Wegen des Umgangs der Landesregierung mit der Opposition zieht die Fraktion der Grünen vor den Staatsgerichtshof. Damit gehe man gegen die „Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Frage-, Auskunfts- und Informationsrechts“ des Parlaments vor, erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jürgen Frömmrich am Montag. Zum Anlass nehmen die Grünen ein aus Steuermitteln finanziertes Gutachten zu der Frage, welche hessischen Kommunen als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen werden sollten, damit entsprechende Mieterschutzrechte angewandt werden könnten. Danach hätte nach Informationen der F.A.Z. zum Beispiel Frankfurt nicht mehr zum Kreis der Städte gezählt, in der die Mietpreisbremse begründet gewesen wäre. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hatte die Ergebnisse des Gutachtens den Kommunen im vergangenen Herbst mitgeteilt und sie gebeten, Stellung zu nehmen. Anschließend verlängerte er die Regelung, die ansonsten Ende November ausgelaufen wäre. „Die Ignoranz des Ministers“ Was Frömmrich ärgert: Die Antwort auf zwei schriftliche Anfragen der Grünen-Fraktion nach dem Gutachten verweigerte Wirtschaftsminister Mansoori mit der Begründung, sie beträfen den „Kernbereich der Exekutive“. Dafür habe es keine substanzielle Begründung gegeben. Außerdem hätten die Ergebnisse des Gutachtens den Kernbereich der Verwaltung schon verlassen, indem Mansoori sie den Kommunen geschickt habe. Dem Parlament aber werde bis heute jede Auskunft dazu verweigert. Dabei habe die Fraktion mit dringlichen Berichtsanträgen, schriftlichen Anfragen, mündlichen Fragen im Plenum und in Briefen an das Ministerium und die Staatskanzlei versucht, das Gutachten im parlamentarischen Verfahren anzufordern. Deshalb bleibe der Oppositionsfraktion kein anderer Weg, als die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte des Parlaments vom Staatsgerichtshof feststellen zu lassen. Mansoori fehle offensichtlich der Respekt vor den Fachabgeordneten einer Oppositionsfraktion, so Frömmrich. „Allein dieser Ignoranz“ sei der Weg zum Gericht geschuldet. Als Bevollmächtigten hat die Fraktion Staatsrechtslehrer Martin Will von der EBS-Universität Oestrich-Winkel beauftragt. Nicht nur in diesem Fall spotte der Umgang der Landesregierung mit dem Landtag und seinen frei gewählten Abgeordneten jeder Beschreibung, so Frömmrich. Über die Hälfte der Anfragen würden nicht fristgerecht beantwortet, manche nur unzureichend oder gar nicht. Dafür würden sie aber später Gegenstand von Pressemitteilungen der Ministerien. Grüne und FDP haben das Thema schon mehrfach in unterschiedlichen parlamentarischen Gremien erörtern lassen. Ihrer Kritik hatte sich die Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) zu Beginn des Jahres in einem Brief an die Staatskanzlei angeschlossen. Schließlich beschäftigte sich der Landtag im Plenum damit. Der Chef der Staatskanzlei, Benedikt Kuhn, habe Besserung gelobt, stellte Frömmrich fest. Davon sei aber nichts zu erkennen.
