Seit das Bundesverteidigungsministerium am vergangenen Wochenende einen Beförderungsstopp für bestimmte Feldwebeldienstgrade verhängt hat, ist die Aufregung in der Truppe groß. Der Bundeswehrverband attestiert der Entscheidung von Verteidigungsminister Boris Pistorius das »Potenzial zum Super-GAU«, der Wehrbeauftragte Henning Otte warnt vor einer »enormen Sprengkraft in der Truppe«.
Verteidigungspolitiker befürchten einen Vertrauensverlust, der künftig dazu führen könnte, dass sich weniger Soldatinnen und Soldaten für eine Laufbahn als Feldwebel entscheiden und damit der geplante weitere Aufwuchs der Bundeswehr gefährdet wird. Nach den Plänen des Verteidigungsministeriums, die auch gesetzlich verankert sind, soll die Bundeswehr von derzeit etwa 185.000 aktiven Soldaten bis zum Jahr 2035 auf mehr als 260.000 anwachsen. Dabei soll der Anteil der Mannschaftsdienstgrade und Unteroffiziere gegenüber den Offizieren erhöht werden. Der SPIEGEL beantwortet die wichtigsten Fragen um die Kontroverse.
Um was geht es?
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat veranlasst, vom 1. Juli 2026 an zunächst alle Beförderungen zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann, wie der gleiche Dienstrang bei der Marine heißt, auszusetzen. Grund dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen: 1 A 842/23 ) in Münster aus dem Juli 2025, das die bisherige Beförderungspraxis bei den Feldwebeln für rechtswidrig befunden hatte.
Bisher war es bei der Bundeswehr üblich, dass Feldwebel auf sogenannten gebündelten Dienstposten eingesetzt werden. Für Soldatinnen und Soldaten hatte das den Vorteil, dass sie bei gleichen oder ähnlichen Aufgaben an einem Standort vom Feldwebel über Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel bis zum Stabsfeldwebel befördert werden konnten, bei der Marine entsprechend vom Bootsmann bis zum Stabsbootsmann. Damit war der Werdegang bei der Bundeswehr gut planbar und nicht zwingend an einen häufigen Wechsel der Standorte geknüpft, wie etwa bei den Offizieren.
Was hatte das Gericht daran auszusetzen?
Ausschlaggebend für die Beförderung war vor allem, dass Soldatinnen und Soldaten den Dienst für eine bestimmte Zeit ausgeübt hatten. So sah die bisherige Praxis für die Beförderung vom Feldwebel bis zum Stabsfeldwebel eine Mindestdienstzeit von 16 Jahren vor. In der Regel wurden Soldatinnen und Soldaten befördert, wenn sie die Dienstzeit erreichten. Das Oberverwaltungsgericht NRW wertete die entsprechende Vorschrift als Verstoß gegen das im Grundgesetz in Artikel 33 verankerte Leistungsprinzip.
Dort heißt es: »Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.« Die Gerichte hatten schon für Beamte von 2004 an Urteile in dieser Richtung gesprochen. Das Verteidigungsministerium argumentierte auch unter Pistorius’ Vorgängerinnen, dass bei Soldaten nicht dieselben Maßstäbe anzusetzen seien wie bei Beamten. Das Gericht widersprach dem und gab einer Klage eines Feldwebels statt, der die Mindestdienstzeit nicht erreicht hatte, aber eine Beförderung aufgrund seiner Leistung verlangt hatte. Beförderungen allein auf Grundlage des Dienstalters sind demnach rechtswidrig.
Wie viele Soldatinnen und Soldaten sind betroffen?
Nach Angaben des Verteidigungsministeriums stehen etwa 150 Beförderungen zum Stabsfeldwebel pro Monat an. Das Ministerium hält es für möglich, dass es zu Klagen von Betroffenen kommt. Insgesamt dienen in der Bundeswehr derzeit etwa 62.000 Unteroffiziere mit Portepee, was der Laufbahn der Feldwebel entspricht. Sie stellen damit die größte Dienstgradgruppe. Im Verteidigungsministerium soll nun eine Projektgruppe unter Leitung der stellvertretenden Generalinspekteurin Nicole Schilling eine neue Stellenstruktur der Bundeswehr erarbeiten. Die Laufbahn der Feldwebel soll dabei als Erstes neu geregelt werden.
