SpOn 13.05.2026
12:12 Uhr

Braunschweig: Zwölf Jahre Haft für Mordversuch mit Ameisensäure


Das Landgericht Braunschweig hat eine 27-Jährige zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frau hatte laut Urteil versucht, ihren Ex-Partner mit Ameisensäure zu ermorden.

Braunschweig: Zwölf Jahre Haft für Mordversuch mit Ameisensäure

Weil sie ihrem Ex-Partner hoch konzentrierte Ameisensäure ins Gesicht schüttete, muss eine 27-jährige Frau aus Niedersachsen für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte die Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung.

Ihr Opfer erblindete nach der Tat nahezu komplett und musste mehrmals operiert werden. Ihm sprach das Gericht 250.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Nach Überzeugung der Strafkammer schüttete die Frau im November 2025 ihrem Noch-Ehemann im gemeinsamen Haus im Landkreis Wolfenbüttel hoch konzentrierte Ameisensäure ins Gesicht, um ihn zu töten. Der frühere Partner hatte sich endgültig von ihr trennen wollen und dafür die Scheidung eingeleitet. Der Mann überlebte die Attacke im Keller des gemeinsamen Hauses knapp. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Opfer weiterhin nahezu komplett blind

Im Prozess hatte die Angeklagte den Mordversuch zurückgewiesen. Vielmehr hätte es einen Kampf um die Flasche mit der Ameisensäure gegeben, bei dem ein Unfall passiert sei, der mit der Verletzung ihres Ex-Partners endete.

Dem folgte das Gericht nicht. Die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen ließen für die Richter nur den Schluss zu, dass die Angeklagte die Säure auf ihren Ex-Partner schüttete.

Das Opfer wird nach derzeitigem Stand nach 13 Operationen nicht mehr richtig sehen und nur Hell und Dunkel unterscheiden können.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall für eine lebenslängliche Freiheitsstrafe plädiert. In Vertretung für das Opfer hatte die Nebenklage zusätzlich gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und dem Mann 250.000 Euro Schmerzensgeld zuzusprechen. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.

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naw/dpa