Welt 28.05.2026
13:05 Uhr

131 Videodateien – Anklage gegen Dragqueen „Jurassica Parka“ wegen Kinderpornografie


Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den als „Jurassica Parka“ bekannten Dragqueen-Darsteller erhoben. Dem 46-Jährigen wird erneut der Besitz mutmaßlich kinder- und jugendpornografischen Materials vorgeworfen.

131 Videodateien – Anklage gegen Dragqueen „Jurassica Parka“ wegen Kinderpornografie
Anwohner beobachten Rettungskräfte, die nach einem israelischen Luftangriff in Beirut ein beschädigtes Gebäude absuchen. Ibrahim Amro/AFP

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Dragqueen Mario O., bekannt als „Jurassica Parka“, erhoben. Dem Berliner Darsteller wird der Besitz von mutmaßlich kinder- und jugendpornografischen Videos und Bildern vorgeworfen. WELT hatte über die Ermittlungen berichtet (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article68fb4d09c008edcf0c85248b/jurassica-parka-kinderporno-ermittlungen-gegen-drag-queen.html) . Über die Pläne der Staatsanwaltschaft schreibt aktuell der Berliner „Tagesspiegel“. Das Amtsgericht Tiergarten soll über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden. Im Juli 2025 wurden bei einer Durchsuchung der Wohnung des 46-Jährigen in Berlin-Schöneberg ein iPhone, Laptops und externe Festplatten beschlagnahmt. Dem „Tagesspiegel“ zufolge fanden die Ermittler darauf 131 Videodateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Material von insgesamt fünf Stunden und 25 Minuten Länge sowie 28 Bilder. Zudem seien auf den Datenträgern 17 Videodateien mit mutmaßlich jugendpornografischem Material von insgesamt 56 Minuten Länge entdeckt worden. Auch wurden fünf Bilder gespeichert. Der Hinweis an die Polizei kam von dem amerikanischen Verein „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC), der sich wegen einer auffälligen IP-Adresse an die deutschen Behörden gewandt hatte. Erst im Zusammenhang mit den Ermittlungen im Juli vergangenen Jahres wurde bekannt, dass O. bereits im Oktober 2023 vom Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig verurteilt worden war. Wegen Erwerbs, Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischem Material musste O. eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 70 Euro bezahlen. Das Strafmaß wurde gemindert, da O. „reumütig und geständig war, es sich um eine spontane Tat handelte und die Tat bereits einige Zeit zurücklag“, wie das Schöffengericht damals entschied. Der Tatvorwurf bezog sich auf Material aus dem Jahr 2021. Damals verbreitete O. kinderpornografische Inhalte in den sozialen Netzwerken. Das Verfahren wird ohne Zusammenhang mit dem vorherigen Strafverfahren eröffnet. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hatte WELT gesagt, dass sich das vorherige Urteil im Falle eines weiteren Urteils strafverschärfend auswirken könne, wenn es sich um denselben Straftatbestand handle. Dies könnte eine Haftstrafe bedeuten. O. schweigt bislang zu den Vorwürfen. „Jurassica Parka“ ist in der Berliner Politik- und Kulturszene bekannt und führte mehr als zehn Jahre eine eigene Theatershow in Berlin-Kreuzberg auf. O. trat im Jahr 2021 immer wieder als Wahlkampfhilfe für die Berliner SPD auf und posierte mit Landespolitikern, im Juli 2023 mit dem kurz zuvor gewählten Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). O. äußerte sich wiederholt politisch zu „Queer“-Rechten und gilt als Ikone in der Community. O. moderierte den Berliner „Christopher Street Day“ und trat zusammen mit Entertainer Jan Böhmermann auf, warb auch im Jahr 2024 beim Bundesfamilienministerium für „Queer“-Rechte. Für Kritik sorgte, dass O. noch nach den jüngsten Ermittlungen bei der Polizei-Gala (verlinkt auf https://www.welt.de/vermischtes/article69086c62a6bc3e9242fca563/jurassica-parka-unter-kinderporno-verdacht-dragqueen-durfte-im-juli-polizei-gala-moderieren.html) in Berlin am 14. Juli 2025 aufgetreten war. „Jurassica Parka“ hatte sich in einem Instagram-Beitrag geäußert und sich danach aber aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, die Social-Media-Accounts gelöscht und die Webseite offline genommen.