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22.04.2026
13:22 Uhr
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Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes hat die Universität einer Leitenden Oberärztin zu Unrecht gekündigt. Sie war entlassen worden, nachdem sie ihrem Chef einen tätlichen Angriff vorgeworfen hatte.

Der Mediziner und die Medizinerin sind beide noch am TU-Sportcampus beschäftigt. Befriedet ist der Konflikt allerdings nicht. Florian Peljak
Zu Unrecht hat die Technische Universität München (TUM) eine Leitende Oberärztin entlassen, die ihrem vorgesetzten Chefarzt und Lehrstuhlinhaber einen tätlichen Übergriff vorwirft. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht und erklärte die durch TUM-Präsident Thomas Hofmann und Kanzler Albert Berger gegen Medizinerin Katrin E. ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam. Zugleich stellte die 9. Kammer unter Vorsitz von Vizepräsidentin Petra Förschner Versäumnisse der TUM und des Freistaates im Umgang mit dem Fall fest.
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