Vor einem Vierteljahrhundert hat ein Paradigmenwechsel in der deutschen Altersvorsorge begonnen. Bis kurz vor der Jahrtausendwende war Norbert Blüms Diktum, die Rente sei sicher, handlungsleitend für die Bundespolitik. Das korrigierte das letzte Kohl-Kabinett schließlich, indem es Rentensteigerungen mit einem Demographiefaktor dämpfte. Die eigentliche Zäsur in der Altersvorsorge bewirkte aber die Riester-Rente, nach Gerhard Schröders Sozialminister Walter Riester benannt. Der Grundgedanke der Reform war richtig. Deshalb ist zu begrüßen, dass die aktuelle schwarz-rote Regierung keinen völligen Neuanfang in der staatlichen Förderung anstrebt, sondern eine behutsame Weiterentwicklung. Der gute Gedanke war, dass die unter demographischem Druck stehende gesetzliche Rentenversicherung durch Kapitaldeckung ergänzt wird. Ein Wunsch indes wurde nie erreicht: dass Bürger mit staatlicher Hilfe stärker am Produktivkapital der Wirtschaft teilhaben. Das liegt am Vertriebsmodell, auf das sich die damaligen Koalitionäre SPD und Grüne verständigten, und an einer zu ausgeprägten Sicherheitskultur, die Sparer vor Verlusten schützen sollte. Riester baute das private Modell so nah wie möglich der gesetzlichen Versicherung nach. Kontinuierliche Zinsgarantien sollten sicherstellen, dass Verluste ausblieben. Zudem wurden Sparer durch hohe Abschläge für Kapitalauszahlungen dazu gebracht, sich Renten monatlich auszahlen zu lassen. Erbitterter öffentlicher Streit über Riester-Rente Beide Regeln privilegierten die Versicherungswirtschaft, die einen großen Teil der in der Spitze 16,5 Millionen Verträge über ihre Vertriebsnetze zu hohen Abschlusskosten vermittelte. In der Niedrigzinsphase führte das zu einer ungünstigen Konstellation: Die Verträge brachten kaum noch Rendite, während die Kosten höher waren als die privater Indexfonds-(ETF-)Anbieter oder der Fördersysteme anderer europäischer Länder. Spätestens zum zehnten Jubiläum setzte eine erbitterte öffentliche Auseinandersetzung über die Riester-Rente ein. Bald war die private Finanzlobby der letzte Fürsprecher des Systems. Gleichzeitig führten die lange gute wirtschaftliche Lage und die wachsende Erwerbstätigkeit dazu, dass die gesetzliche Rente nicht so stark unter Druck geriet wie befürchtet. Mehrere Regierungen verschleppten eine Reform der Förderung, was Millionen Sparer viel Geld kostete. Was die Bundesregierung kürzlich durchgesetzt hat, ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem vorherigen System. Die Förderung wird vereinfacht, was die Kosten senken dürfte. Die staatliche Unterstützung richtet sich künftig nach dem Sparvolumen und wird pauschal angerechnet. Verbraucher können unterschiedliche Anlagen einbringen In das geförderte Altersvorsorgedepot können Verbraucher nach eigenem Bedarf unterschiedliche Geldanlagen einbringen. Sie dürfen zwischen Sparformen mit und ohne Garantien wählen. Erst jetzt wird der Anspruch erfüllt, dass sie sich über Aktien am Produktivkapital beteiligen. Und sie können entscheiden, ob sie das angesparte Geld als Rente (unter Einbezug starrer Sterbetafeln) oder als Kapitalauszahlplan erhalten. Das ist echte Wahlfreiheit. Warum staatliche Institutionen günstiger sein sollen als private, erschließt sich nicht. Allerdings lässt sich nicht wegdiskutieren, dass auf asymmetrischen Märkten mit kompetenten Beratern und relativ schlecht informierten Verbrauchern bislang die Kosten nur minimal gedrückt werden konnten. So gelungen die Reform ist, so überschaubar wird bei ihrem limitierten Förderrahmen der Anteil an den Alterseinkünften zukünftiger Rentner sein. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte insofern recht und unrecht zugleich, als er kürzlich vor dem Bankenverband davon sprach, die Rente werde zur Lebensstandardsicherung nicht reichen. Dafür reicht die Lohnersatzrate durch die erste staatliche Säule schon heute nicht aus. Wäre sie aber nur eine Basisabsicherung, müsste ein höherer Kapitalertrag aus der zweiten (betrieblichen) und dritten (privaten) Säule der Altersvorsorge kommen. Zudem trübt den Eindruck, dass auf Betreiben der SPD der Demographiefaktor wieder ausgesetzt wurde. Die Balance zwischen den drei Säulen haben skandinavische Länder und die Niederlande besser hinbekommen. Von der Rentenkommission, die bald ihre Vorschläge vorlegen wird, ist zu erhoffen, dass sie insbesondere Ideen für die betriebliche Säule entwickelt. Sie muss das Rad nicht neu erfinden. Das garantiefreie Sozialpartnermodell, das die Minister Schäuble (CDU) und Nahles (SPD) vor knapp einem Jahrzehnt entwickelt haben, enthält gute Elemente. Leider fehlt das Vertrauen der Gewerkschaften, die für eine Umsetzung gebraucht werden. Es wäre zu wünschen, dass eine Reform neues Vertrauen unter Arbeitnehmervertretern schafft. Sie müssen aber auch von der irrigen Annahme abkommen, die gesetzliche Rente sei allein leistungsfähig genug.
