Nach dem ungenehmigten Ausbau des mutmaßlich ältesten erhaltenen Paternosters der Welt aus dem Hamburger Flüggerhaus verschärft sich der Streit um den Umgang mit dem denkmalgeschützten Gebäude. Die Hamburger Kulturbehörde verhängte nach eigenen Angaben umgehend einen Baustopp. Das Denkmalschutzamt wolle sich nun ein Bild vom Umfang des Schadens machen und anschließend über weitere rechtliche Schritte entscheiden. Nach Angaben der Behörde kommt dabei auch eine Anordnung zur Wiederherstellung des früheren Zustands in Betracht. Grundlage ist das Hamburgische Denkmalschutzgesetz, das bei einer Veränderung oder teilweisen Beseitigung eines Denkmals ohne Genehmigung ausdrücklich eine Wiederherstellung auf Kosten des Verantwortlichen vorsieht. Zudem kann die Behörde laufende Arbeiten einstellen lassen. Der Fall ist auch deshalb besonders heikel, weil der Aufzug als außergewöhnliches technik- und stadtgeschichtliches Zeugnis gilt. Das Kunstgeschichtliche Seminar der Universität Hamburg bezeichnete die Anlage als „wohl ältesten erhaltenen Paternoster der Welt“. Der Doktorand Robin Augenstein hatte den Aufzug nach Angaben der Universität freigelegt; 14 Kabinen aus dem Baujahr 1908 seien rund 40 Jahre lang verborgen gewesen. Auch in der öffentlichen Debatte um das Flüggerhaus wurde immer wieder darauf verwiesen, dass die Anlage in einer heute in Deutschland außergewöhnlichen offenen Bauweise ausgeführt war. Medienberichte beschrieben die Wiederentdeckung deshalb als kleine Sensation der Hamburger Denkmalpflege. Das Flüggerhaus selbst ist ebenfalls ein geschütztes Bauwerk. In der Hamburger Denkmalliste wird das Gebäude an der Adresse Rödingsmarkt 19 als „Flüggerhaus“ geführt; es ist dort als Kontorhaus und Speicher mit der Datierung 1907 bis 1908 eingetragen. Das unterstreicht, dass nicht nur der verschwundene Paternoster, sondern das gesamte Hausensemble unter besonderem Schutz steht. Gerade bei Umbauten in solchen Objekten ist in Hamburg regelmäßig eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich. Prominentes Innenstadtprojekt Brisant ist der Fall auch wegen der wechselvollen Eigentümergeschichte des Objekts. Das Flüggerhaus gehörte zeitweise zur Signa-Gruppe des österreichischen Investors René Benko. Nach dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums ging das Projekt „Flüggerhöfe“ nach Medienberichten im Jahr 2024 an den Hamburger Investor Harm Müller-Spreer. Bereits in den vergangenen Monaten war über die schwierige Fortführung der Arbeiten an dem prominenten Innenstadtprojekt berichtet worden. Nun droht dem neuen Eigentümer zusätzlicher Ärger mit der Denkmalpflege, falls sich bestätigt, dass der Ausbau ohne die nötige Genehmigung erfolgt ist. Auf Anfragen äußerte sich Müller-Spreer zunächst nicht öffentlich zu dem Vorgang. Für Hamburg reicht die Bedeutung des Falls über ein einzelnes Haus hinaus. Paternoster sind selten geworden. Berichte über den Fund im Flüggerhaus verwiesen darauf, dass um 1900 in Hamburg zahlreiche solcher Anlagen in Betrieb waren, heute aber nur noch ein kleiner Rest existiert. Der jetzt ausgebaute Aufzug war erst nach aufwendiger Restaurierung wieder als herausragendes technisches Denkmal gewürdigt worden.