FAZ 25.09.2026
17:22 Uhr

Teure Sozialleistung: Ausgaben für Wohngeld haben sich seit 2019 verfünffacht


Zwei Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre haben das Wohngeld zum rasanten Kostentreiber gemacht. In ihrer Haushaltsnot plant die Regierung jetzt Kürzungen – aber die Länder stellen sich quer.

Teure Sozialleistung: Ausgaben für Wohngeld haben sich seit 2019 verfünffacht

Die Ausgaben von Bund und Ländern für die Sozialleistung Wohngeld haben sich seit dem Jahr 2019 mehr als verfünffacht. Im vergangenen Jahr haben sie sich um weitere 300 Millionen Euro auf knapp fünf Milliarden Euro erhöht. Angesichts wachsender Haushaltsnöte will die Bundesregierung diese Ausgaben nun bremsen. Doch die Länder, die dem im Bundesrat zustimmen müssten, lehnen die Pläne ab. Das hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag mit einer Stellungnahme dazu deutlich gemacht. Zwar sei „die Notwendigkeit von Einsparungen im Bundeshaushalt grundsätzlich nachvollziehbar“, hieß es in der Vorlage der zuständigen Ausschüsse. „Jedoch sind die sozial- und wohnungspolitischen Auswirkungen zulasten der Betroffenen unverhältnismäßig.“ Mit den von der Bundesregierung geplanten Kürzungen würden 380.000 Haushalte „aus dem Wohngeldbezug herausfallen und in wirtschaftliche Not geraten.“ Der Finanzausschuss des Bundesrats, der in dieser Sache nicht federführend ist, stützt die Kürzungspläne jedoch. Die Ausgaben für Wohngeld teilen sich Bund und Länder je zur Hälfte. Bundesregierung will 1,5 Milliarden Euro einsparen Das Wohngeld ist ein Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen und überschneidet sich in Teilen mit den Hilfen der Grundsicherung. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die 2023  neu eingeführten Heizkostenzuschüsse für Wohngeldbezieher zu halbieren und die jährliche Erhöhung der Zahlungen für 2027 durch geänderte Regeln auszusetzen. Finanzminister Lars Klingbeil und Bauministerin Verena Hubertz (beide SPD) rechnen mit Einsparungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Wie stark die Ausgaben in jüngerer Zeit gestiegen sind, zeigt eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamts. Sie beliefen sich im Jahr 2019 noch auf 953 Millionen Euro. Bis 2022 verdoppelten sie sich dann auf 1,8 Milliarden Euro und machten 2023 einen weiteren Sprung auf 4,3 Milliarden Euro. Nun haben die jährlichen Ausgaben fünf Milliarden Euro erreicht. Der rasante Anstieg hat vor allem mit zwei Gesetzesänderungen zu tun: Nach 2019 griffen zunächst neue Regeln zur jährlichen Erhöhung des Wohngelds. Im Jahr 2023 setzte dann die Ampelkoalition eine Reform in Kraft, die den Kreis der Berechtigten stark ausweitete und ihnen zudem neue Heizkostenzuschüsse brachte. Insgesamt 1,33 Millionen Haushalte bezogen im vergangenen Jahr Wohngeld. Das waren 90.000 mehr als 2024. Seit 2019 hat sich ihre Zahl knapp verdreifacht. Wohngeld und Grundsicherung überlagern sich Die Höhe des individuellen Wohngeldanspruchs hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und dem regionalen Wohnkostenniveau ab. Am häufigsten beziehen Rentner und erwerbstätige Kleinverdiener mit Kindern die Leistung. Wie die Statistik ausweist, waren im vergangenen Jahr 51 Prozent der Bezieher Ruheständler, 39 Prozent Haushalte mit Kindern. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt bewegte sich zwischen 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 339 Euro in Hessen. Die nun von der Bundesregierung geplanten Einschränkungen sind politisch als Zwischenschritt auf dem Weg zu einer größeren Sozialstaatsreform angelegt, die bisherigen Plänen zufolge von 2028 an stufenweise in Kraft treten soll. In diesem Zuge sollen das Wohngeld sowie der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen zusammen mit der Grundsicherung in einem neuen „einheitlichen Leistungssystem“ aufgehen. Auch im bisherigen Bürgergeld gibt es erwerbstätige Geringverdiener, insgesamt rund 750.000. Sie erhalten auf diesem Weg Wohnkostenhilfe vom Staat. Haushalte, die keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Wohngeld haben, können schon heute Grundsicherung beziehen, falls ihr Einkommen sonst nicht den sozialrechtlichen Mindeststandard deckt. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf dürften die jährlichen Wohngeldausgaben für sich genommen sogar um 2,2 Milliarden Euro sinken, rechnet die Regierung. Dem stehen erwartete Mehrausgaben von rund 700 Millionen Euro für solche Haushalte gegenüber, die in der Folge in die Grundsicherung für Arbeitssuchende oder für Rentner wechseln.