Artikel 5 im Nato-Vertrag dürfte allgemein geläufig sein. Doch auch die EU hat in ihren Statuten eine weit weniger bekannte Beistandsklausel für den Fall, dass ein Mitgliedstaat angegriffen wird. Und weil sich Europa nicht mehr auf die Hilfe der USA als Nato-Partner verlassen kann und will, wurde Artikel 42.7 nun auf die Probe gestellt.
In Vorbereitung auf den möglichen Fall eines groß angelegten hybriden Angriffs haben Vertreter der EU-Staaten die Aktivierung der Beistandsklausel aus dem Vertrag über die Europäische Union durchgespielt.
Wie die Nachrichtenagentur dpa aus Diplomatenkreisen erfuhr, waren an der Krisenübung an diesem Montag die für Sicherheitspolitik zuständigen Botschafterinnen und Botschafter der EU-Mitgliedstaaten sowie Experten der europäischen Institutionen beteiligt. Die Ergebnisse sollen auch dazu dienen, einen Plan zur Stärkung der Beistandsklausel der EU vorzubereiten.
Zum Verlauf der Übung gab es aus Geheimhaltungsgründen zunächst keine detaillierten Informationen. Bestätigt wurde lediglich, dass anhand eines fiktiven, aber realistischen Szenarios geprüft worden sei, ob die Krisenreaktion und die Koordination bei hybriden Angriffen funktionieren würden. Unter solchen Angriffen werden beispielsweise Cyberattacken auf Stromnetze, illegale Drohnenflüge und Sabotageakte verstanden.
Die Planungen für eine Stärkung der EU-Beistandsklausel laufen in der EU bereits seit Längerem. Dafür geworben hatte auch Bundeskanzler Friedrich Merz bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar. Hintergrund sind Bemühungen, sich unabhängiger von den USA zu machen und sich vor allem auf Fälle vorzubereiten, in denen die Nato beispielsweise wegen eines Vetos der US-Regierung nicht tätig werden könnte.
Das unberechenbare Verhalten von US-Präsident Donald Trump trägt zusätzlich dazu bei, dass in Europa auf mehr Unabhängigkeit gedrängt wird. Zuletzt hatte dieser angekündigt, Tausende US-Soldaten aus Deutschland abzuziehen (mehr dazu hier ).
Schärfer formuliert als die Nato-Klausel
Zudem sind nach Angaben von Diplomaten auch Szenarien denkbar, in denen die EU zusätzlich und ergänzend zur Nato eingreifen könnte. Möglich wäre etwa, dass sie im Fall eines Angriffs zusätzlich mit handelspolitischen oder diplomatischen Maßnahmen Druck auf Gegner ausübt.
Die Beistandsklausel der EU besagt, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden.
- Weniger US-Truppen, keine neuen Raketen: Was Trumps Manöver für Deutschland bedeutet Von Timo Lehmann und Christoph Schult
- Militärstandort in Bayern: US-Armee zieht wohl 5000 Soldaten der Stryker-Brigade aus Vilseck ab
- Angekündigter US-Truppenteilabzug: Wehrbeauftragter Otte warnt vor Verteidigungslücke
Artikel 42.7 ist damit noch schärfer formuliert als Artikel 5 des Nato-Vertrags. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der Bündnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs den Alliierten zu Hilfe kommen.
Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal aktiviert – nach den Terroranschlägen von Paris im Jahr 2015. Deutschland beteiligte sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation »Islamischer Staat« im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem Tornado-Jets für Aufklärungsflüge bereitgestellt.
