SpOn 15.10.2026
16:54 Uhr

Katherina Reiche: Linke gewinnt vor Verfassungsgericht im Schmähvideo-Streit


Die Linke will nicht, dass Katherina Reiche in ihrer Funktion als Wirtschaftsministerin der Partei Antisemitismus vorwirft – und hat Karlsruhe um Klärung bemüht. Nun hat das Verfassungsgericht ein rasches Urteil gefällt.

Katherina Reiche: Linke gewinnt vor Verfassungsgericht im Schmähvideo-Streit

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss per einstweiliger Anordnung ein Video löschen, in dem sie die Linke mit Antisemitismus in Verbindung bringt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verfügt. Der Beschluss liegt dem SPIEGEL vor. Die Linke hatte per Eilantrag geklagt, in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.

Bei dem fraglichen Video geht es um eine Rede Reiches, die auf dem Instagram-Kanal des Wirtschaftsministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin geteilt wurde. In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie »Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht«.

Auf eine Unterlassungsklage der Linken hatte Reiche nicht reagiert, daraufhin war die Partei vors Bundesverfassungsgericht gezogen.

»Zutiefst schäbig«

»Die groß angelegte Kampagne von CDU-Ministern gegen die Linke fällt gerade wie ein Kartenhaus in sich zusammen«, sagte Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, dem SPIEGEL. Statt ihr Amt für eine sachliche politische Auseinandersetzung zu nutzen, habe Reiche versucht, die Linke mit gezielten Unterstellungen zu diskreditieren. »Dass Minister ihre politische Macht für eine solche Schmutzkampagne missbrauchen, ist zutiefst schäbig und wirft ernste Fragen über ihr Amtsverständnis auf«, so Ehling.

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Die Linke sah in der Verbreitung über den Ministeriums-Account vor allem ihr Recht auf politische Chancengleichheit verletzt. Reiche kann zwar als politische Gegnerin die Linke angreifen – nicht aber Regierungskanäle nutzen, um das zu tun.

Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe sehen das ähnlich. »Die Veröffentlichung und Verbreitung des Instagram-Posts erfolgte vorliegend unter spezifischer Inanspruchnahme der Amtsautorität und staatlicher Ressourcen«, heißt es im Beschluss des Verfassungsgerichts. Zudem sei fraglich, ob Reiche bei ihren »möglicherweise herabsetzenden Formulierungen und den mit scharfen und zumindest polemisch zuspitzenden Worten erhobenen Vorwürfen […] die vom Sachlichkeitsgebot gesetzten Grenzen wahrt«.

Rot-Grün-Rot in schweren Gesprächen

Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht. Unter anderem klagt die Linke auch gegen Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Sondierungsgespräche zwischen Linken, Grünen und SPD in Berlin standen bisher im Schatten dieser Vorwürfe. Alle drei Parteien wollen jedoch auf eine rot-grün-rote Koalition hinarbeiten. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen.

mrc/dpa