SpOn 12.05.2026
10:48 Uhr

Israel: Parlament beschließt Militärgericht für Hamas-Terroristen


Ein Sondertribunal in Jerusalem soll künftig Täter des Hamas-Terrorangriffs vom 7. Oktober 2023 verfolgen. Das hat das israelische Parlament beschlossen – eingebracht hat das Gesetz ein Rechtsextremer.

Israel: Parlament beschließt Militärgericht für Hamas-Terroristen

Israel will künftig ein besonderes Militärgericht einsetzen, um die Täter des Terrorangriffs der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Gruppierungen vom 7. Oktober 2023 zu verfolgen. Das Parlament hat ein entsprechendes Gesetz am späten Montagabend gebilligt. 93 von insgesamt 120 Abgeordneten stimmten dafür. Seinen Sitz soll das Tribunal demnach in Jerusalem haben. Wann es seine Arbeit aufnehmen soll, ist noch unklar.

Nach israelischen Angaben waren an dem Angriff der Terrororganisation Hamas und anderer extremistischer Gruppierungen auf das israelische Grenzgebiet am 7. Oktober 2023 mehr als 3000 Terroristen beteiligt. Auch palästinensische Zivilisten sollen sich demnach an Gräueltaten und Plünderungen beteiligt haben.

Die Angreifer töteten rund 1200 Menschen in Israel und verschleppten mehr als 250 weitere als Geiseln nach Gaza. Nach diesem Überfall auf den jüdischen Staat griff Israel den Gazastreifen an. Seitdem wurden nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde im Gazastreifen mehr als 72.700 Palästinenser getötet.

Vergleich mit den Nürnberger Prozessen

Simcha Rothman, einer der Initiatoren des Gesetzentwurfs, hatte die geplanten Verfahren mit den Nürnberger Prozessen 1945 verglichen. NS-Kriegsverbrecher waren damals vor ein internationales Militärtribunal gestellt worden. Rothman ist Abgeordneter der rechtsextremen, ultranationalistischen Partei Religiöser Zionismus und Vorsitzender des parlamentarischen Justizausschusses.

Das Gesetz sieht nach Medienberichten auch eine umstrittene Auslegung bestehender Gesetze vor, die die Verhängung der Todesstrafe gegen Angreifer vom 7. Oktober ermöglichen soll. Im israelischen Parlament wurde Ende März ein separates Gesetz über die Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. Dieses kann aber nicht rückwirkend für die Strafverfolgung der Taten vom 7. Oktober angewandt werden.

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Rund 1600 der palästinensischen Angreifer wurden nach israelischen Angaben getötet, andere konnten wieder in den Gazastreifen entkommen. Das Nachrichtenportal »ynet« berichtet, es sollten mehr als 400 mutmaßliche Terroristen angeklagt werden, die am 7. Oktober oder danach festgenommen wurden.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglicht zwar weiterhin die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahr 1962 war jedoch das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe vollstreckt wurde.

fin/dpa-AFX