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12.05.2026
13:54 Uhr
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Die Schattenbibliothek Anna's Archive bleibt über drei Domains abrufbar. Mehrere Buchverlage wollen sie nun mit einer Verfügung abschalten lassen.

Eine Gruppe von 13 Verlagshäusern will die verbleibenden Domains der Schattenbibliothek Anna’s Archive abschalten lassen. In einem beantragten Versäumnisurteil gegen die unbekannten Betreiber der Webseite fordern sie ein US-Gericht auf, Provider per Verfügung zum Blockieren der verbleibenden drei Domains zu verpflichten.
Die Verlagshäuser hatten ihre gemeinsame Klage (Az. 1:26-cv-01850) bereits am 6. März eingereicht. Sie werfen der Schattenbibliothek vor, im großen Stil gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Die Plattform soll 63 Millionen Bücher und 95 Millionen Paper ohne Lizenz hosten. Weil sich kein Vertreter von Anna’s Archive an der Gerichtsverhandlung beteiligte, haben sie ein Versäumnisurteil beantragt, das TorrentFreak veröffentlicht hat. Es sieht einen Schadenersatz von insgesamt 19,5 Millionen US-Dollar vor. Dabei handelt es sich vor allem um einen symbolischen Beitrag – ohne die Betreiber von Anna’s Archive zu identifizieren, wird er sich nicht eintreiben lassen.
Der Vorschlag der Verlage an das Gericht sieht aber auch vor, dass Domainbetreiber über eine dauerhafte, weltweit geltende Verfügung dazu verpflichtet werden, die verbleibenden Domains von Anna’s Archive zu sperren. Aktuell ist Anna’s Archive noch über drei Adressen aufrufbar: annas-archive.gl, .pk, und .gd. Eine bis vor Kurzem noch erreichbare vierte Domain mit .pm-Endung ist aktuell nicht mehr erreichbar. Für die verbleibenden Domains sind laut Gerichtsdokumenten TELE Greenland, Tusass, PKNIC und die National Telecommunications Regulatory Commission in Grenada verantwortlich.
Der zuständige United States District Court im Southern District of New York muss dem Vorschlag der Verlagshäuser, zu denen Penguin Random House, HarperCollins und Simon & Schuster gehören, noch zustimmen. Selbst wenn das Urteil im Sinne der Verlagshäuser ergeht, ist das keine Garantie, dass die verbleibenden Domains tatsächlich gesperrt werden. Einige nicht in den USA sitzende Betreiber streiten US-Gerichten etwa die Zuständigkeit ab.
Tatsächlich existiert bereits eine Verfügung gegen die verbleibenden Domains von Anna’s Archive: Spotify hatte in einer gemeinsamen Klage mit mehreren Musiklabels ebenfalls ein Versäumnisurteil gegen Anna’s Archive erwirkt. Als Teil des Urteils wurden Verfügungen gegen verschiedene Domains von Anna’s Archive festgesetzt – die genannten Anbieter sind dem bislang aber nicht nachgekommen.
(dahe)