Im Fall einer mit der Droge Ecstasy versetzten Champagnerflasche in Bayern ist der wegen der Tat angeklagte Mann freigesprochen worden. Das Landgericht Weiden in der Oberpfalz hielt es nicht für erwiesen, dass der 46-Jährige damit etwas zu tun hatte.
Der Niederländer war ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung, siebenfacher fahrlässiger Körperverletzung und bandenmäßigen Drogenhandels angeklagt gewesen. Er wurde verdächtigt, zu einer Bande zu gehören, die in den Niederlanden Ecstasy herstellt. Schon vor dem Urteil wurde er Ende Februar aus der Untersuchungshaft entlassen, weil nach Einschätzung des Gerichts kein dringender Tatverdacht mehr bestand.
Hauptbelastungszeuge nicht glaubwürdig
In Weiden war im Februar 2022 ein Mann gestorben und sieben weitere Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden, nachdem sie in einem Lokal aus einer Champagnerflasche getrunken hatten. Chemische Untersuchungen ergaben später, dass die Dreiliterflasche hoch konzentriertes Ecstasy enthielt.
Die Ermittler verfolgten den Weg der Champagnerflasche sowie weiterer mit Rauschgift gefüllter Flaschen bis in die Niederlande zurück. Die deutschen Behörden arbeiteten mit niederländischen und polnischen Behörden zusammen. Im November 2023 wurde der Angeklagte in den Niederlanden festgenommen. Der Prozess gegen ihn begann im Dezember 2025.
Nach Auffassung des Gerichts ließ sich weder eine Bandenmitgliedschaft noch eine Verbindung zu den vergifteten Flaschen nachweisen. Der Hauptbelastungszeuge sei nicht glaubwürdig gewesen, so das Gericht. Es habe nicht geklärt werden können, woher die Flasche gestammt habe.
