Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Angriffe auf Bus- und Zugpersonal sowie Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen härter bestrafen soll. »Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz«, betonte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Übergriffe auf Polizei- und Feuerwehrkräfte, Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen nähmen zu. Es sei richtig, zu signalisieren, dass diese Gewalt nicht unbeantwortet bleibe.
Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, legte das Justizministerium bereits 2024 vor. Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar: Ein Zugbegleiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle. Der Fall sorgte bundesweit für Bestürzung.
Fünf Angriffe gegen Bahnpersonal pro Tag
Bei der Bahn gebe es inzwischen fünf Angriffe pro Tag, sagte Hubig im Deutschlandfunk. Wo es regelmäßig zu solchen Angriffen komme, müsse der Staat die Beschäftigten besonders schützen – auch in anderen Berufsgruppen. Insgesamt gebe es in der Gesellschaft ein Klima, in dem Menschen häufiger zu Gewalt statt zu friedlichen Lösungen griffen und vielerorts weniger respektvoll miteinander umgingen, sagte die Ministerin.
Zustimmung kam von der Deutschen Bahn. Die geplanten Regeln stärkten den Schutz der Beschäftigten, sagte Personalvorstand Martin Seiler. Sie ergänzten die Sicherheitsmaßnahmen des Konzerns – darunter Bodycams, bessere Schutzausrüstung und Deeskalationstrainings.
Zu den Berufen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig sind, gehören laut Entwurf auch Gerichtsvollzieher, Ärzte, Pflegekräfte und Beschäftigte kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger. Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden.
In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren statt bisher sechs Monate bis zu fünf Jahren betragen. Im Gesetz werde auch klargestellt, dass tätliche Angriffe, die mittels eines hinterlistigen Überfalls erfolgten, zu den besonders schweren Fällen zählten, so das Justizministerium. Dies beziehe sich auf Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt würden.
Der Gesetzentwurf geht nun an den Bundestag, wo er beraten werden wird. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Seit Jahren werde die Stimmung in der Bahn aggressiver, sagt Zugchef René Bäselt. Er wurde selbst schon angegriffen. Was ihm und seinen Kollegen helfen würde – und ob er noch ohne Angst einsteigen kann, lesen Sie hier.
