Im Rechtsstreit zwischen dem Ex-Bundestagsabgeordneten der Grünen, Stefan Gelbhaar, und der Berliner Grünenpolitikerin Klara Schedlich hat das Oberlandesgericht Hamburg ihr erlaubt, bestimmte Aussagen wieder zu tätigen. Das Urteil liegt dem SPIEGEL vor.
Damit revidierte das Gericht eine Entscheidung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg vom Mai 2025. Gelbhaar hatte auf Unterlassung geklagt und in erster Instanz recht bekommen.
Ab sofort darf Schedlich sich jedoch wieder zu Gelbhaars Annäherungsversuchen äußern. Konkret ging es um folgende Sätze: »Kurz nachdem ich in der Partei Bündnis 90/Die Grünen 2018 aktiv geworden bin, ist mir Stefan Gelbhaar auf Instagram gefolgt. Er likte Storys, schrieb mir regelmäßig Nachrichten, auch nach Mitternacht. Darunter viele Kommentare zu meinem Aussehen. Ich war zur Zeit dieser Häufung von Nachrichten gerade mal 19 Jahre alt. Gelbhaar wollte mich dann auch auf einen Kaffee treffen.«
»Am unteren Rücken angefasst«
Die Kammer stellte zudem fest, dass die inzwischen 26-Jährige auch schildern darf, dass Gelbhaar sie im Rahmen eines Treffens »zunächst am Arm gestreichelt und dann am unteren Rücken angefasst« hat.
