Die Anschuldigungen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen haben eine neue Debatte über den besseren Schutz von Frauen im digitalen Raum entfacht. Linke und Grüne fordern Reformen im Justizsystem.
»Die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte sind nicht ausreichend auf diese Fälle vorbereitet – das macht Fernandes’ Fall erneut deutlich«, sagte die Linkenfraktionschefin Heidi Reichinnek dem SPIEGEL. Auch Lena Gumnior, Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss des Bundestags, mahnt: »Dass Frau Fernandes auf Anraten ihrer Anwältin zur spanischen und nicht zur deutschen Polizei gegangen ist, muss jetzt Folgen in der Bundesregierung haben.«
Fernandes wirft ihrem Ex-Mann unter anderem vor, sich als sie ausgegeben, pornografisches Material verschickt zu haben, das aussah, als zeige es sie, und sich mit Männern zum Telefonsex verabredet zu haben. In Spanien, wo das Ex-Paar zuletzt gelebt hat, hat Fernandes Anzeige gegen ihn erstattet. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium, für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Der SPIEGEL hat Ulmen einen umfangreichen Fragenkatalog geschickt. Er selbst äußerte sich nicht dazu. Ulmens Anwälte boten dem SPIEGEL ein Hintergrundgespräch an, das in der vergangenen Woche stattfand. Die Juristen gingen dabei auf einen Teil der Vorwürfe gegen Ulmen ein – zuvor hatten sie es allerdings zur Bedingung gemacht, dass nicht über ihre Einlassungen berichtet werden darf.
Reichinnek sieht in dem Fall neben der persönlichen auch eine politische Dimension: »Partnerschaftliche und digitale Gewalt gegen Frauen sind in Deutschland an der Tagesordnung.« Dass Fernandes ihre Anzeige in Spanien gestellt habe, weil es dort unter anderem verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter gibt, zeige, dass ein Justizsystem so gestaltet werden könne, dass es die Opfer schützt und unterstützt. »Auch in Deutschland braucht es daher entsprechende Reformen, genauso wie flächendeckend gut ausgestattete Prävention, Anlaufstellen für Betroffene und Täterarbeit.«
»Wir Frauen sind die warmen Worte der Bundesjustizministerin leid«
Ähnlich argumentiert die Grünen-Obfrau Gumnior. Das spanische Recht sei progressiver und stelle voyeuristische Aufnahmen und die Verbreitung von KI-generierten Inhalten unter Strafe, so die Rechtsanwältin aus Niedersachsen gegenüber dem SPIEGEL. »In Deutschland gibt es noch immer massive Strafbarkeitslücken – die für die Betroffenen unerträglich sind. Hier wäre so ein Fall kaum verfolgbar gewesen.« Die Lücke im Strafrecht sei seit Längerem bekannt.
Kritik äußerte die Grünenpolitikerin an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). »Wir Frauen sind die warmen Worte der Bundesjustizministerin leid«, so Gumnior. »Seit einem Jahr kündigt Frau Hubig notwendige Reformen an und legt jedes Mal nichts vor. Der Fall Ulmen muss das jetzt ändern. Nicht irgendwann, mit langen Aktionsplänen, auf die nichts folgt, sondern mit einem Gesetzentwurf in der nächsten Sitzungswoche«, so die 33-jährige Grünen-Bundestagsabgeordnete.
Konkret verlangte Gumnior, dass das heimliche Filmen in der Sauna, das Erstellen von künstlichen Videos mit Gesichtern von echten Frauen, die Verbreitung auf Plattformen strafbar sein müsse. Damit sich Frauen wie Fernandes »und alle Frauen auch in Deutschland gegen digitale Gewalt wirksam wehren können«.
Kritik auch aus der SPD
Auch Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Ulmen auf X empört gezeigt. »Ich bin so wütend, dass Frauen immer wieder ihren Körper, ihre Identität, ihre Würde verteidigen müssen – im echten Leben und auch im Netz«, twitterte sie. Zehn Jahre lang sei Fernandes der Körper gestohlen worden, von jemandem, dem sie vertraut habe. »Frauen und Mädchen sind kein Freiwild«, so Schwesig, »wer das noch immer nicht verstanden hat, muss es spüren – vor Gericht.«
Die Debatte über einen Deepfake-Strafparagrafen gibt es bereits länger. 2024 hatten die grüne Justizsenatorin Anna Gallina aus Hamburg und der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) einen Entwurf in den Bundesrat eingebracht – aber bislang ohne Wirkung. Nach dem Entwurf wäre die Verbreitung von Deepfakes strafbar, wenn sie nicht »in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen« wie Kunst oder Wissenschaft geschieht.
Justizministerin Hubig möchte sich nun des Themas annehmen. Das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes müsse künftig ausdrücklich strafbar werden, sagte sie dem SPIEGEL. »Heute sehen wir, dass Taten in digitaler Form ebenso verheerende Wirkung entfalten können«, so Hubig«. »Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt. Jeder Übergriff, egal wo und wie er erfolgt, ist einer zu viel.« Lesen Sie hier das Interview mit der Justizministerin .

