Die Riester-Rente ist ein gutes Vierteljahrhundert alt, und ihren Erfolg halten nicht wenige für überschaubar. Nun bekommt Riester eine Neuauflage. Der Bundesrat hat die Reform der privaten Altersvorsorge gebilligt. Vom Beginn des kommenden Jahres an tritt sie in Kraft. Schon in den kommenden Tagen und Wochen werden aber Anbieter der geförderten privaten Altersvorsorge um die Gunst der zukünftigen Senioren werben. Die Alte Leipziger hat wenige Stunden nach dem Bundesratsbeschluss neue Altersvorsorgeprodukte abgekündigt. Wer wird die neue staatlich geförderte Altersvorsorge anbieten? Neben Versicherungen und Banken auch Broker und Neo-Broker. Darüber hinaus der Staat selbst. Das Gesetz sieht vor, dass auch der Staat selbst ein Standardprodukt von Januar an anbietet. „Das Standardprodukt des öffentlichen Trägers soll dabei im Wettbewerb mit privaten Anbietern auf Augenhöhe insbesondere eine Benchmark-Funktion für Kosten, Leistungen und Qualität der Altersvorsorgeprodukte erfüllen. Damit fördert es den Wettbewerb“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Bundesrats. Darin wird auch die Deutsche Bundesbank genannt, die die Vermögensverwaltung übernehmen könnte. Die Versicherer üben allerdings Kritik an einem staatlichen Anbieter. „Das ist so, als wenn bei einem Fußballspiel der Schiedsrichter selber mitspielt“, sagte Norbert Rollinger, der Vorstandsvorsitzende der R+V Versicherung und Präsident des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft. Wie hoch ist die staatliche Förderung, bekommen sie alle? War die Riester-Rente nur auf Arbeiter und Angestellte begrenzt, können nun auch Selbstständige für ihre private Altersvorsorge staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Eine Gehaltsobergrenze ist nicht vorgesehen, allerdings gibt es bei der staatlichen Förderung eine Grenze von 540 Euro im Jahr. Diese wird erreicht, wenn man 150 Euro monatlich in die private Altersvorsorge einzahlt, in diesem Fall gibt der Staat 45 Euro pro Monat hinzu. So lassen sich bis zu 2340 pro Jahr ansparen. Natürlich ist es möglich, mehr in die private Altersvorsorge einzuzahlen, aber die staatliche Förderung ist gedeckelt. Für Geringverdiener ist eine zusätzliche Förderung vorgesehen. Gerade diese Bevölkerungsgruppe gilt bei Altersarmut als vulnerabel. Wie sieht es mit den Kosten der privaten Altersvorsorgeprodukte aus? Im Standardprodukt sind diese staatlich auf ein Prozent je Jahr gedeckelt. Das war politisch umstritten, die CDU/CSU hatte für 1,5 Prozent plädiert. Peter Schwark, Sprecher für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DAI), sagte, dass die Kosten für Altersvorsorgeprodukte gerade in den ersten Jahren deutlich höher liegen würden. Der Kostendeckel von einem Prozent gilt aber nur für das Standardprodukt. Was heißt Standardprodukt? Das Standardprodukt bietet grundsätzlich keine Garantie, dass der gesparte Betrag auch zur Auszahlung kommt. Denn ohne Garantie besteht das Risiko, dass im Fall eines Börsencrashs kurz vor der Auszahlungsphase das angesparte Geld zumindest teilweise verloren ist. Zwar sind Börsencrashs selten, kommen sie aber vor, dauert es oft viele Jahre, bevor Kurse wieder das alte Niveau erreichen. Wer auf eine Garantie verzichtet, kann aber höhere Renditen erzielen. Dann kann ich doch gleich einen ETF kaufen oder an der Börse investieren. Ja, aber dann entfällt die staatliche Förderung. Und es entstehen steuerliche Nachteile. So ist das Altersvorsorgedepot von der Abgeltungsteuer befreit. Der angesparte Betrag kann zudem in der jährlichen Einkommenssteuerklärung geltend gemacht werden, das zu versteuernde Einkommen und so die Einkommenssteuer senken. Allerdings ist auch die staatlich geförderte Altersvorsorge nicht steuerfrei, sondern unterliegt in der Auszahlungsphase der Steuerpflicht. Und wenn ich mehr Sicherheit haben möchte? Es werden auch Varianten angeboten, die das Ersparte zu 80 Prozent garantieren und dennoch staatlich gefördert werden. Diese bringen weniger Rendite ein, sind bei einer vergleichsweise kurzen Ansparphase von zehn oder 15 Jahren aber sinnvoller. Über einen längeren Zeitraum können Börsenschwankungen besser ausgeglichen werden. Ob auch der Staat ein Garantieprodukt anbieten wird, ist unklar, viele Details des staatlichen Vorsorgeprodukts stehen noch nicht fest. Sie müssen vom Bundesfinanzministerium erst ausgearbeitet werden. Es gilt aber als sicher, dass etwa Versicherer Angebote mit höheren Garantien anbieten werden. Allerdings werden diese auch mit höheren Kosten verbunden sein. Wann und wie wird das Geld ausgezahlt? Grundsätzlich ist eine Auszahlung erst mit dem Eintritt in die Rente möglich. Eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent des angesparten Geldes wird eine Option sein. Neben lebenslangen Renten sind laut Gesetz auch Auszahlpläne vorgesehen, die bis zum Alter von 85 Jahren laufen. Der Vorteil von Auszahlplänen ist, dass die monatliche Rentenzahlung erheblich steigt, da das vorhandene Kapital nicht mehr lebenslang, sondern bis 85 verteilt wird. Der Nachteil: Wer älter wird, ist dann monatlich erheblich finanziell schlechter gestellt. Schon vor Renteneintritt ist die Entnahme des angesparten Betrags nur möglich, wenn er in den Kauf eines Eigenheims investiert wird, das im Alter bewohnt werden soll, das sogenannte Wohn-Riester. Das klingt alles kompliziert. Wer berät mich? Das Standardprodukt soll ohne Beratung erhältlich und auch im Internet abschließbar sein, um die Kosten gering zu halten. Allerdings sind Versicherungen und Versicherungsmakler verpflichtet, ihre Kunden individuell zu beraten und das Ergebnis zu dokumentieren, selbst wenn sie am Ende nur ein Standardprodukt verkaufen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht darin eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Anbietern, dem Staat oder Neo-Brokern. Denn mit der Beratungspflicht ist auch eine mehrjährige – in der Regel fünfjährige – Haftung verbunden. Diese greift bei nachweisbarer Falschberatung. Wer kurz nach dem Abschluss ins Grübeln kommt, kann den Vertrag in der Regel innerhalb von 30 Tagen widerrufen und den Abschluss damit rückgängig machen. Ist diese Frist verstrichen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Man kann den Vertrag kündigen, ihn beitragsfrei stellen oder – bei geförderten Altersvorsorgeverträgen wie Riester – das angesparte Kapital in ein neues gefördertes Produkt übertragen. Gerade bei geförderten Verträgen kann eine voreilige Kündigung jedoch steuerlich nachteilig sein, weil Zulagen und Steuervorteile verloren gehen können, warnt der GDV. Ich habe schon eine Riester-Rente. Welche Möglichkeiten habe ich? Die bisherigen Riester-Renten können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Es besteht grundsätzlich Bestandsschutz, so der BVK. Neben der aktiven Weiterführung des Vertrags und der Beitragsfreistellung ist auch eine Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues gefördertes Produkt von 2027 an ohne Verlust der staatlichen Zulagen möglich. Wichtig ist jedoch: Der Wechsel in die neue Förderung ist nicht umkehrbar und kann nicht widerrufen werden, so der GDV. Deshalb sollte man sich vorher unbedingt beraten lassen. Die Wechselkosten sind gesetzlich auf 150 Euro begrenzt – sowohl für den abgebenden als auch für den aufnehmenden Anbieter. Wichtig ist laut GDV aber: Ein Wechsel ist nicht für alle sinnvoll, insbesondere Familien mit hoher Zulagenförderung oder Personen mit kurzer Restlaufzeit sollten genau prüfen lassen, ob sich der Wechsel lohnt. Meine Lebensumstände haben sich geändert. Etwa durch Arbeitsplatzverlust oder Scheidung. Was soll ich tun, wenn ich ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt abgeschlossen habe? Bei vorzeitiger Kündigung eines bestehenden Riester-Vertrags müssen in der Regel sämtliche staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden – das lohnt sich eigentlich nie, so der GDV. Die Verträge beitragsfrei zu stellen, ist oft die bessere Option: Der Vertrag bleibt bestehen, es werden aber keine neuen Beiträge mehr gezahlt, und bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben bestehen.
