Die Halterin eines falsch geparkten Autos trägt einem Urteil zufolge eine Mitschuld an einem Unfall. Das Amtsgericht München teilte am Montag einen entsprechenden Beschluss von Mitte Februar mit. Hintergrund war ein Unfall auf dem Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim bei München.
Versicherung verweigerte Zahlung
Eine Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug am Ende einer Parkgasse so geparkt, dass andere Autofahrer rückwärtsfahren mussten, um die Parkgasse zu wechseln. Eine Autofahrerin fuhr beim Rangieren den geparkten Wagen an, ein Schaden von mehr als 6200 Euro entstand. Die Versicherung der Unfallverursacherin bezahlte rund 4100 Euro, verweigerte eine weitere Zahlung jedoch und verwies auf die Mitschuld der Parkenden.
Diese klagte daraufhin auf Zahlung des ausstehenden Schadensbetrags. Sie argumentierte, dass sie ordnungsgemäß geparkt habe. Auf dem Parkplatz habe es keinerlei Linien gegeben, sodass auf der gesamten Fläche habe geparkt werden dürfen.
Durchfahrt war erkennbar
Das Amtsgericht München gab der Klage teilweise statt, erkannte jedoch ein Mitverschulden der Klägerin von 20 Prozent an. Durch ihr Parken habe sie eine Gefährdungslage und damit die Ursache für das Unfallgeschehen geschaffen.
Dass es sich um eine Durchfahrt gehandelt habe, sei an dem unterbrochenen Grünstreifen erkennbar gewesen, befand das Gericht. Fehlende Streifen bedeuteten zudem nicht, dass jeder sein Fahrzeug abstellen könne, wo er wolle. Die Klägerin habe nicht rücksichtsvoll geparkt und dafür gesorgt, dass andere Verkehrsteilnehmer 30 Meter rückwärts rangieren mussten.

