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17.03.2026
17:15 Uhr
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Verwahrloste Gebäude sind ein Problem im Stadtbild, aber auch ein lukratives Finanzmodell für Betrüger – zum Leidwesen der Bewohner. Das soll sich nun ändern, auch mit ungewöhnlichen Mitteln.

Schimmel in der Wohnung, kaputte Fenster, teils lebensbedrohliche Mängel beim Brandschutz: Als sogenannte Schrott- oder Problemimmobilien gelten verwahrloste Gebäude, deren gravierende Mängel nicht behoben werden. Dafür gibt es mehrere Ursachen. Manche Eigentümer sind nicht in der Lage oder nicht willens, die Häuser zu sanieren. Bisweilen steckt dahinter aber auch Sozialbetrug: EU-Bürger, oft aus Südosteuropa, wo der Lebensstandard niedriger ist, werden nach Deutschland gelockt und hier in einer überteuerten, aber heruntergekommenen Wohnung untergebracht, in der sie oft von Sozialleistungen leben. Für die Vermieter ist das ein lukratives Geschäft: Während das Gebäude verfällt, erhalten sie – etwa über die Sozialleistungen der Bewohner und die Miete – Geld vom Staat.
An diesem Zustand soll sich rasch etwas ändern: Sowohl der Bund als auch das Land Nordrhein-Westfalen arbeiten an Gesetzen, mit denen sie das Problem Schrottimmobilien bekämpfen wollen. Darüber, wer die Sache zuerst in den Griff bekommt, hat sich ein regelrechtes Wettrennen entwickelt.
In Berlin ist Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) aus dem Mutterschutz zurück. Ihr Ministerium überarbeitet gerade das Baugesetzbuch; es soll ein „Upgrade“ bekommen, wie man das intern nennt. Eine Rolle spielen wird dabei auch das Thema Schrottimmobilien. Bereits Ende November vergangenen Jahres einigte sich der Koalitionsausschuss darauf, den Kommunen „wirkungsvolle Instrumente“ an die Hand zu geben, „um diese Missstände zu bekämpfen“, stand damals in einem Beschlusspapier.
Inzwischen zeichnet sich ab, was das konkret bedeutet: Aus Kreisen des Bundesbauministeriums hieß es am Dienstag, Kommunen sollen „künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen“ können. „Im Extremfall“, so Bauministerin Hubertz, „müssen Kommunen auch das scharfe Schwert der Enteignung einsetzen können, wenn Wohnraum bewusst verfallen gelassen wird.“ Die SPD-Politikerin greift also auch zu drastischen Maßnahmen. Außerdem, so heißt es aus ihrem Ministerium, werde ein neues Vorkaufsrecht geschaffen, wenn ein Käufer „entweder der organisierten Kriminalität oder extremistischen Aktivitäten Vorschub leistet“. Ein entsprechender Referentenentwurf soll nun in die Ressortabstimmung gehen.
Auch Hubertz’ Koalitionspartner von der Union will das Thema angehen: „Schrottimmobilien haben massive nachteilige Auswirkungen auf ihre Nachbarschaft“, sagt Jan-Marco Luczak, der baupolitische Sprecher der Union im Bundestag, der Süddeutschen Zeitung. Bei der Novelle des Baugesetzbuches dürfe man aber „bei kommunalen Eingriffs- und Vorkaufsrechten nicht überziehen“, mahnt Luczak. Es brauche zielgenaue Maßnahmen.
Ein Problem sind die sogenannten Schrottimmobilien insbesondere im Ruhrgebiet, wo Wohnraum infolge des Strukturwandels vergleichsweise günstig ist. Anfang März rückten Einsatzkräfte in zwölf NRW-Städten, mehrere davon im Ruhrgebiet, zu Razzien aus. Sie fanden: eine kaputte Haustür, Schimmel, defekte Elektro- und Heizungsanlagen, und das zu teils horrenden Mietpreisen: Von bis zu 42 Euro pro Quadratmeter sprach das NRW-Bauministerium – bezahlt vom Jobcenter.
Noch bevor der Bund seinen Gesetzentwurf vorstellt, hat die zuständige Bauministerin in Düsseldorf, Ina Scharrenbach (CDU), eigene Vorschläge präsentiert: Die Landesregierung hat den Entwurf für ein „Faires-Wohnen-Gesetz“ beschlossen. Das neue Gesetz soll das bestehende Wohnraumstärkungsgesetz ablösen. Neu ist laut der Ministerin, dass Städte und Gemeinden künftig in der Lage sein sollen, Immobilien unter Treuhandverwaltung zu stellen. Diese soll bei untätigen Eigentümern, deren Immobilien verwahrlosen, die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes übernehmen können. Als Beispiel für einen Anwendungsfall nannte Scharrenbach einen großen Wohnkomplex in Oberhausen, in dem die Bewohner „über Wochen“ keine Heizung gehabt hätten.
Auf Antrag könne eine Gemeinde in Zukunft auch verlangen, eine Immobilie zu übernehmen, wenn es dem Eigentümer „wirtschaftlich nicht zuzumuten ist“, sie instand zu setzen, sagte Scharrenbach. Und auch in NRW soll als „Ultima Ratio“ in Zukunft ausdrücklich eine Enteignung möglich sein. Bedingung dafür ist, dass sich die Kommune zuvor ernsthaft und vergeblich um den Erwerb der Immobilie zu angemessenen Bedingungen bemüht hat. Außerdem muss das Grundstück laut Scharrenbachs Ministerium wieder bebaut oder für Wohnzwecke vorbereitet werden.
Auch den Umstand, dass der Eigentümer oder der Vermieter zugleich derjenige ist, „der Arbeit gibt“, wie Scharrenbach erklärte, will die Ministerin regeln. Der Gesetzentwurf sieht ein „Verbot ausbeuterischer Überlassungspraktiken“ vor und regelt zudem Mindestanforderungen an Unterkünfte für Beschäftigte. Außerdem sollen die Kommunen mehr Durchgriff beim Datenaustausch bekommen. Das Gesetz in NRW soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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