Das Landgericht Darmstadt hat einen 35 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er nach Überzeugung der Richter mit zwei Mittätern seinen Vermieter im südhessischen Biblis ausgeraubt und getötet hat. Der 82 Jahre alte Mann ist dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge erstickt, weil ihm ein Schal vor den Mund gebunden worden war. Das Urteil lautet auf Mord in Tateinheit mit Raub. Der Angeklagte Demirali Z., ein Nordmazedonier, war im Februar des vergangenen Jahres mit zwei Landsleuten nach Deutschland gekommen, wie der Vorsitzende Richter Volker Wagner am Dienstag in der Urteilsbegründung ausführte. Die drei Männer hätten im Haus eines 82 Jahre alten Mannes ein Zimmer gemietet und einmal dort übernachtet. Einer der beiden Mitreisenden habe vorher schon einmal als Mieter dort gewohnt. Er habe gewusst, dass der ebenfalls im Haus lebende Vermieter die Miete in bar eingenommen und somit viel Geld im Haus gehabt habe. Der Richter erinnerte an ein Foto, das die Polizei am Tatort aufgenommen hatte und das in der Hauptverhandlung gezeigt worden war. Die Aufnahme zeigte das Opfer an Händen und Füßen gefesselt und mit einem Schal vor dem Mund auf einem Sofa in seiner Wohnung sitzend. An einem Schrank stand eine Tür offen, Geldtaschen lagen herum. Dieses eine Bild gebe eine „Vorstellung davon, was abgelaufen ist“, sagte Wagner, nämlich eine „ganz scheußliche Tat“. Opfer wurde gezwungen, Versteck des Geldes zu verraten Die drei Männer seien am Abend gemeinsam in die Wohnung des Vermieters gegangen. Zeuginnen, die auf dem Balkon des gegenüberliegenden Hauses standen, haben das im Gerichtssaal so beschrieben, wie der Vorsitzende sagte. Die Richter glaubten dem Angeklagten nicht, der behauptet hatte, die anderen beiden Männer seien zuerst in die Wohnung gegangen und er sei nachgekommen. Dem alten Mann sei Gewalt angetan worden. So sei er dazu gezwungen worden, zu verraten, wo in der Wohnung er sein Geld versteckt habe. Bei der Untersuchung der Rechtsmedizin war „stumpfe Gewalt“ gegen den Hals festgestellt worden. Der Gutachterin zufolge waren der Kehlkopf verletzt und das Zungenbein gebrochen, außerdem wurden mehrere Einblutungen am Hals entdeckt. Durch die Misshandlung hätten die Täter der Forderung nach Geld Nachdruck verliehen, sagte der Richter. Schließlich habe die Gruppe Bargeld, vermutlich mehrere Tausend Euro, eine Bankkarte und eine Goldkette, die das Opfer um den Hals getragen habe, mitgenommen. Die Männer seien dann so schnell wie möglich geflohen. Das sei dadurch belegt, dass sie am nächsten Vormittag die Grenze ihres Heimatlandes Nordmazedonien erreicht hätten. Sie seien also 1700 Kilometer in nur 17 Stunden gefahren. Die drei Männer hätten das Opfer gefesselt zurückgelassen. So habe der alte Mann keine Hilfe erhalten und sei vermutlich etwa eine Stunde später gestorben. An dem Fesselwerkzeug, mit dem dem alten Mann die Hände zusammengebunden worden seien, einer Nackenrolle, sei die DNA des Angeklagten nachgewiesen worden. Das mache ihn zum Mittäter. Wagner sagte, man müsse annehmen, dass einer der anderen Männer den Schal am Mund des Opfers festgezurrt habe. Die beiden mutmaßlichen Mittäter befinden sich der Urteilsbegründung zufolge in Nordmazedonien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
