SZ 30.04.2026
12:30 Uhr

Ein Jahr Schwarz-Rot: Wie es um die Reformvorhaben der Regierung steht


In der kommenden Woche ist die Bundesregierung ein Jahr im Amt. Entsprechend hoch war der Druck, der auf der Kabinettssitzung am Mittwoch lastete. Eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse und die weiterhin offenen Fragen.

Ein Jahr Schwarz-Rot: Wie es um die Reformvorhaben der Regierung steht
Bundeskanzler Friedrich Merz (re., CDU), Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (Mi., SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (li., CSU) bei der Kabinettssitzung in Berlin. Liesa Johannssen/REUTERS

Nach knapp einem Jahr im Amt musste die Bundesregierung bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen. Viele Reformvorhaben lagen auf dem Tisch – und bei vielen von ihnen ist sich die Regierung einig geworden. Nun werden die Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht. Was beschlossen wurde:

Die Haushaltseckwerte für 2027. Im kommenden Jahr soll der Haushalt 543 Milliarden Euro betragen. Geplant ist vor allem ein deutlicher Anstieg bei den Verteidigungsausgaben. Um das zu ermöglichen, will der Bund 110,8 Milliarden Euro mehr Schulden aufnehmen. Die Mehrausgaben sollen mit einer Erhöhung der Tabak- und der Alkoholsteuer sowie der Einführung einer Zuckersteuer ausgeglichen werden. Inwiefern die anvisierten Maßnahmen sich tatsächlich umsetzen lassen und ob diese die höhere Schuldenaufnahme ausgleichen, ist fraglich. Entsprechend sind die Details des hierfür angesetzten und 20 Milliarden Euro umfassenden Globalpostens noch offen.

Sparpaket für das Gesundheitswesen. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Anstieg der Versichertenbeiträge stoppen und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Dies soll unter anderem umgesetzt werden, indem gesetzlich Versicherte mehr bei Medikamenten oder beim Zahnarztbesuch dazuzahlen müssen. Außerdem wird die Mitversicherung von Ehepartnern stark eingeschränkt. Nur noch Personen mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige oder Rentner bleiben beitragsfrei mitversichert. Die Bundesregierung erhöht entsprechend deutlich die Lasten für die gesetzlich Versicherten. Die Kürzungen betreffen auch die Versorgerseite. Kliniken bekommen Kosten, die ihnen aus Tarifsteigerungen ihrer Beschäftigten entstehen, nur noch teilweise erstattet. Niedergelassene Ärzte erhalten künftig einige Sondervergütungen nicht mehr ausgezahlt. Auch diese Maßnahmen könnten letztlich Versicherten treffen, da sie zu längeren Wartezeiten und einer verschlechterten Versorgung führen könnten.

Besserer Mieterschutz. Der neue Gesetzentwurf sieht neue Regeln für möblierte Wohnungen, Indexmieten und befristete Verträge vor. Künftig müssen Vermieter Möblierungszuschläge gesondert ausweisen. Erstmals wird gesetzlich geregelt, dass die Zuschläge angemessen sein müssen. Die Deckelung der Indexmieten bleibt hinter den Erwartungen zurück. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hatte vor, den jährlichen möglichen Mietanstieg auf 3,5 Prozent zu deckeln. Die Regelung ist nun komplexer. Von der Mietpreisbremse ausgenommene Kurzzeitmieten sollen allerdings nur noch für sechs Monate, mit maximal zwei Monaten Verlängerungsoption, möglich sein.

Rentenerhöhung. Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. Damit steigen die Renten erneut stärker als die Inflation, die durch die im Zuge des Iran-Krieges gestiegenen Energiepreise im April auf 2,9 Prozent gestiegen ist.

Weitere Beschlüsse umfassen den Ausbau der Stromnetze, Mindeststandards bei Cybersicherheit für unter anderem Smartphones, ein überarbeitetes Düngerecht und eine Zustimmung zum Handelsabkommen zwischen EU und Mexiko.

Nicht beschlossen wurde bei der Kabinettssitzung am Mittwoch das Gebäudemodernisierungsgesetz, auch bekannt als das Heizungsgesetz. Am Donnerstag kam es dann aber überraschend zu einer Einigung. Ein zentraler Punkt ist die Kostenbremse für Mieter. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Außerdem ist eine „Bio-Treppe“ geplant. Demnach soll ein Einbau neuer Gas- und Ölheizungen nach Januar 2029 weiter möglich sein, allerdings muss der Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe beim Heizungsbetrieb wachsen. Trotz der Einigung kann die Bundesregierung die selbstgesetzte Frist für neue Heizungsregeln von 1. Juli an nicht halten. Die Frist wird auf den 31. Oktober verschoben.

Nach viel öffentlichem Streit will die Regierung Handlungsfähigkeit zeigen. Ist ihr das auch gelungen?

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