SZ 03.09.2026
16:07 Uhr

(+) Streit um „Kraftwerk“-Sequenz: Bundesgerichtshof gibt Moses Pelham teilweise recht


Seit fast 30 Jahren beschäftigt der Rechtsstreit um eine zwei Sekunden lange Tonfolge nicht nur mehrere Gerichte, sondern eine ganze Branche. Jetzt hat der Hip-Hop-Produzent Moses Pelham vor dem BGH einen Teilerfolg erzielt.

(+) Streit um „Kraftwerk“-Sequenz: Bundesgerichtshof gibt Moses Pelham teilweise recht

Im Sampling-Streit mit der Band Kraftwerk hat Hip-Hop-Produzent Moses Pelham am Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt. Seine Übernahme einer zwei Sekunden langen Tonsequenz aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“ sei seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 zulässig, entschied der BGH, und zwar als sogenanntes Pastiche. Der erste Zivilsenat in Karlsruhe bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg.

Ein Pastiche ist ein künstlerisches Werk, das sich mit einem bestehenden Werk auseinandersetzt und dessen Stil imitiert. Entscheidend für die Bewertung ist laut dem Vorsitzenden Richter Thomas Koch, dass alle, denen das ursprüngliche Werk bekannt ist, die Entnahme einzelner Elemente erkennen. Es sei unerheblich, ob die Erschaffer des neuen Werks dies ursprünglich beabsichtigt hätten. Zudem sei die Tonsequenz von elektronischer Musik in ein anderes Genre – Hip-Hop – überführt werden, sagte Koch. Damit habe ein künstlerischer und kreativer Dialog stattgefunden, die Kriterien für einen Pastiche seien erfüllt.
Im Kern ging es am BGH also um die Frage, wann man Inhalte aus geschützten Werken anderer ohne Erlaubnis übernehmen darf. Für die Kunstbranche und Kreativwirtschaft ist das generell von großem Interesse.

Der Rechtsstreit beschäftigt Gerichte seit mehr als einem Vierteljahrhundert. Die Produzenten der Hip-Hop-Musikerin Sabrina Setlur, Moses Pelham und Martin Haas, hatten die Kraftwerk-Sequenz herauskopiert und dem 1997 veröffentlichten Setlur-Stück „Nur mir“ unterlegt. Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter sah damit sein Urheberrecht verletzt und klagte. Der Fall wurde mehrfach am BGH, am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesverfassungsgericht verhandelt. Zuletzt hatte das OLG den Klägern unter anderem dahin gehend recht gegeben, dass sie für eine Spanne von rund 18,5 Jahren Schadenersatz geltend machen können. Darum ging es jetzt am BGH nicht mehr.

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Das EU-Recht sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen keine Erlaubnis für die Übernahme von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke nötig ist: Neben Zitat, Parodie und Karikatur gehört dazu auch der Pastiche. Seit 2021 gibt es eine neue deutsche Regelung im Urheberrecht, die das EU-Recht umsetzt. Für die Zeit ab dieser Änderung wies schon das OLG die Klage ab. Als Grundlage für die aktuelle Entscheidung des BGH diente ein Urteil des EuGH vom 14. April. Demnach stellen Pastiches keine Urheberrechtsverletzung dar, wenn sie an ein bestehendes Werk erinnern, aber gleichzeitig auch wahrnehmbare Unterschiede aufzeigen.

Endgültig erledigt ist der Fall damit aber nicht. Geklärt werden muss noch eine Verfassungsbeschwerde, die laut Bundesverfassungsgericht den Zeitraum 2002 bis 2021 betrifft. Es werde angestrebt, noch in diesem Jahr eine Entscheidung zu fällen.

Die Ausladung der Band hatte bundesweit Kritik ausgelöst. Die Veranstalter des Festivals lenkten ein – doch „Alphaville“ will offenbar trotzdem nicht teilnehmen.

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