Opfer von häuslicher Gewalt sollen es in Zukunft leichter haben, sich auch räumlich von ihren Peinigern zu trennen. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor. Details hat ihr Ministerium nun öffentlich gemacht.
»Der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben ist nach häuslicher Gewalt oft noch lang. Wir wollen ihn etwas einfacher machen«, sagte Hubig. »Wer häusliche Gewalt erlebt hat, soll sich leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Täter lösen können.«
Normalerweise können Menschen, die gemeinsam eine Wohnung gemietet haben, den Vertrag auch nur gemeinsam ändern oder beenden. Wenn ein Beteiligter vorzeitig aussteigen will, braucht er oder sie die Mitwirkung des oder der anderen. Mit der Reform soll sich das ändern.
Opfer häuslicher Gewalt sollen demnach künftig klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter haben. Dabei soll die Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer keine Rolle spielen. Voraussetzung ist entweder eine Gewalttat oder dass diese angedroht wurde. Das Opfer soll den neuen Anspruch auf Mitwirkung des Täters sechs Monate nach der Gewalttat oder der Drohung geltend machen können.
Zudem sollen Opfer künftig vom Täter verlangen können, dass er grundsätzlich für Kosten aus dem Mietverhältnis aufkommt, die nach ihrem Auszug entstehen. Dazu zählen beispielsweise Schäden an der Wohnung, aber auch Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiterbezahlt werden müssen.
Mehr Schutz für Umfeld des Opfers
Unabhängig von der Wohnung will Hubig auch das Umfeld von Gewaltopfern besser vor Tätern schützen. Aktuell können Familiengerichte bei einer Gewalttat Schutzmaßnahmen nur für Betroffene und gegen Täter treffen, etwa über Kontakt- und Näherungsverbote und ab dem kommenden Juli in manchen Fällen auch über eine elektronische Fußfessel .
Künftig sollen Gerichte die gleichen Schutzvorkehrungen auch für abhängige Menschen aus dem Umfeld des Opfers treffen können. Das können volljährige Kinder sein, die noch zur Schule gehen oder in einer Ausbildung sind und vom Opfer unterstützt werden, aber auch pflegebedürftige Angehörige.
Bei minderjährigen Kindern ist die Lage komplexer, weil auch das Sorgerecht ins Spiel kommt, wenn ein Elternteil oder Sorgeberechtigter der Täter ist. Hier können Gerichte Näherungsverbote gegen Vater oder Mutter verhängen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Falls jemand anderes die Gewalt ausübt, sollen die neuen Regelungen zum Gewaltschutz zum Einsatz kommen können.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik waren im Jahr 2024 fast 266.000 Menschen von häuslicher Gewalt betroffen – 70 Prozent waren Frauen und Mädchen. Die tatsächlichen Zahlen dürften laut Justizministerium deutlich höher liegen: Bis zu 95 Prozent aller Taten werden demnach nie zur Anzeige gebracht.
Hubigs Gesetzentwurf erfolgt auf eine Initiative des Bundesrats. Die Länderkammer hatte im März Änderungen im Gewaltschutzgesetz vorgeschlagen. Länder und Verbände können nun zu Hubigs Entwurf Stellung nehmen. Zudem berät die Bundesregierung. Im nächsten Schritt könnte das Kabinett die Pläne verabschieden, bevor sie an den Bundestag gehen.
