SZ 07.05.2026
15:20 Uhr

(+) Inklusion: „Das bedeutet halt, dass unsere Menschenrechte unzumutbar sind“


Die Bundesregierung will Menschen mit Behinderungen mehr Barrierefreiheit verschaffen – aber Unternehmen damit nicht „unverhältnismäßig stark“ belasten. Nicht nur Betroffene kritisieren die Reform.

(+) Inklusion: „Das bedeutet halt, dass unsere Menschenrechte unzumutbar sind“
Ein Bündnis aus Sozial- und Behindertenverbänden hat in dieser Woche in Berlin unter dem Motto „Gemeinsam für mehr Inklusion“ demonstriert. Annette Riedl/dpa

Vor David Lebuser ist eine goldene Rampe aufgebaut, darauf ist geschrieben: „Barrierefreiheit + Teilhabe“. Daneben liegt ein Hammer, auf dem steht „BGG“, die Abkürzung für Behindertengleichstellungsgesetz. „Freiwillige vor“, sagt Lebuser, eine Frau fährt ihren Elektrorollstuhl vor, nimmt den Hammer, schlägt auf die Rampe. Beides ist aus Karton. „Erste Kratzer“ sieht Lebuser.

Die Aktivisten für mehr Barrierefreiheit haben sich am Donnerstag zu Protesten vor dem Reichstag versammelt, weil die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für mehr Barrierefreiheit in den Bundestag einbringt. Das klingt widersprüchlich – was also ist passiert?

Schon laut Koalitionsvertrag sollen „Bauten des Bundes bis 2035 barrierefrei gestaltet werden“, auch in der Privatwirtschaft soll auf Barrierefreiheit hingewirkt werden. Diese Formulierungen wurden bereits als zu unbestimmt kritisiert, im aktuellen Gesetzentwurf ist es aus Sicht der Betroffenen eher schlimmer geworden. Vor allem ein Passus erregt die Gemüter: Unternehmen dürften durch das Ziel der Barrierefreiheit nicht „unverhältnismäßig stark“ belastet werden.

„Das Gesetz in der jetzigen Form sagt, dass Barrierefreiheit bewusst nicht geregelt werden soll“, sagt Lebuser, „und das wird als Erfolg gefeiert.“ Bauliche Maßnahmen für die Privatwirtschaft seien nicht vorgesehen. Es wirke im Entwurf, als seien diese „grundlegend für die Privatwirtschaft unzumutbar“, sagt er. „Das bedeutet halt, dass unsere Menschenrechte unzumutbar sind“, kritisiert Lebuser, der einen Rollstuhl benutzt. Es sei in seiner jetzigen Form vor allem ein Gesetz, das die Wirtschaft vor Kosten schütze und Menschen mit Behinderung aber nicht mehr teilhaben lasse.

Während Lebuser spricht, debattiert das Parlament über den Entwurf aus dem Haus der Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas. Gerade erst hat die SPD-Abgeordnete Heike Heubach gesprochen. Sie ist gehörlos, ihre Rede wird von einer Gebärdendolmetscherin übersetzt. Schon 2016 habe die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gesagt, ihr fehle im Behindertengleichstellungsgesetz „der private Sektor“. Nun seien zehn Jahre vergangen und wieder sei es nicht gelungen, kritisiert Heubach.

Die Interessen von Menschen mit Behinderung würden dabei „kaum wahrgenommen“, sagt sie. Es sei zwar „gut und richtig“, dass der Gesetzentwurf die Barrierefreiheit von Bundesbehörden in den Blick nehme, doch dort finde der Alltag der Menschen eben nicht statt, sondern im Supermarkt, im Restaurant, im Kino. Sie geht noch weiter: „In seiner jetzigen Form behindert er Menschen, statt ihnen Teilhabe zu ermöglichen“, sagt sie.

Gerichtlich könnten Menschen mit Behinderung wohl nicht gegen Missstände vorgehen, fürchtet sie. Im Gesetzentwurf heißt es, zur Schlichtung von Streitigkeiten würde eine Schlichtungsstelle beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung eingerichtet. Es brauche aber ein „wirksames Klagerecht“, fordert Heubach.

Selbst Unionsabgeordnete sind nicht ganz zufrieden. Der Abgeordnete Wilfried Oellers von der CDU sagt, er nehme die Kritik der Betroffenen „sehr ernst“, an entscheidenden Stellen wolle man nachbessern. Trotzdem könne Barrierefreiheit nur mit und nicht gegen Unternehmen gelingen, den maßvollen Ansatz finde er durchaus richtig.

Die zuständige Ministerin Bas bringt den Gesetzentwurf an jenem Morgen mit entschieden wenig Verve im Parlament ein. „Persönlich hätte ich mir mehr gewünscht“, sagt sie und fordert ein „Umdenken“ auf allen Ebenen. Etwa, wenn Unternehmen Menschen mit Behinderung einstellen wollen. Sie weist auf Beratungsmöglichkeiten hin, die Unternehmen in Anspruch nehmen können. Während die Abgeordneten ihren Unmut äußern, sitzt Bas auf der Regierungsbank. Sie beugt sich nicht über Akten oder tippt in ihr Telefon. Sie hört zu. Es wirkt, als halte sie die Kritik für berechtigt.

Es ist nicht das einzige Vorhaben in Sachen Antidiskriminierung, das die SPD gern umfassender reformiert hätte. Am Mittwoch wurde der Gesetzentwurf zum Diskriminierungsschutz vom Kabinett verabschiedet, es ist eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das enthält Regelungen, die alle Menschen vor Benachteiligungen aufgrund etwa des Geschlechts, Religion, Hautfarbe oder Herkunft schützen soll.

Gemeinschaftlich erarbeitet haben es das CDU-geführte Bundesfamilienministerium und das SPD-geführte Bundesjustizministerium, die Neuerungen setzen Vorgaben der EU in deutsches Recht um. SPD-Ministerin Stefanie Hubig (Justiz) machte deutlich, dass sie sich tiefgreifendere Veränderungen hätte vorstellen können: Sie wolle sich über den Gesetzentwurf hinaus für „einen ambitionierten Diskriminierungsschutz“ einsetzen.

Die vielleicht wichtigste Änderung: Bisher haben Betroffene zwei Monate Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Nun sollen es vier sein. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, beklagte, es gebe zum Beispiel weiterhin keinen Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Die zeitliche Frist zur Einreichung von Beschwerden sei zudem weiterhin nicht ausreichend. Trete es so in Kraft, bleibe es „eines der restriktivsten Gesetze in Europa“.

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