Heise 19.05.2026
11:17 Uhr

E-Auto-Förderung: An einem Strich gescheitert


Die Förderung eines kleinen Elektroautos kam für unsere Autorin zum richtigen Zeitpunkt, würde ihr da nicht ein Strich einen Strich durch die Rechnung machen.

E-Auto-Förderung: An einem Strich gescheitert

Die Anzeichen, dass das Antragsverfahren für die neue E-Auto-Förderung wirklich leicht und auch schnell zu bewältigen sein dürfte, waren eigentlich gut. Schon bevor man den Antrag offiziell stellen konnte (ab heute!), hatte das BAFA umfangreich darüber informiert, wie man sich auf ihn vorbereiten kann. Es wurde zudem versprochen, dass man für diesen Antrag nicht etliche Dokumente werde brauchen müssen. Die letzten beiden Steuerbescheide und ein paar Infos zum Auto sollten eigentlich reichen.

Da ich zu den Förderberechtigten gehöre und mir der E-Auto-Markt auch endlich einen schönen, kleinen Stromer nach meinen Wunschvorstellungen präsentierte, bereitete ich mich entsprechend vor. Am Ende zeigte sich nun: Auch die beste Vorbereitung – auf beiden Seiten – kann nicht vor den kleinen Stolpersteinchen schützen, die immer erst in der Praxis sichtbar werden. Es ist nur ein kurzer kleiner Strich, der eigentlich auch nur eine Leerstelle markieren soll. Aber an diesem kleinen Strich scheiterten meine ersten Antragsversuche und beim BAFA ging im Anschluss die Fehlerkorrektur los, die bisher noch nicht ganz abgeschlossen ist. Ein Workaround wurde aber schon gefunden, den ich hier kommunizieren darf.

Während des Antrags muss man sich nicht nur selbst via BundID identifizieren, sondern auch das erworbene Auto will mit seiner Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) und entsprechender Prüfziffer eingetragen werden. Das sind im Antrag Pflichtfelder. Das Problem: Mein Fahrzeug hat keine numerische Prüfziffer. In Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und auch in der Übersicht der iKFZ-App (digitaler Fahrzeugschein) wird nur ein „-“ angegeben. Das kommt vor. Es ist der kleine waagerechte Strich, der auch Viertelgeviertstrich oder Kurzstrich genannt wird. (Nicht der lange Gedankenstrich, der Halbgeviertstrich, der mittlerweile als KI-Bindestrich verpönt ist.) Ich darf das Feld nicht freilassen, sondern muss etwas eingeben.

Aber der Viertelgeviertstrich wird vom Antragsformular nicht akzeptiert, sondern als fehlerhafte Eingabe eingestuft. Zunächst stoppte mich das beim Fortkommen im Antrag. Nach einigen Korrekturversuchen habe ich aber geschaut, ob ich den Antrag auch mit der angeblichen Falscheingabe fortsetzen kann. Das ging. Doch am Ende holte mich der Viertelgeviertstrich wieder ein. Mein Antrag ist vollständig ausgefüllt, alles ist da, aber ich kann ihn nicht abschicken, weil die falsche Eingabe bei der FIN zu korrigieren ist.

Nachdem ich das mehrfach durchgespielt hatte – den Antrag wegen zu langer Inaktivität während der Troubleshooting-Versuche auch nochmal ganz von vorne ausfüllen musste – drückte ich auf das Kontaktangebot, das auf jeder Antragsseite gemacht wird. Auch wenn ich dann erst einmal eine längere automatisierte Ausführung zum Antragsverfahren über mich ergehen lassen musste, sprach ich doch sehr schnell mit einem freundlichen Menschen. Als ich das Problem schilderte, wurde schnell klar, dass der Viertelgeviertstrich auch für die andere Seite eine doofe Überraschung war. Mir wurde ein Rückruf versprochen, der schnell kam.

In diesem wurde mir ein weiterer Rückruf versprochen, da mir auf jeden Fall erst einmal versichert werden sollte, dass sich jemand kümmert und melden wird. Dieser zweite Anruf erreichte mich kurz vor 11 Uhr. Der Fehler konnte reproduziert werden und wird schnellstmöglich behoben. Bis dahin sollen Antragstellende verschiedene Prüfziffern ausprobieren, bis sie keine Fehlermeldung mehr erhalten. Sie können die Ziffern 1 bis 9 und das X ausprobieren. Bald soll dieser Workaround per Infotext im Antragsverfahren genannt werden und das Problem nach Integration der eigentlich nötigen Umrechnungsformel (Modulo-Verfahren) komplett entfallen.

Ich bin nicht sauer oder enttäuscht, sondern trotz des kleinen Stolperstriches im Antrag alles in allem sehr positiv überrascht, wie das Problem in den vergangenen Stunden vom BAFA behandelt wurde und noch weiter behandelt wird. Zudem waren die Informationen vor der eigentlichen Antragsstellung schon gut aufbereitet. Das Antragsverfahren an sich ließ sich flüssig durchspielen, die Abfrage der BundID hat mich nicht aus dem ganzen Prozess geworfen, sondern ich wurde flugs zur Verifizierung geschickt und kam dann in meinem Antragsformular an. Auch der betonte Datenschutz für meine Steuerbescheide hat mir sehr gefallen. Denn man soll nicht seine Steuerbescheide einfach einscannen und hochladen, sondern sie wie den Sudhof-Bericht zu schwarzen Feldern mit wenigen Textzeilen verwandeln.

Hier können Antragstellende vermutlich die meisten Fehler machen und Dateien hochladen, die sich so gut entschwärzen lassen wie ein Teil der Epstein-Files. Dass Antragstellende diese Schwärzungen aber im eigenen Interesse vornehmen sollten, wurde nicht nur schon auf den Infoseiten mit guten Beispielbildern erwähnt, sondern auch noch einmal im Antrag klargestellt. Wenn ich eine Prüfziffer hätte, wäre ich also vermutlich schon mit dem Antrag durch. Mein nächster Versuch sollte nun aber erfolgreich sein.

[Update: 19.05.2026, 12:25 Uhr -- es hat geklappt ;-) ]

Die Förderzentrale Deutschland setzt am 20.05. um 15 Uhr die versprochene Änderung um. Deshalb können zwischen 15:00 und 15:30 Uhr keine Anträge gestellt werden. Danach soll das Antragsverfahren aber auch ohne vorliegende Prüfziffer erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können.

(kbe)