FAZ 24.09.2026
18:00 Uhr

Nach Höcke-Gespräch: Kein Verfahren gegen Podcaster Benjamin Berndt


In seinem Podcast „ungeskriptet“ schwadronierte der AfD-Politiker Björn Höcke, die SA hätte kein Motto gehabt. Weil er die Falschaussage nicht korrigierte, bekam Benjamin Berndt Post von der Medienaufsicht. Die entschied jetzt sehr klug.

Nach Höcke-Gespräch: Kein Verfahren gegen Podcaster Benjamin Berndt

Der Podcaster Benjamin Berndt kommt nach seinem Vier-Stunden-Gespräch mit dem AfD-Politiker Björn Höcke, in dem dieser fälschlich behauptete, die Sturmabteilung SA, die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, habe kein Motto gehabt, mit einem Hinweis der Medienaufsicht davon und kann sich nun überlegen, was er mit dem Geld anstellt, das er per Crowdfunding für seinen vermeintlichen Kampf gegen die „Zensur“ eingeworben hat. Denn ein medienrechtliches Verfahren gegen ihn gibt es nicht, wie die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) am Donnerstag bekannt gab. Die LfM hatte Berndt darauf hingewiesen, dass er gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoße, weil er Höckes Falschaussage in seinem Podcast „ungeskriptet“ vom 29. April dieses Jahres nicht korrigiert habe. Die SA hatte, wie sich inzwischen überall herumgesprochen haben dürfte, die Losung „Alles für Deutschland“. Wegen der Verwendung dieses Mottos bei AfD-Veranstaltungen verurteilte das Landgericht Halle den ehemaligen Geschichtslehrer Höcke wegen der bewussten Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraph 86a Strafgesetzbuch im Mai und Juli 2024 zu Geldstrafen von 16.900 und 13.000 Euro, der Bundesgerichtshof bestätigte die Urteile im August 2025. Das hätte, meint die Landesmedienanstalt NRW, Berndt im Nachgang seines Podcasts klarstellen oder als Korrektur ausweisen müssen. Verpflichtet sei er hierzu, weil er sich mit seinem Unternehmen, wie es in seinem Handelsregistereintrag selbst heißt, dem Journalismus und der Wahrhaftigkeit verschreibe. „Anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen“ Damit unterliege er dem Medienstaatsvertrag, dessen Paragraph 19 festhält, dass „journalistisch-redaktionell“ gestaltete Angebote „anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ haben. Paragraph 109 des Staatsvertrags hält fest, dass die Landesmedienanstalten als zuständige Aufsicht Verstöße feststellen und sanktionieren können. Unterwirft sich jemand, der Journalismus betreibt, einer freiwilligen Selbstkontrolle wie etwa dem Deutschen Presserat, sind die Landesmedienanstalten raus. Benjamin Berndt betreibt also – auch wenn er das bestreitet – Journalismus und muss sich an gesetzliche und handwerkliche Regeln halten. Er habe Höckes Falschaussage zwar nicht korrigiert, stellt die LfM fest, doch hätten die mediale Berichterstattung und die öffentliche Debatte über seinen Podcast die Scharte ausgewetzt. Es dürfte klar geworden sein, dass die SA ein Motto hatte und Höcke wegen der vorsätzlichen Verwendung dieser Losung rechtskräftig verurteilt wurde. Nichts anderes habe die Medienaufsicht im Sinn gehabt. Diese Form, den nötigen Kontext herzustellen, sei zwar ungewöhnlich, erfülle aber ihren Zweck, weshalb die LfM keinen weiteren Anlass sehe, tätig zu werden. Kein Verfahren also, ein Bußgeld gebe es in einem solchen Fall sowieso nicht, doch würde bei Berndts Angeboten selbstverständlich weiterhin geprüft, ob er der journalistischen Sorgfaltspflicht genügt. Der Zirkus, den der Podcaster mit seinem Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel nach dem ersten Hinweisschreiben der LfM veranstaltet hatte, läuft damit ins Leere. In einem KI-generierten Video hatte sich Berndt als Gladiator inszeniert, der gegen ein Zensurmonster antritt, und um Spenden für einen möglichen „Rechtsstreit für freie Meinungsäußerung und gegen repressive Einflussnahme“ gebeten. Der Staat wolle seinen Podcast „zensieren“. Um Zensur indes geht es hier nicht; auch nicht um Berndts persönliche politische Ansichten oder die Höckes. Sondern um Wahrheit, Wahrhaftigkeit und journalistische Verantwortung.