SZ 01.06.2026
16:25 Uhr

Nationalspielerin Laura Freigang: Negativ getestet und trotzdem bald gesperrt?


Die deutsche Fußball-Nationalspielerin Laura Freigang ist in den Fokus der Anti-Doping Agentur Nada geraten: Ihr droht wegen Formfehlern bei Dopingtests eine Sperre.

Nationalspielerin Laura Freigang: Negativ getestet und trotzdem bald gesperrt?

Als der Deutsche Fußball-Bund den Kader für die beiden verbleibenden WM-Qualifikationsspiele gegen Norwegen diesen Freitag in Köln und nächste Woche Dienstag gegen Slowenien bekanntgab, fehlte ein prominenter Name: Laura Freigang war von Bundestrainer Christian Wück nur auf Abruf berücksichtigt worden. Und das, obwohl die Stürmerin und Kapitänin von Eintracht Frankfurt seit vielen Jahren fest zum Nationalteam gehört und eine der bekanntesten deutschen Spielerinnen ist – wenngleich ihre Einsatzzeiten zuletzt weniger wurden. Eine schwierige Entscheidung sei das gewesen, sagte Wück: „Wir haben sehr lange überlegt, weil sie Erfahrung mitbringt, aber wir sie im Moment nicht so einsetzen können, dass sie uns auf dem Platz hilft.“

Wenige Tage später ist die 28-Jährige zwar nicht wie ihre Mitspielerinnen nach Köln gereist. Im Mittelpunkt steht sie dennoch. Wie zuerst Sport1 berichtete, droht Freigang womöglich eine Sperre von mindestens einem Jahr, weil sie innerhalb von zwölf Monaten bei Tests der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) dreimal Formfehler begangen haben soll. Das deckt sich mit SZ-Informationen. Dabei soll es sich um angebliche Missverständnisse bei den Ortsangaben der 44-maligen Nationalspielerin handeln, zu denen sie verpflichtet ist. Als Bundesligafußballerin gehört Freigang zum sogenannten Registered Testing Pool (RTP) der Nada, wodurch sie gewisse Vorgaben hat, die unangekündigte Dopingkontrollen ermöglichen sollen. Die Athletinnen und Athleten aus dem RTP müssen etwa regelmäßige Angaben zu ihrem Aufenthaltsort und ihrer Erreichbarkeit machen.

Deutsche Dopingjäger veröffentlichen seit Jahren kaum noch Namen von gedopten Sportlern – aus Datenschutzgründen. So werden nicht nur Fahndungserfolge unsichtbar, sondern auch manch zweifelhaftes Urteil.

Konkret bedeutet das, dass sie der Nada immer drei Monate im Voraus mitzuteilen haben, wann sie aller Voraussicht nach wo sein werden. Außerdem sind sie dazu verpflichtet, per App jeden Tag ein Zeitfenster von sechzig Minuten anzugeben, in dem sie an einem bestimmten Ort für eine mögliche Dopingkontrolle bereitstehen. Kommt ein Mitarbeiter der Nada in ebenjenem Zeitraum vorbei und trifft die Athletin nicht am angegebenen Ort an, gilt das als „Versäumte Kontrolle“. Bei drei versäumten Kontrollen innerhalb von zwölf Monaten liegt ein „Meldepflichtverstoß“ vor. Dann droht eine Sperre.

Freigang stand und steht nach jetzigem Kenntnisstand nicht im Dopingverdacht, alle Tests sollen negativ ausgefallen sein. Noch ist auch nicht klar, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt, da nach übereinstimmenden Informationen geprüft wird, ob Freigang im dritten möglichen Verstoß überhaupt ein sogenannter Strike angerechnet wird oder nicht. Wie lange diese Untersuchung dauert, ist unklar. Auf Anfrage der SZ hieß es: „Derzeit liegt nach Kenntnis der Nada kein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen (Art. 2.4 WADC/NADC, Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse) der von Ihnen genannten Spielerin vor.“ Sollte es dazu kommen, würde das Verfahren im Fall der Fußballerin Freigang beim hier zuständigen DFB vor dessen Kontrollausschuss und dessen Sportgericht landen. Der Verband antwortete auf Anfrage, dass er sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu äußern könne. Auch Freigang und ihr Verein Eintracht Frankfurt haben sich bislang nicht geäußert.

Wird ein Verfahren eingeleitet, haben Athletinnen und Athleten die Möglichkeit, die Umstände zu erklären und die Verstöße überprüfen zu lassen. Ein Strike kann wieder aufgehoben werden. Ein prominentes Beispiel ist der ehemalige Handballnationalspieler Michael Kraus, dem 2014 von der Nada vorgeworfen worden war, dreimal nicht die Meldepflicht über seinen Aufenthaltsort erfüllt zu haben. Damals betrug der zu bewertende Zeitraum noch achtzehn Monate. Kraus jedoch wurde später von der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbunds (DHB) freigesprochen. Die Begründung: Der Kontrolleur, der Kraus bei der entscheidenden dritten Kontrolle in dessen Haus aufgesucht hatte, konnte nicht mehr mit Sicherheit sagen, ob er ein Klingelzeichen wahrgenommen hatte. Kraus hatte zu seiner Verteidigung angegeben, kein Klingelläuten gehört zu haben. Später einigte sich die Nada, die das Urteil scharf kritisiert hatte, mit dem DHB darauf, Kraus rückwirkend für drei Monate zu sperren.

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