Die enormen Unterschiede beim Vermögen zwischen Ost- und Westdeutschland schlagen auch auf die Finanzlage der Bundesländer in beiden Landesteilen durch. Weil im Westen deutlich mehr Vermögen vererbt und verschenkt wird, ist dort auch das Aufkommen bei der Erbschaftsteuer deutlich höher, die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer.
In der Woche vor dem Tag der Deutschen Einheit verlangt mit Elisabeth Kaiser nun die Ostbeauftragte der Bundesregierung, ärmere Bundesländer nicht zu benachteiligen. Es müsse einen finanziellen Ausgleich zwischen Bundesländern mit hohem und niedrigem Erbschaftsteueraufkommen geben, fordert die SPD-Politikerin in einem Gastbeitrag in der »Rheinischen Post«.
»Das durchschnittliche Nettogesamtvermögen je Haushalt lag 2023 in Ostdeutschland bei 125.500 Euro, in Westdeutschland bei 257.100 Euro. Beim Immobilienvermögen waren es 97.800 Euro gegenüber 214.500 Euro«, schreibt Kaiser anlässlich ihres aktuellen Berichts zum Stand der Deutschen Einheit, den sie am Mittag im Kabinett vorstellen will.
»Wer wenig erbt, darf nicht zweimal verlieren«
Die unterschiedlichen Vermögensverhältnisse sagten nichts darüber aus, ob Menschen im Osten weniger vorsorgen oder weniger wagen wollten, argumentierte Kaiser: »Unterschiedliche Wirtschafts- und Eigentumsordnungen und die Umbrüche nach 1990 wirken bis heute nach.«
Kaiser verlangte: »Ich finde, wir sollten Ausnahmen und Privilegierungen bei sehr großen Vermögensübertragungen überprüfen und dabei den föderalen Mechanismus mitdenken.« Wenn eine aus ihrer Sicht gerechtere Besteuerung großer Erbschaften zusätzliche Einnahmen schaffe, »dürfen nicht allein die Länder davon profitieren, wo das Erbschaftsteueraufkommen besonders hoch ist«.
Länder würden Hochschulen oder Infrastruktur finanzieren und Bedingungen für wirtschaftliche Entwicklung schaffen. »Wer wenig erbt, darf nicht zweimal verlieren: beim privaten Vermögen und bei den öffentlichen Möglichkeiten seines Landes«, sagte Kaiser.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Mitte Oktober über zwei Klagen zur Erbschaftsteuer. Zum einen geht es um die Frage, inwieweit Betriebsvermögen davon verschont werden darf. Mit der anderen Klage will Bayern eine noch stärkere Regionalisierung der Erbschaftsteuer erreichen, die Bundesländer sollen Steuersätze und Freibeträge selbst anpassen können.
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