auf Kinder und den häuslichen Bereich konzentrieren. Warum in Deutschland die Teilzeit so verbreitet ist Noch vor 20 Jahren favorisierten 64 Prozent der Eltern dieses Modell, 28 Prozent in Form der Vollzeitberufstätigkeit von Männern und dem vollständigen beruflichen Ausstieg von Frauen während der Familienphase, 36 Prozent als Kombination von einer Vollzeitberufstätigkeit des Mannes mit einer Teilzeitberufstätigkeit der Frau. In den Jahren danach haben diese Modelle zwar an Attraktivität verloren, wurden aber immer noch von knapp der Hälfte der Bevölkerung präferiert. In Frankreich gab es dagegen bereits vor 20 Jahren andere Leitbilder, nämlich eine ausgeprägte Präferenz für eine Vollzeit- bzw. auch Teilzeiterwerbstätigkeit beider Partner. Lange Zeit ein Leitbild für Frauen Leitbilder prägen nicht nur die individuellen Lebensentwürfe, sondern auch die Politik. So haben die lange Zeit dominierenden Vorstellungen, dass sich Frauen in der Familienphase so weit wie möglich auf die Familie fokussieren und beruflich zurückschalten sollten, die Entwicklung der Betreuungsinfrastruktur massiv beeinflusst. Eltern in Ostdeutschland erlebten in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im wiedervereinigten Deutschland zunächst eine deutliche Verschlechterung. Die deutsche Frauenerwerbsquote liegt zwar über dem europäischen Durchschnitt und hat seither noch zugenommen – aber in weitaus höherem Maße in Form von Teilzeitbeschäftigungen. Frauen, die Teilzeit arbeiten, begründen das vor allem damit, dass sie bei einer Vollzeitbeschäftigung überlastet wären und sie ausreichend Zeit für ihre Kinder haben wollen. Diese Gründe spielen bei Männern, die Teilzeit arbeiten, eine untergeordnete Rolle: Nur jeder Vierte fürchtet bei einer Ausweitung seiner Arbeitszeit Überlastung, sieben Prozent nennen als Grund für ihre Teilzeitbeschäftigung die Betreuung der Kinder. Dagegen nennen Männer überdurchschnittlich den Wunsch, Zeit für ihre privaten Interessen zu haben, aber auch gesundheitliche Einschränkungen. Tatsächliche Gründe sind vielschichtig Insgesamt sind die Gründe für Teilzeitbeschäftigungen vielschichtig. Sie reichen von Sorgen vor Überlastung, den Anforderungen der Kinderbetreuung und -erziehung und der Pflege von Angehörigen über gesundheitliche Einschränkungen bis zu Vorgaben des Arbeitgebers und individuellen Wünschen nach mehr frei verfügbarer Zeit. Immerhin knapp jeder dritte Teilzeitbeschäftigte nennt als Grund den Wunsch nach ausreichend frei verfügbarer Zeit für private Hobbys und Freunde, jeder vierte, dass die Teilzeitbeschäftigung keine finanziellen Einschränkungen bedeutet. Das sind wohl die Motive, auf welche die verunglückte Debatte über „Lifestyle-Teilzeit“ abzielte. Aber abgesehen davon, dass in einem freien Land individuelle Lebensentwürfe zwar durch die Setzung von Anreizen und Nachteilen beeinflusst werden können, aber in diesem Rahmen grundsätzlich zu respektieren sind, wird eine Stigmatisierung von Teilzeitbeschäftigungen dem Thema nicht gerecht. 23 Prozent begründen ihre zeitlich reduzierte Tätigkeit mit gesundheitlichen Einschränkungen, 14 Prozent mit der Pflege von Angehörigen, zwölf Prozent damit, dass es sich finanziell nicht lohnen würde, die Arbeitszeit auszuweiten. Was die Arbeitgeber wollen Und ein Aspekt, der in der holzschnittartigen öffentlichen Debatte kaum vorkommt, sind die Interessen der Arbeitgeber, die keineswegs einseitig darauf ausgerichtet sind, dass alle Beschäftigten Vollzeit arbeiten. Jeder fünfte Teilzeitbeschäftigte führt als Grund an, dass die Ausweitung der Arbeitszeit betrieblich nicht möglich ist, da die eigene Arbeit nicht mehr Stunden erfordert. Arbeitnehmer haben bei ihrem Arbeitgeber aber auch meist nicht den Eindruck, dass Teilzeitbeschäftigungen unerwünscht sind: Gerade einmal 13 Prozent sind überzeugt, dass ihr Arbeitgeber Teilzeit ungern sieht und nur widerwillig akzeptiert. Von den Teilzeitbeschäftigten selbst berichtet die überwältigende Mehrheit von einer einvernehmlichen Einigung, nur zwei Prozent, dass ihr Arbeitgeber gerne auf einer Vollzeitbeschäftigung bestanden hätte. Gerade in wirtschaftlichen Schwächephasen bieten Teilzeitregelungen Unternehmen auch die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu halten. Wenn der Staat in die Wirtschaft eingreift Das einklagbare Recht auf Teilzeit ist ein Eingriff in die Vertragsfreiheit von Unternehmen. Die Neigung zu derartigen Einschränkungen wächst; das Tarifbindungsgesetz ist nur das neueste Beispiel. Unternehmerische Freiheit wird seit Längerem in ihrer Bedeutung unterbewertet, eine Entwicklung, die auch von der Bevölkerung kritisch gesehen wird. Immer mehr haben die Bürger den Eindruck, dass der Staat zu stark in die Wirtschaft wie auch in die Entscheidungen der Bürger eingreift. Das Problem der Debatte um das einklagbare Recht auf Teilzeit ist jedoch, dass sie zu dem Eindruck geführt hat, dass generell gegen Teilzeitbeschäftigungen zu Felde gezogen wird. Letztlich betrifft das einklagbare Recht auf Teilzeit nur die, die gegen den Willen des Arbeitgebers eine Teilzeitbeschäftigung durchsetzen wollen, und damit eine kleine Minderheit. Nur 30 Prozent der Bevölkerung haben die Diskussion aber auch so verstanden, während 39 Prozent überzeugt sind, dass die Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigungen generell eingeschränkt werden sollen; die übrigen 31 Prozent trauen sich kein Urteil zu, worauf die Debatte um das Recht auf Teilzeit abzielt. Berücksichtigt man, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel einvernehmlich über Teilzeitbeschäftigungen einigen, hätte eine Abschaffung des Klagerechts nur begrenzte Auswirkungen auf die Teilzeitquote – wenn überhaupt. Unter welchen Bedingungen sie mehr arbeiten würden Strategien zur Verminderung der Teilzeitquote müssen an den Gründen für die Wahl von Teilzeitbeschäftigungen ansetzen und an Anreizen für eine Ausweitung der Arbeitszeit. Wenn Teilzeitbeschäftigte gefragt werden, unter welchen Bedingungen sie mehr arbeiten würden, nennen sie vor allem materielle Anreize: Für 30 Prozent wäre eine deutliche Erhöhung ihres Einkommens ein Grund, für jeden Vierten weniger Abzüge durch Steuern. Für jeden Fünften wäre eine Ausweitung ihrer Stundenzahl attraktiv, wenn die Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden könnten. Diese Rahmenbedingungen können durch Staat und Wirtschaft teilweise beeinflusst werden. Anders ist dies, wenn die persönliche Lebenssituation Mehrarbeit erschwert; so knüpft jeder fünfte Teilzeitbeschäftigte die Ausweitung seiner Arbeitszeit an eine Besserung des Gesundheitszustands, 14 Prozent daran, dass ihre Kinder zunächst älter werden müssten, um weniger Betreuung zu erfordern; elf Prozent sehen aufgrund von Pflegeaufgaben in der Familie wenig Möglichkeiten, kurzfristig aufzustocken. Der Anteil, der aufgrund von steuerlichen Anreizen oder durch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten neu überlegen würde, ist jedoch beachtlich und bietet weitaus mehr Potential als Änderungen bei dem einklagbaren Recht auf Teilzeit. Minijobs sind sehr beliebt Auf schwieriges Terrain kommt die Politik, wenn sie das spezifische Modell außerordentlich kleiner Stundenkontingente zur Diskussion stellt, die Minijobs. Dieses Modell hat in der Bevölkerung denkbar breiten Rückhalt. 78 Prozent der Bevölkerung heißen diese Form der geringfügigen Beschäftigung gut, nur acht Prozent sehen sie kritisch. Noch größer ist der Rückhalt bei den Minijobbern selbst, von denen sich nur ganze zwei Prozent kritisch äußern. Für die überwältigende Mehrheit von ihnen ist eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung keine attraktive Alternative: Ein Prozent hätte lieber eine Teilzeitstelle, 13 Prozent üben ihren Minijob ohnehin neben einer Teilzeit- oder Vollzeitstelle aus; 79 Prozent sind dagegen damit zufrieden, nur einen Minijob auszuüben. Andere Debatte: Der Krankenstand Eine andere Debatte gilt dem hohen Krankenstand in Deutschland. In diesem Zusammenhang ist die telefonische Krankschreibung ins Visier geraten. Die Mehrheit der Bevölkerung und knapp zwei Drittel der Berufstätigen plädieren für ihre Beibehaltung, nur jeder Vierte für die Abschaffung. Die Krankenkassen verweisen darauf, dass der Anteil telefonischer Krankschreibungen an allen Krankschreibungen gering ist. Immerhin 38 Prozent der Berufstätigen geben jedoch zu Protokoll, dass sie diese Option schon einmal genutzt haben. Es gibt jedoch kaum überzeugende Belege für eine Kausalität zwischen telefonischer Krankschreibung und der Höhe des Krankenstands. Die telefonische Krankschreibung, in der Corona-Pandemie eingeführt, wurde im Dezember 2023 neu aufgelegt; 2024 stieg die durchschnittliche Zahl der Krankheitstage nicht an, sondern ging erstmals seit 2017 leicht zurück. An der Krankschreibung per Telefon liegt es nicht Ein deutlicher Anstieg war dagegen vor Einführung der telefonischen Krankschreibung in den Jahren 2022 und 2023 zu verzeichnen – unmittelbar nachdem die Unternehmen verpflichtet wurden, den Kassen elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu übermitteln. Das hat offensichtlich zu einer vollständigeren Erfassung auch kürzerer Ausfallzeiten geführt. Die Krankheitstage entwickeln sich keineswegs kontinuierlich nach oben: Anfang der Neunzigerjahre lagen sie im Durchschnitt bei knapp 13 Tagen und gingen insbesondere in der Phase der Wachstumsschwäche nach 2000 zurück, bis 2007 auf den Tiefstand von rund acht Tagen. Ab 2015 schwankten sie länger zwischen zehn und elf Tagen, bis sie nach Einführung der Pflicht für Arbeitgeber, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu übermitteln, sprunghaft auf 15 Tage anstiegen. Dabei gibt es gravierende Unterschiede nach Branchen, Tätigkeitsfeldern und auch einzelnen Unternehmen. Wie bei dem Thema Teilzeit empfiehlt es sich daher, genau hinzusehen und die richtigen Schwerpunkte zu setzen.
