Während das Interesse von Finanzinvestoren an Wirtschaftsprüfergesellschaften wächst, stellt sich die Aufsicht schützend vor die Unabhängigkeit des Berufsstands. „Unsere Position ist die eines durchaus strengen Überwachers“, sagte Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), am Mittwoch während eines Pressegesprächs. Ziel sei, die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüferpraxen und die Qualität der Abschlussprüfung zu sichern. Das Thema erhitzt die Gemüter, weil Investoren eine lukrative Geldanlage suchen, während es in der hoch regulierten Wirtschaftsprüfung um Zuverlässigkeit und Vertrauen geht oder zumindest gehen sollte. Diese Werte lassen sich mit Renditeerwartungen von Private-Equity-Gesellschaften nicht immer vereinbaren. Andererseits braucht die Prüferbranche dringend Geld, um digital aufzurüsten und in Künstliche Intelligenz zu investieren. Konfliktlinien zwischen Wirtschaftsprüfern und Finanzinvestoren Für Aufsehen gesorgt hat zum Beispiel der Einstieg des Finanzinvestors Cinven bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Grant Thornton oder die Finanzierung der Steuerberatung WTS durch EQT. Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer ist laut WPK-Präsident Dörschell ein anderes Paar Schuhe als das der Steuerberater. Doch die Konfliktlinien laufen ähnlich, wie die jüngste Debatte über das Fremdbesitzverbot an Steuerberatungsgesellschaften gezeigt hat. Finanzinvestoren nutzen die Möglichkeit, sich über europäische Abschlussprüfergesellschaften mittelbar an Wirtschaftsprüferfirmen in Deutschland zu beteiligen. Die Prüferkammer WPK hat am 23. April eine Verlautbarung mit Regeln für solche Beteiligungen veröffentlicht. Laut WPK-Präsident Dörschell müssen Wirtschaftsprüfer die Letztentscheidung behalten, wenn sich Investoren an ihrer Praxis beteiligen. Das gelte zum Beispiel für die Berufung und Abberufung der Geschäftsführung, die Bestellung von neuen Partnern oder für finanzielle Anreize über variable Vergütung von Mitarbeitern und Partnern. Bei kaufmännischen Entscheidungen könne auf die Interessen eines Finanzinvestors Rücksicht genommen werden, wenn dadurch die Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit der Berufsangehörigen nicht gefährdet werde. Wichtig sei auch die Kontrolle, welche Mandate eine Prüfungsgesellschaft annehmen dürfe. Denn zum Portfolio von Finanzinvestoren gehören Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. Diese sind als Kunden für eine Prüfungsgesellschaft tabu, die zu demselben Investor gehört. Strenge Auflagen sind nicht selbstverständlich für Finanzinvestoren, die häufig eine mehrheitliche Beteiligung an Unternehmen anstreben, um deren Strategie an ihre Investitionsziele anpassen zu können. Die Aufseher von der WPK werden ihre für Unabhängigkeit und Qualität aufgestellten Kriterien detailliert von Prüfungsgesellschaften abfragen, an denen sich Finanzinvestoren beteiligt haben oder beteiligen wollen. „Wir als Kammer haben die Aufgabe, das zu prüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren“, sagte Dörschell. „Wir wollen vor allem unser Berufsrecht schützen.“ Zur Frage nach schon erfolgten Finanzbeteiligungen und noch laufenden Transaktionen sagte WPK-Ko-Geschäftsführer Eberhard Richter: „Wir werden an Akteure herantreten, die noch Anpassungsbedarf haben.“ Die Akteure kämen allerdings auch von selbst auf die Prüferkammer zu. Es handele sich um eine zweistellige Zahl von Fällen. Alle Gesellschaften mit Private-Equity-Bezug hätten ein großes Interesse, den Anforderungen der WPK zu genügen.
