Angesichts der Pläne der AfD, die Schulpflicht abzuschaffen und durch eine Bildungspflicht zu ersetzen, wachsen vor allem bei Akademikern die Sympathien für das Homeschooling. Bezeichnenderweise plädieren gerade jene Eltern dafür, die das staatliche Schulsystem kritisch sehen und sich Lehrern ebenbürtig, wenn nicht überlegen fühlen. Kritik am Bildungssystem ist berechtigt und nicht neu. Es gab sie schon in der Antike, auch während der Reformationszeit, als Melanchthon die Schwachstellen der Universitäten zum Ausgangspunkt einer großen Universitätsreform und Bildungsoffensive machte. Damals gab es allerdings keine allgemeine Schulpflicht. Aber es gab Vorformen – schon in der Antike. Dazu zählt die Zwangsrekrutierung der Jugendlichen in Sparta. Luthers Forderung, dass „man die Kinder zur Schule halten solle“, diente in erster Linie dazu, die Lesefähigkeit zu sichern, damit jeder Protestant selbst die Bibel lesen konnte und nicht auf das priesterliche Monopol der Auslegung angewiesen war. Mit dem Schulbesuch war also ein Akt der Befreiung, der Emanzipation des Individuums aus der Bevormundung der Kirche verbunden. Schulpflicht erst in der Weimarer Verfassung Erst 1794 führte Preußen eine Unterrichtspflicht ein, die allerdings noch nicht mit einer Schulpflicht zu verwechseln war. Vielmehr wurden die Hausväter dazu verpflichtet, den Unterricht für ihre Kinder zu sichern – durch Hauslehrer oder private Schulen. Darauf hat der Berliner Bildungshistoriker Heinz-Elmar Tenorth immer wieder hingewiesen. Die öffentliche Schule war jenen Kindern vorbehalten, deren Eltern dieser Aufgabe nicht nachkommen wollten oder konnten. Eltern von Kindern, die Schulen besuchen mussten, galten als ungebildet und defizitär. Wer die Abschaffung der Schulpflicht fordert, muss wissen, dass er im Grunde die Bildungsverhältnisse der Vormoderne wiederherstellt. Die ohnehin wirkungsmächtigen Privilegien der sozialen Herkunft werden noch stärker hervortreten als ohnehin schon. Eltern mit unzureichenden Sprachkenntnissen und Bildungsgrundlagen, mit Migrationsgeschichte oder doppelter Berufstätigkeit können nicht einfach die Rolle der Lehrer einnehmen. Und ob diejenigen, die sich so ohne Weiteres zutrauen, was andere in einer fünfjährigen Ausbildung erlernen, das wirklich beherrschen, bleibt zumindest fraglich. Haben nicht alle Kinder das Recht auf einen eigenen Lebensraum? Gehört das gemeinsame Lernen mit anderen, mit Begabteren und weniger Begabten und solchen aus privilegierten und benachteiligten Haushalten nicht dazu? Schule hat einen disziplinierenden Charakter, aber ermöglicht es Kindern auch, sich von ihrem Elternhaus zu emanzipieren, die Welt und andere Kinder und Jugendliche kennenzulernen. Homeschooling beschneidet die Entwicklungsmöglichkeiten Toleranz üben, mit anderen umgehen, die man sich nicht ausgesucht hat, ungeliebte Lehrer trotzdem zu respektieren, das sind demokratische Grundfähigkeiten, die im Mikrokosmos einer öffentlichen Schule erprobt werden können. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 schrieb in Deutschland erstmals eine allgemeine Schulpflicht fest – aus demokratischen Gründen. Tenorth erinnert daran, dass unmittelbar nach der Einführung ein Kulturkampf darum tobte, weil die Zentrumspartei und die Kirchen die Bildungshoheit nicht teilen wollten. Die Verfechter des Homeschooling etwa in den Vereinigten Staaten finden sich vor allem in evangelikalen Milieus, die ihre Kinder vor vermeintlich schädlichen Einflüssen der Umgebung schützen wollen. Genau das verhindert die allgemeine Schulpflicht, wie das Bundesverfassungsgericht 2006 noch einmal unmissverständlich festgehalten hat. 2021 hat das Gericht ein „Recht der Kinder und Jugendlichen auf schulische Bildung“ anerkannt. Das Recht auf Schulpflicht hat es mehrfach bestätigt. „Homeschooling enthält Kindern lebensnotwendige Erfahrungen vor und beschneidet ihre Entwicklungsmöglichkeiten dramatisch“, sagt Tenorth. Es geht um die Vermeidung von Parallelgesellschaften, um die Abschottung privilegierter Milieus. Aber es geht auch darum, Indoktrination zu verhindern. Ohne Weiteres lässt sich die Schulpflicht nicht aufheben. Kritikwürdige Zustände im Bildungssystem fordern zur Verbesserung auf, nicht aber zur Zerstörung desselben.
