Seit Jahren gibt es zu wenige Organspender in Deutschland. Ende 2024 warteten über 8500 Personen auf ein Spenderorgan. Im selben Jahr gab es jedoch lediglich 953 Organspender, die nach ihrem Tod insgesamt 2855 Organe spendeten. Um Organe wie Herz, Lunge und Leber sowie Gewebe, beispielsweise Herzklappen, in Deutschland spenden zu können, muss eine Person der Spende ausdrücklich zustimmen. Das geschieht meist durch einen Organspendeausweis oder einen Onlineeintrag im Organspende-Register. Doch die Zustimmungslösung gilt als Grund für die geringen Spenderzahlen. Deshalb haben Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linker nun einen Gesetzentwurf für die sogenannte Widerspruchsregelung vorgestellt. Diese kehrt das bisherige Verfahren um: Anstatt sich aktiv als Organspender zu registrieren, sollen alle Personen als potentielle Spender angesehen werden, solange sie der Organspende nicht ausdrücklich widersprochen haben. Gelten soll die neue Regelung von 2030 an für alle volljährigen, geschäftsfähigen Bürger. „In Deutschland haben alle bisher getroffenen Maßnahmen versagt“ Bereits im vergangenen September hat sich der Bundesrat für die Widerspruchslösung ausgesprochen, und auch medizinische Fachgesellschaften wie die Deutsche Transplantationsgesellschaft befürworten die Gesetzesänderung. Wissenschaftler haben die vorgeschlagenen Änderungen des Transplantationsgesetzes für das deutsche Science Media Center eingeordnet: Jan Gummert, Vorsitzender der Kommission Herz/Lunge bei der Deutschen Transplantationsgesellschaft, sagt: „In Deutschland haben alle bisher getroffenen Maßnahmen versagt, um die Zahl der Organspenden endlich zu erhöhen.“ Laut dem Chirurgen sei selbst ein geringer Anstieg der Spenderzahlen ein Erfolg. Die Änderung führe „jedoch nicht automatisch zu hohen Zahlen“, auch wenn Untersuchungen im internationalen Vergleich zeigen, dass die Widerspruchslösung mit einer größeren Spenderquote einhergeht. Der Gesetzesentwurf sei ein „längst überfälliger Schritt zu mehr Organspenden“, meint Klemens Budde, leitender Oberarzt mit dem Schwerpunkt Transplantation an der Berliner Charité. In Deutschland stürben mehr Menschen an den Folgen des „katastrophalen Organmangels“ als in anderen europäischen Ländern. Jedoch dürfe man die Widerspruchslösung nicht isoliert betrachten, sondern das gesamte Transplantationssystem. „Alle am Organspendeprozess beteiligten Personen, das heißt, vom Krankenhausdirektor bis hin zur Intensivschwester, müssen in den Krankenhäusern den Vorgang der Organspende zur Selbstverständlichkeit werden lassen.“ Widerspruchslösung ist nur ein Teil weiterer Änderungen im Transplantationsrecht Auch wenn der Bundestag bereits 2020 Änderungen beschlossen hat, um die Abläufe in Kliniken zu verbessern, unterscheidet sich die Anzahl der gespendeten Organe je nach Bundesland stark. Während in Hamburg 2024 27 Spenden pro eine Million Einwohner getätigt wurden, gab es in Sachsen-Anhalt nur 4,7. Es werden also längst nicht alle potentiellen Organspender in Krankenhäusern identifiziert. In Ländern wie Spanien und Österreich, in denen bereits die Widerspruchslösung gilt, zeigte sich nicht nur die Gesetzesänderung als ausschlaggebender Punkt für vermehrte Organspenden. Die Erfolge „beruhen auch auf sehr guten organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen“, sagt Kai Schmidt-Ott, Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover. Länder, die ihre Abläufe nicht verbesserten, erreichten „hingegen keine durchschlagenden Verbesserungen“. Erleichterung für Angehörige Unabhängig von der Umsetzung in den Krankenhäusern könnte die Widerspruchslösung eine größere Sicherheit für Angehörige bieten. Wenn ein Patient von zwei unabhängigen Ärzten für hirntot erklärt wird, müssen zurzeit die Angehörigen entscheiden, ob Organe oder Gewebe gespendet werden sollen, wenn der Organspende weder zugestimmt noch sie abgelehnt wurde. Wenn der Gesetzesvorschlag durchkommt, müssten Verwandte und Bevollmächtigte in einer emotional schwierigen Situation keine Entscheidung mehr treffen, wenn die Wünsche des Patienten unklar sind. Doch „auch im Rahmen einer Widerspruchslösung“ hält es Schmidt-Ott für wichtig, Angehörige weiterhin nach einem möglicherweise entgegenstehenden Willen zu befragen, selbst wenn kein schriftlich dokumentierter Widerspruch vorliegt. „Die Widerspruchslösung kann Angehörige in einer extrem belastenden Situation entlasten, ohne sie aus dem Prozess auszuschließen“, meint Schmitt-Ott. Es braucht mehr Vertrauen in das System Die emeritierte Medizinethikerin Claudia Wiesemann äußerte sich kritisch zur Widerspruchslösung. Staatliche Eingriffe in die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, wie es bei der Widerspruchslösung der Fall ist, seien nur gerechtfertigt, wenn „alle anderen Lösungsversuche sich als unzureichend erwiesen haben“. Laut ihr gebe es in Deutschland noch nicht ausgeschöpfte Möglichkeiten, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Unter anderem beteiligten sich die Krankenhäuser zu wenig am Organspende-Meldesystem, sagt Wiesemann, unter anderem weil es sehr komplex sei. Außerdem sei „nicht wahrscheinlich, dass die Widerspruchsregelung die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen wird“. So sind in England die Spenderzahlen eingebrochen, nachdem im Jahr 2020 auf die Widerspruchslösung umgestellt wurde. „Das wichtigste Ziel sollte sein, Vertrauen in das Organspendesystem in Deutschland zu erhalten und zu festigen.“ Deshalb müsse jede Änderung am aktuellen Gesetz darauf geprüft werden, sagt Wiesemann, ob sie das Vertrauen der Bürger stärke. Wichtig sei auch, dass auch die Krankenhausmitarbeiter dem Organspendeprozess vertrauten, da sie es seien, die das System verbessern könnten.
