SpOn 16.09.2026
17:39 Uhr

Rügen: Gemeinde Binz scheitert mit Klage gegen LNG-Terminal für Flüssiggas


Mehr als zwei Jahre läuft das Terminal für Flüssiggas auf Rügen schon – trotz Kritik der Nachbarn. Die Gemeinde Binz hatte Sicherheitsbedenken, das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage nun zurück.

Rügen: Gemeinde Binz scheitert mit Klage gegen LNG-Terminal für Flüssiggas

Das Terminal für Flüssiggas (LNG) auf der Insel Rügen darf bleiben. Die Gemeinde Binz ist mit ihrer Klage gegen die Genehmigung des LNG-Terminals gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies die Klage als unzulässig zurück (BVerwG 7 A 6.25). Schutzobjekte wie kommunale Einrichtungen liegen weit außerhalb des ermittelten Sicherheitsabstandes, begründete der siebte Senat seine Entscheidung .

»Wir wollen rechtliche Klarheit. Das Ganze hat für viel Unruhe in der Gemeinde gesorgt«, sagte der Bürgermeister von Binz, Mario Kurowski, vor der Verhandlung. Für ihn habe es fragwürdige Begründungen für den Bau des Terminals gegeben. Vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht bereits Eilanträge gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb abgewiesen. Die Gemeinde Binz befindet sich in Sichtweite des Terminals und hatte gegen die Genehmigung zum Betrieb geklagt, da sie die Sicherheit nicht gewährleistet sah.

Ziel: Unabhängigkeit von russischem Gas

Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine erzwungen, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden. Das staatliche Umweltamt Vorpommern hatte trotz massiver Widerstände auf der Insel und Bedenken von Umweltschutzverbänden im April 2024 den Regelbetrieb des Terminals genehmigt. Fünf Monate später lief das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, im Regelbetrieb.

»Unsere Touristen nehmen das Terminal nicht mehr so wahr. Aber die Gefährdung bleibt«, erklärte Kurowski. In diesem Jahr seien rund 100.000 Übernachtungen weniger registriert worden. Er wolle dies aber nicht auf das Terminal schieben, sondern eher auf wirtschaftliche Entscheidungen der Touristen. Seinen Angaben zufolge werden jedes Jahr in Binz bis zu 2,8 Millionen Übernachtungen gezählt.

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Sein Prozessvertreter betonte, dass die Bedrohung durch Drohnenattacken und Angriffe auf das IT-System nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. »Es wurde nur ein Gefährdungsradius von bis zu 850 Metern in Betracht gezogen. Bei einer Explosion geht dieser aber über mehrere Kilometer und damit über die Gemeinde Binz hinaus«, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger.

akb/dpa