Ein Paketbote muss nicht für Schäden an einem Porsche haften, auf dessen Motorhaube er sich auf der Flucht vor drei Hunden gerettet hatte. Das hat das Amtsgericht München entschieden.
An einem Mittwochnachmittag im September 2024 hatte ein Zusteller versucht, ein Paket an den Kläger im Landkreis Freising nördlich von München auszuliefern. Drei Hunde stürmten auf ihn zu und bellten, nachdem er geklingelt hatte. Der Zusteller rettete sich vor den zwei Dalmatinern und dem kleineren Mischlingshund auf die Motorhaube des Porsches neben dem Haus. Kostenpunkt der Neulackierung: 2724 Euro. Da sowohl der Paketbote als auch dessen Arbeitgeber eine Schadensregulierung verweigerten, klagte der Autobesitzer am Amtsgericht München.
Das Gericht zweifelte nun daran, dass die Schäden am Auto des Klägers tatsächlich von dem Vorfall im September 2024 stammen. »Die … vorgelegten Lichtbilder wurden, wie der Kläger im Rahmen seiner informatorischen Anhörung selbst erklärte, erst Monate nach dem Vorfall gefertigt«, begründete das Gericht die Entscheidung. »Diese Lichtbilder zeigen neben den von der Klagepartei markierten Kratzern, welche die durch den Beklagten … entstandenen Schäden zeigen sollen, weitere Schäden an der Motorhaube.«
Hätte der Paketbote die Kratzer verursacht, sei eine Haftung des Zustellers dennoch ausgeschlossen, so das Gericht . Der Kläger trage ein Mitverschulden wegen seiner Tierhalterhaftung. Und das obwohl die Hunde nach Angaben des Autobesitzers und einer Zeugin nicht aggressiv und noch etwa drei bis vier Meter vom Paketzusteller entfernt gewesen seien.
- Vergiftungen über Menschenkot: Wenn der Hund auf Droge ist Aus Göttingen berichtet Birte Bredow
- »Eat Pray Bark« auf Netflix: Hundeschulpflicht jetzt auch für Menschen! Von Julia Koch
- Hundeprofi Martin Rütter über Show-Abschied: »Ich wollte nicht warten, bis die Hallen halb leer sind« Ein Interview von Alexander Kühn
Es genüge, dass das Bellen und Zurennen auf den Paketboten bei diesem einen Schreck und einen Fluchtreflex ausgelöst hätten. Der Kläger hätte seine drei Hunde besser unter Kontrolle halten müssen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
