SpOn 07.05.2026
17:52 Uhr

Urlaub und Reisen: Familienvater klagt wegen reservierter Liegen – und gewinnt


Was machen, wenn nach dem All-inclusive-Frühstück schon alle Sonnenliegen belegt sind? Ein Familienvater stritt nicht am Pool, sondern vor Gericht.

Urlaub und Reisen: Familienvater klagt wegen reservierter Liegen – und gewinnt

Es gilt als deutsches Klischee, vor dem Buffetfrühstück schon mal die Sonnenliege mit einem Handtuch zu reservieren. Und vielleicht ist es ein noch größeres deutsches Klischee, dagegen zu klagen, dass alle Liegen vorher schon mit Handtüchern reserviert waren.

Das zumindest hat ein Mann vor dem Amtsgericht Hannover getan. Der Pauschalurlauber hatte sich beschwert, seine Familienreise auf die griechische Insel Kos sei wegen »fehlender zur Nutzung zur Verfügung stehender Liegen mangelbehaftet« gewesen.

Nach der Frühstückszeit seien bereits sämtliche Liegen mit Handtüchern reserviert gewesen – obwohl die Regeln des Hotels dieses Verhalten untersagt hätten. Selbst als die Familie um 6 Uhr aufgestanden sei, seien keine Liegen verfügbar gewesen.

Er forderte Schadensersatz, laut Gericht genau 986,70 Euro. Insgesamt habe er für den Urlaub mehr als 7000 Euro bezahlt. Das Amtsgericht sah die Klage laut einem Urteil, das bereits im April erging, über das aber erst jetzt berichtet wird , als begründet an.

Der Kläger habe sich vergeblich an den Reiseveranstalter gewandt, deswegen darf der Reisepreis dem Urteil zufolge für die geltend gemachten zehn Tage um täglich 15 Prozent gemindert werden. Der Gerichtssprecher wies darauf hin, dass es sich um einen Einzelfall handele.

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Bereits im Jahr 2023 sei das Amtsgericht in einem ähnlichen Fall ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass der Reiseveranstalter zum Einschreiten angehalten ist. Andernfalls könne sich der Reisepreis mindern, weil die Reiseleistung mangelhaft sei.

hba/AFP